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   LSG Bayern, 02.07.2012 - L 15 SF 12/12   

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LSG Bayern, 02.07.2012 - L 15 SF 12/12 (https://dejure.org/2012,21046)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02.07.2012 - L 15 SF 12/12 (https://dejure.org/2012,21046)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02. Juli 2012 - L 15 SF 12/12 (https://dejure.org/2012,21046)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de

    1. Bei der Angabe einer zu langen Strecke durch den Antragsteller ist der Entschädigung die mit einem Routenplaner ermittelte schnellste Strecke zugrunde zu legen.2. Bei der Prüfung von Verdienstausfall sind die Erwerbsverhältnisse nach pflichtgemäßem Ermessen unter ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Entschädigung von Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren; Grundsätze zur Ermittlung der Fahrtkosten und des Verdienstausfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung von Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren; Ermittlung der Fahrtkosten und des Verdienstausfalls

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.11.1968 - RiZ(R) 4/68

    Außerung des Richters zur Entschädigung des Sachverständigen

    Auszug aus LSG Bayern, 02.07.2012 - L 15 SF 12/12
    Dabei handelt es sich wie bei der später erfolgten schriftlichen Kostenfestsetzung durch die Kostenbeamtin um eine lediglich vorläufige Regelung, die durch den Antrag auf gerichtliche Kostenfestsetzung hinfällig wird (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.11.1968, Az.: RiZ (R) 4/68).
  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 293/03 B

    Versäumung der Berufungsfrist im sozialgerichtlichen Verfahren, Glaubhaftmachung

    Auszug aus LSG Bayern, 02.07.2012 - L 15 SF 12/12
    Glaubhaftmachung bedeutet, dass nicht die beim Vollbeweis geforderte, an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit gegeben sein muss, sondern dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit ausreicht (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Beschluss vom 11.11.2003, Az.: B 2 U 293/03 B).
  • LSG Bayern, 20.07.2009 - L 15 SF 152/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Erstattung der notwendigen Auslagen für eine

    Auszug aus LSG Bayern, 02.07.2012 - L 15 SF 12/12
    Die Ermittlungen zur Streckenlänge können unter Zuhilfenahme der im Internet jedermann zugänglichen Routenplaner vorgenommen werden (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 20.07.2009, Az.: L 15 SF 152/09).
  • LSG Bayern, 18.06.2012 - L 15 SF 307/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung von Auslagen - Fahrtkostenersatz -

    Auszug aus LSG Bayern, 02.07.2012 - L 15 SF 12/12
    Zwar hat der Antragsteller im Antragsformular zur Frage der Zeitversäumnis keinerlei Angaben gemacht, was darauf hindeuten könnte, dass er die Zeit, die er für den Gerichtstermin aufgewandt hat, nicht anderweitig zweckvoll und nutzbringend hätte verwenden können (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 18.06.2012, Az.: L 15 SF 307/11).
  • LSG Thüringen, 27.09.2005 - L 6 SF 408/05

    Auslagenvergütung für Beteiligte im sozialgerichtlichen Verfahren nach Ladung zur

    Auszug aus LSG Bayern, 02.07.2012 - L 15 SF 12/12
    Es wird vertreten, dass dies regelmäßig nur die Kosten für die kürzeste Anreisestrecke sind (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 27.09.2005, Az.:L 6 SF 408/05).
  • LSG Bayern, 04.12.2013 - L 15 SF 226/11

    Entschädigung, Gerichtstermin, Verdienstaufall, Vollbeweis, Zeitversäumnis,

    Dies bedeutet, dass bei Selbständigen die Erwerbsverhältnisse nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Lebensverhältnisse und der regelmäßigen Erwerbstätigkeit des Berechtigten zu beurteilen sind (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).

    Sofern der Senat sich in seiner Einzelrichterentscheidung vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12, noch auf die o.g. Formulierung von Hartmann gestützt hat, folgt er dem heute jedenfalls nicht mehr.

    Es wird daher für die Überzeugungsbildung des Gerichts regelmäßig ausreichend sein, wenn es die gerechtfertigte Vermutung hat, dass der Selbständige überhaupt einen Verdienst- oder Gewinnausfall erlitten hat (vgl. Meyer/Höver/Bach, JVEG, a.a.O, Rdnr. 22.3 - m.w.N.; Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; Landgericht - LG - Rostock, Beschluss vom 15.11.2002, Az.: 2 T 23/01; Oberlandesgericht - OLG - Hamm, Beschluss vom 15.12.2005, Az.: 4 Ws 357/05; LG Stendal, Beschluss vom 20.11.2008, Az.: 23 O 515/07).

    In dem vom Senat mit Beschluss vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12, entschiedenen Fall beispielsweise hatte der Antragsteller einen Verdienstausfall von 82,- EUR pro Stunde für eine Tätigkeit als selbständiger Baumeister angegeben, vor dem Gerichtstermin aber um einen Vorschuss für die Fahrtkosten (Fahrtstrecke 315 km) gebeten, da er diese selbst nicht aufbringen könne.

    Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12).

    Dabei ist auch die im gesamten Kostenrecht geltende Kostenminimierungspflicht zu beachten (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).

    Auf die Vorlage entsprechender Nachweise zur weiteren Glaubhaftmachung konnte der Senat - wie im Regelfall (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12) - verzichten, da keinerlei Anhaltspunkte ersichtlich waren, an der Richtigkeit der Angaben der Antragstellerin zu zweifeln.

  • LSG Bayern, 01.03.2016 - L 15 RF 28/15

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbstständiger Tätigkeit von nur

    Kann daher nur von einer nicht regelmäßig oder nur mit zeitlich reduziertem Aufwand ausgeübten selbstständigen Tätigkeit ausgegangen werden, wird ein Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall regelmäßig scheitern (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 28.07.1998, Az.: L 19 RJ 257/95.Ko; Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).

    Dies hat zur Folge, dass ein zu entschädigender Verdienstausfall nicht im Vollbeweis nachgewiesen ist (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).

    Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12).

    Dabei ist auch die im gesamten Kostenrecht geltende Kostenminimierungspflicht zu beachten (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).

    "Die Notwendigkeit der Übernachtung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. die Rspr. des Senat zur objektiven Notwendigkeit unter verschiedenen Gesichtspunkten - zur Begleitung: Beschluss des Senats vom 24.05.2012, Az.: L 15 SF 24/12 B; zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12, und zur Dauer der zu entschädigenden Zeit: Beschluss des Senats vom 04.12.2013, Az.: L 15 SF 226/11; zu den Kosten einer Begleitung: Beschluss des Senats vom 03.06.2014, Az.: L 15 SF 402/13 E).

  • LSG Bayern, 11.11.2016 - L 15 RF 26/16

    Höhe des Entschädigungsanspruchs wegen des Erscheinens bei einem Gerichtstermin

    Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12).

    Weitere Ausnahmen kommen dann in Betracht, wenn die längere Strecke durch besondere Umstände gerechtfertigt ist (z. B. Unzumutbarkeit der kürzesten bzw. schnellsten Strecke oder Umwege durch Straßensperrungen) (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).

  • LSG Bayern, 04.11.2014 - L 15 SF 198/14

    Übernachtungskosten

    Dabei geht der Senat in ständiger Rechtsprechung und in großzügigerer Auslegung, als sie teilweise von anderen Gerichten zugrunde gelegt wird, davon aus, dass nicht nur die Kosten für die kürzeste Strecke (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 27.09.2005, Az.: L 6 SF 408/05), sondern grundsätzlich auch die Kosten für die schnellste, obgleich längere Strecke zu ersetzen sind, wobei weitere Ausnahmen dann zu akzeptieren sind, wenn die höheren Kosten durch besondere Umstände gerechtfertigt sind (z.B. Unzumutbarkeit der kürzesten bzw. schnellsten Strecke oder Umwege durch Straßensperrungen) (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).

    Die Notwendigkeit der Übernachtung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. die Rspr. des Senat zur objektiven Notwendigkeit unter verschiedenen Gesichtspunkten - zur Begleitung: Beschluss des Senats vom 24.05.2012, Az.: L 15 SF 24/12 B; zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12, und zur Dauer der zu entschädigenden Zeit: Beschluss des Senats vom 04.12.2013, Az.: L 15 SF 226/11; zu den Kosten einer Begleitung: Beschluss des Senats vom 03.06.2014, Az.: L 15 SF 402/13 E).

  • LSG Bayern, 06.11.2013 - L 15 SF 191/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung von Auslagen - Fahrtkostenersatz -

    Für die Reise von und nach A-Stadt sind unter Zugrundelegung der sich aus im Internet jedermann zugänglichen Routenplanern (z.B. von Falk) ergebenden Informationen insgesamt 134 km (für die schnellste Strecke, auch wenn diese nicht die kürzeste ist [vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12]) anzusetzen und damit 33, 50 EUR zu entschädigen, wie dies das SG im angegriffenen Beschluss zutreffend gemacht hat.

    Was objektiv erforderlich ist, ist unter Berücksichtigung des aus dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (in Bayern: Art. 7 Bayerische Haushaltsordnung), der im Bereich des gesamten Kostenrechts, also auch der Entschädigung von Zeugen, Sachverständigen, Dritten, ehrenamtlichen Richtern und Beteiligten gilt, resultierenden Gebots der Kostendämpfung und Kostenminimierung (vgl. Beschluss des Senats vom 24.05.2012, Az.: L 15 SF 24/12 B; Thüringer Landessozialgericht - LSG -, Beschluss vom 27.09.2005, Az.: L 6 SF 408/05; Meyer/Höver/Bach, JVEG, 25. Aufl. 2011, Rdnr. 5.3; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl. 2013, § 5 JVEG, Rdnr. 2) zu ermitteln (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).

    Weitere Ausnahmen sind dann zu akzeptieren, wenn die höheren Kosten durch besondere Umstände gerechtfertigt sind, z.B. Unzumutbarkeit der kürzesten bzw. schnellsten Strecke oder Umwege durch Straßensperrungen (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).

    Bei der Ermittlung der Streckenlänge stützt sich der Senat auf die im Internet jedermann zugänglichen Routenplaner (vgl. Bayer. LSG, Beschlüsse vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12, und vom 20.07.2009, Az.: L 15 SF 152/09).

    Es kann ihr daher nicht zum Nachteil gereichen, dass sie im Antrag zur Zeitversäumnis keine Angaben gemacht hat (vgl. Beschlüsse des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12, und vom 24.04.2013, Az: L 15 SF 62/13).

  • LSG Bayern, 18.02.2016 - L 15 SF 208/15

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbstständiger Tätigkeit von

    Weitere Ausnahmen kommen dann in Betracht, wenn die höheren Kosten durch besondere Umstände gerechtfertigt sind (z. B. Unzumutbarkeit der kürzesten bzw. schnellsten Strecke oder Umwege durch Straßensperrungen) (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).

    Kann daher nur von einer nicht regelmäßig oder nur mit zeitlich reduziertem Aufwand ausgeübten selbstständigen Tätigkeit ausgegangen werden, wird ein Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall regelmäßig scheitern (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 28.07.1998, Az.: L 19 RJ 257/95.Ko; Beschlüsse des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12, und vom 22.10.2015, Az.: L 15 RF 24/15).

    Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12).

    Dabei ist auch die im gesamten Kostenrecht geltende Kostenminimierungspflicht zu beachten (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).

  • LSG Bayern, 08.04.2015 - L 15 SF 387/13

    Wegen Entschädigung gem. § 4 JVEG: Zur Entschädigung von Verdienstausfall bei

    Kann daher nur von einer nicht regelmäßig oder nur mit zeitlich reduziertem Aufwand ausgeübten selbständigen Tätigkeit ausgegangen werden, wird ein Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall regelmäßig scheitern (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 28.07.1998, Az.: L 19 RJ 257/95.Ko; Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).

    Es kann dabei nicht davon ausgegangen werden, dass es sich um solche gehandelt hätte, der der Antragsteller nicht regelmäßig nachgegangen wäre, was der Annahme eines Verdienstausfalls entgegenstehen würde (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).

    Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12).

    Dabei ist auch die im gesamten Kostenrecht geltende Kostenminimierungspflicht zu beachten (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).

  • LSG Bayern, 22.10.2015 - L 15 RF 24/15

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbständiger Tätigkeit von

    Dabei geht der Senat in ständiger Rechtsprechung und in großzügigerer Auslegung, als sie teilweise von anderen Gerichten zugrunde gelegt wird, davon aus, dass nicht nur die Kosten für die kürzeste Strecke (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 27.09.2005, Az.: L 6 SF 408/05), sondern grundsätzlich auch die Kosten für die schnellste, obgleich längere Strecke zu ersetzen sind, wobei weitere Ausnahmen dann zu akzeptieren sind, wenn die höheren Kosten durch besondere Umstände gerechtfertigt sind (z.B. Unzumutbarkeit der kürzesten bzw. schnellsten Strecke oder Umwege durch Straßensperrungen) (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).

    Kann daher nur von einer nicht regelmäßig oder nur mit zeitlich reduziertem Aufwand ausgeübten selbständigen Tätigkeit ausgegangen werden, wird ein Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall regelmäßig scheitern (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 28.07.1998, Az.: L 19 RJ 257/95.Ko; Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).

    Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12).

    Dabei ist auch die im gesamten Kostenrecht geltende Kostenminimierungspflicht zu beachten (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).

  • LSG Bayern, 23.02.2016 - L 15 RF 35/15

    Verdienstausfall nur für die Zeit der Heranziehung

    Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12).

    Dabei ist auch die im gesamten Kostenrecht geltende Kostenminimierungspflicht zu beachten (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).

    Weitere Ausnahmen kommen dann in Betracht, wenn die höheren Kosten durch besondere Umstände gerechtfertigt sind (z. B. Unzumutbarkeit der kürzesten bzw. schnellsten Strecke oder Umwege durch Straßensperrungen) (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).

  • LSG Bayern, 09.05.2016 - L 15 RF 4/16

    Zur Beurteilung von Verdienstausfall

    Die Notwendigkeit der Dauer der Heranziehung ist - wie auch sonst bei der Bemessung der Entschädigung - nach objektiven Kriterien zu ermitteln (vgl. zur Fahrtstrecke: Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12; zu Verpflegungskosten: Beschluss des Senats vom 01.08.2012, Az.: L 15 SF 277/10; zur Begleitperson: Beschluss des Senats vom 02.11.2012, Az.: L 15 SF 82/12).

    Dabei ist auch die im gesamten Kostenrecht geltende Kostenminimierungspflicht zu beachten (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).

    Weitere Ausnahmen kommen dann in Betracht, wenn die längere Strecke durch besondere Umstände gerechtfertigt ist (z. B. Unzumutbarkeit der kürzesten bzw. schnellsten Strecke oder Umwege durch Straßensperrungen) (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).

  • LSG Bayern, 15.05.2014 - L 15 SF 118/14

    Anträge auf richterliche Festsetzung § 4 JVEG § 189 Abs. 2 SGG

  • LSG Bayern, 06.05.2015 - L 15 RF 9/15

    Anträge auf richterliche Festsetzung § 4 JVEG - § 189 Abs. 2 SGGZur Entschädigung

  • LSG Bayern, 14.01.2015 - L 15 SF 239/12

    Kein nachträglicher Verdienstausfall, Flugreise und JVEG

  • LSG Bayern, 14.09.2015 - L 15 RF 25/15

    Keine Entschädigung für Nachteil bei der Haushaltsführung bei Bezug von SGB II

  • LSG Bayern, 03.06.2014 - L 15 SF 402/13

    Voraussetzungen für die Erstattung von Kosten für eine Begleitperson

  • LSG Bayern, 26.11.2013 - L 15 SF 208/13

    Der Bezug von Erwerbsersatzeinkommen oder Lohnersatzleistungen steht bis zum

  • LSG Bayern, 21.10.2015 - L 15 RF 38/15

    Kosten einer Begleitung durch den Ehegatten

  • LSG Bayern, 16.04.2015 - L 15 SF 330/14

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbständiger Tätigkeit von nur

  • LSG Bayern, 21.05.2014 - L 15 SF 137/13

    Kostenfestsetzung, Fahrtkostenersatz, Taxibenutzung, Kostenminimierungspflicht

  • LSG Bayern, 30.07.2012 - L 15 SF 439/11

    Entschädigung Beteiligter im sozialgerichtlichen Verfahren; Übernahme der Kosten

  • LSG Bayern, 21.11.2013 - L 15 SF 91/13

    Zur Entschädigung für Fahrtkosten und für Verdienstausfall bei einem

  • LSG Bayern, 19.02.2015 - L 15 SF 239/12

    Kein nachträglicher Verdienstausfall, Flugreise und JVEG

  • LSG Bayern, 18.11.2013 - L 15 SF 121/11

    Eine Entschädigung für Verdienstausfall eines Selbständigen kann nicht erfolgen,

  • LSG Bayern, 24.11.2016 - L 15 RF 31/16

    Kostenfreiheit des Verfahrens nach JVEG

  • LSG Bayern, 14.05.2014 - L 15 SF 122/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung von Auslagen - Fahrtkostenersatz für

  • LSG Bayern, 18.07.2016 - L 15 SF 176/16

    Erstattung von Kosten für die Begleitperson

  • LSG Bayern, 19.05.2014 - L 15 SF 30/14

    Eine Entschädigung für Verdienstausfall ist nicht zu gewähren, wenn Gleitzeit

  • LSG Bayern, 29.11.2016 - L 15 RF 34/16

    Keine Verdienstausfallentschädigung gem. JVEG für Sozialhilfeempfänger wegen

  • LSG Bayern, 13.01.2015 - L 15 SF 170/14

    Verdienstausfall bei Entgang eines mehrtägigen Auftrags

  • LSG Bayern, 10.12.2014 - L 15 SF 317/14

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 2 JVEG

  • LSG Bayern, 16.10.2015 - L 15 RF 2/15

    Entschädigung eines Prozessbevollmächtigten trotz Abbruchs einer

  • VG Würzburg, 04.02.2019 - W 3 M 18.32276

    Antrag auf gerichtliche Kostenfestsetzung - Dolmetschervergütung

  • LSG Bayern, 31.07.2012 - L 15 SF 442/11

    Entschädigung von im sozialgerichtlichen Verfahren; Zulässigkeit der

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