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   LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2015 - L 15 SO 103/12   

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https://dejure.org/2015,46642
LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2015 - L 15 SO 103/12 (https://dejure.org/2015,46642)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.09.2015 - L 15 SO 103/12 (https://dejure.org/2015,46642)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. September 2015 - L 15 SO 103/12 (https://dejure.org/2015,46642)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2015 - L 15 SO 103/12
    Dieses sei nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 04. Mai 2011 (Az. 2 BvR 2333/08 u.a.) noch bis zum 31. Mai 2013 anzuwenden.

    Obwohl sich im Vergleich zu dem eben zitierten Beschluss des Senats vom 03. September 2009 zwischenzeitlich eine Änderung insoweit ergeben hat, als das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Urteil vom 04. Mai 2011 (Az. 2 BvR 2333/08 u. a., dokumentiert in juris und in BVerfGE 128, 326) grundlegende Ausführungen zur Frage der Verfassungsgemäßheit der Sicherungsverwahrung gemacht hat, ist ein Anspruch des Klägers auf Sozialhilfeleistungen nicht gegeben.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2009 - L 15 SO 41/09

    Prozesskostenhilfe; mangelnde Erfolgsaussicht; Sicherungsverwahrter; laufende

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2015 - L 15 SO 103/12
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 03. September 2009 bezüglich der Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im erstinstanzlichen Verfahren (Az. L 15 SO 41/09 B PKH) ausgeführt hat, entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass grundsätzlich auch für Personen, die sich im Vollzug einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung befinden, sozialhilferechtliche Leistungsansprüche in Betracht kommen können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2008 - 12 A 2587/07
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2015 - L 15 SO 103/12
    Es kommt aber im Einzelfall darauf an, ob der Zweck bzw. die Eigenart des Vollzuges die Hilfeleistung ausschließen, ob der mit der Hilfeleistung verfolgte Zweck auch während der Freiheitsentziehung erreicht werden kann und schließlich, ob der geltend gemachte Bedarf anderweitig, etwa durch den Vollzugsträger, gedeckt wird, denn Sozialhilfe wird grundsätzlich nur nachrangig gewährt (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 04. November 1976 - V C 7.76, dokumentiert in juris und in BVerwGE 51, 281; Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes - OVG - Nordrhein-Westfalen vom 06. November 2008, Az. 12 A 2587/07, dokumentiert in juris).
  • KG, 19.12.2013 - 2 Ws 514/13

    Beschwerde gegen die Vollstreckung der Sicherungsverwahrung: Unzulässigkeit von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2015 - L 15 SO 103/12
    Es bestand und besteht für den Kläger ein Anspruch auf bedarfsdeckende Leistungen nach dem StVollzG (dort die §§ 131ff) und nach Inkrafttreten des SVVollzG Bln zum 01. Juni 2013 aus diesem, und zwar dort aus den §§ 51ff. Der Senat verweist auf den Beschluss des Kammergerichts (KG) Berlin vom 19. Dezember 2013, Az. 2 Ws 514/13 u. a., dokumentiert in juris, wonach der Vollzug der Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt grundsätzlich den gesetzlichen Anforderungen der Umsetzung des Abstandsgebots entspricht.
  • BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 7.76

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2015 - L 15 SO 103/12
    Es kommt aber im Einzelfall darauf an, ob der Zweck bzw. die Eigenart des Vollzuges die Hilfeleistung ausschließen, ob der mit der Hilfeleistung verfolgte Zweck auch während der Freiheitsentziehung erreicht werden kann und schließlich, ob der geltend gemachte Bedarf anderweitig, etwa durch den Vollzugsträger, gedeckt wird, denn Sozialhilfe wird grundsätzlich nur nachrangig gewährt (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 04. November 1976 - V C 7.76, dokumentiert in juris und in BVerwGE 51, 281; Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes - OVG - Nordrhein-Westfalen vom 06. November 2008, Az. 12 A 2587/07, dokumentiert in juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2016 - L 2 AS 260/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen Unterbringung in

    Dafür, dass er während dieser anschließenden Zeit auch Leistungen nach dem SGB XII anstrebte (zur grundsätzlich bestehenden Möglichkeit des Bezugs solcher Leistungen LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. September 2015 - L 15 SO 103/12 -, juris), war nichts ersichtlich.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - L 2 AS 89/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - endgültige Entscheidung nach vorläufiger

    Dafür, dass er während dieser anschließenden Zeit auch Leistungen nach dem SGB XII anstrebte (zur grundsätzlich bestehenden Möglichkeit des Bezugs solcher Leistungen LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. September 2015 - L 15 SO 103/12 -, juris), war nichts ersichtlich.
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