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   LSG Bayern, 03.07.2013 - L 15 SF 241/12 B   

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https://dejure.org/2013,24132
LSG Bayern, 03.07.2013 - L 15 SF 241/12 B (https://dejure.org/2013,24132)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03.07.2013 - L 15 SF 241/12 B (https://dejure.org/2013,24132)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - L 15 SF 241/12 B (https://dejure.org/2013,24132)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Bayern, 08.05.2013 - L 15 SF 104/12

    PKH-Bewilligungsbeschluss, Rechtsanwaltsvergütung, Staatskasse,

    Auszug aus LSG Bayern, 03.07.2013 - L 15 SF 241/12
    Wie der Senat im Beschluss vom 08.05.2013 - L 15 SF 104/12 B ausgeführt hat, ist das Leistungsrecht im Bereich der PKH weitgehend gesetzlich vorprogrammiert; die Leistungen werden in § 122 ZPO (alle im Folgenden genannten ZPO-Vorschriften sind über § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG anwendbar) und §§ 45 ff. RVG grundsätzlich unveränderbar festgelegt.
  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 19 C 15.2425

    Wahlrecht des beigeordneten Rechtsanwalts auf Inanspruchnahme der Staatskasse

    Schon diese generellen Erwägungen verbieten es, die Zahlungen des Prozessgegners als Erfüllung der Vergütungsforderung gegen die Staatskasse anzusehen (vgl. BayLSozG, B.v. 3.7.2013 - L 15 SF 241/12 B - juris Rn. 10).

    Zahlungen des Prozessgegners sind daher zunächst bei der Wahlanwaltsvergütung (die für die Kostenerstattung durch den Prozessgegner maßgebend ist) zu berücksichtigen, soweit diese die Vergütung nach §§ 45 ff. RVG übersteigt (BayLSozG, B.v. 3.7.2013 - L 15 SF 241/12 B - juris Rn. 12).

  • LSG Hessen, 23.06.2014 - L 2 AS 568/13
    Die vom Sozialgericht von vornherein praktizierte Begrenzung des Vergütungsanspruchs auf die im Vergleich festgelegte Quote von 50 % ist nicht zulässig, so sie nicht zufällig der Anrechnung einer tatsächlichen Zahlung in dieser Höhe entspricht (vgl. dazu Bayerisches Landessozialgericht vom 3. Juli 2013 - L 15 SF 241/12 B - juris, Rn. 8 ff.).
  • LSG Bayern, 31.07.2013 - L 15 SF 5/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Bewilligung von

    Mit der Beiordnung und den entsprechenden anwaltlichen Tätigkeiten entstehen gegen die Staatskasse eigenständige Vergütungsansprüche (es erfolgt kein Schuldbeitritt der Staatskasse, geschweige denn eine Schuldübernahme), die von der Wahlanwaltsvergütung unabhängig sind (vgl. Senatsbeschluss vom 03.07.2013 - L 15 SF 241/12 B).
  • VG München, 20.05.2015 - M 23 M 14.31003

    Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts durch die Staatskasse

    Gemäß dem eindeutigen Gesetzeswortlaut erfolgt eine Anrechnung lediglich von Zahlungen und nicht bereits von - auch durch Beschlüsse festgesetzten - Beträgen (vgl. Gerold/Schmidt, RVG, 21. Auflage, § 58 Rn. 37; Bayerisches Landessozialgericht, B.v. 3.7.2013 - L 15 SF 241/12 B - juris).
  • VG München, 02.06.2016 - M 23 M 14.30269

    Erinnerung gegen Vergütungsfestsetzungsbeschluss

    Gemäß dem eindeutigen Gesetzeswortlaut erfolgt eine Anrechnung lediglich von erfolgten Zahlungen und nicht bereits von - auch durch Beschlüsse - festgesetzten Beträgen (vgl. Gerold/Schmidt, RVG, 21. Auflage, § 58 Rn. 37; Bayerisches Landessozialgericht, B.v. 3.7.2013 - L 15 SF 241/12 B - juris).
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