Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 03.02.2016 - L 15 SO 15/16 B ER, L 15 SO 14/16 B ER PKH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2227
LSG Berlin-Brandenburg, 03.02.2016 - L 15 SO 15/16 B ER, L 15 SO 14/16 B ER PKH (https://dejure.org/2016,2227)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.02.2016 - L 15 SO 15/16 B ER, L 15 SO 14/16 B ER PKH (https://dejure.org/2016,2227)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. Februar 2016 - L 15 SO 15/16 B ER, L 15 SO 14/16 B ER PKH (https://dejure.org/2016,2227)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,2227) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 18 Abs 1 SGB 12, § 23 Abs 1 S 3 SGB 12
    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - Verpflichtung des Sozialhilfeträgers zur Leistungsgewährung nach § 23 Abs 1 S 3 SGB 12 - Ablehnung des Antrags auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch den ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.02.2016 - L 15 SO 15/16
    Zu der Auflage des Sozialgerichts vom 15. Dezember 2015 ("Bitte teilen Sie dem Gericht ... mit, weshalb sich die Antragstellerin vor Stellung des Eilantrags nicht zunächst an den Antragsgegner gewandt hat. Eine Beiladung des SGB II-Trägers wird derzeit nicht für geboten erachtet") erwiderten die Bevollmächtigten der Antragsgegnerin mit Telefax vom 21. Dezember 2015 ("verweisen wir bezüglich der gerichtlichen Anfrage ... auf den Terminsbericht des BSG vom 03.12.2015 zum Az.: B 4 AS 44/15.

    Diesem wird vielmehr für die nach § 18 Abs. 1 SGB XII zum Einsetzen der Sozialhilfe erforderliche Kenntnis von der Bedarfslage der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II zugerechnet (BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R -, unter 3 b der Entscheidungsgründe; s. im Übrigen die Terminsberichte der Sitzungen des 4. Senats des BSG vom 3. Dezember 2015 und des 14. Senats des BSG vom 16. Dezember 2015 und 20. Januar 2016).

  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.02.2016 - L 15 SO 15/16
    Bereits dem Bescheid des Jobcenters vom 13. November 2015 konnte sie entnehmen, dass sie bei einer Beschäftigung in dem aufgrund des Arbeitsvertrags vom 7. Januar 2016 zu erwartenden Umfang den Ausschlusstatbestand nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II nicht mehr erfüllen würde und damit Anspruch auf Arbeitslosengeld II hätte, das die Ermessensleistungen nach § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII ausschließt (s. in diesem Zusammenhang auch EuGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - C 22/08 und C-23/08 "Vatsouras/Koupatantse" - SozR 4-6035 Art. 39 Nr. 5, im Besonderen Abs. 26ff.).
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 59/13 R

    Ausschluss von SGB II-Leistungen für Unionsbürger - Sozialhilfe bei tatsächlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.02.2016 - L 15 SO 15/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG; Hinweis auf Urteile vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 59/13, 43/15 und 44/15) sei ihr selbst bei fehlender Freizügigkeitsberechtigung Sozialhilfe mindestens im Ermessenswege zu erbringen, wobei sie bei verfestigtem Aufenthalt (über sechs Monate) regelmäßig Leistungen in gesetzlicher Höhe beanspruchen könne.
  • SG Halle, 28.04.2016 - S 13 SO 32/16

    Sozialhilferecht: Gewährung von Sozialhilfeleistungen an EU-Ausländer;

    Die Antragsteller haben auch keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz glaubhaft gemacht, denn der Erlass einer einstweiligen Anordnung setzt auch bei existenzsichernden Leistungen im Regelfall voraus, dass sich die antragstellende Person mit Ihrem Anliegen an den Leistungsträger gewandt hat, bevor sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt (vergleiche Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 03.02.2016 - L 15 SO 15/16 B ER).
  • SG Altenburg, 25.01.2022 - S 4 KR 1794/21

    Krankenversicherung - stationsäquivalente psychiatrische Behandlung bei

    Solange die Antragstellerin die ihr nach dem Willen des Gesetzgebers zumutbaren Möglichkeiten nicht ausgeschöpft hat, das von ihr angestrebte Ziel, nämlich die Erteilung einer Bescheinigung über die Einhaltung der Strukturmerkmale gemäß § 275d Abs. 2 SGB V hier bezogen auf den OPS 9-701 in der Version des OPS 2021 gemäß § 301 Abs. 2 SGB V mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022, auch ohne die Einschaltung des Gerichts zu erreichen, fehlt es an der Notwendigkeit gerichtlichen Eingreifens (siehe dazu die Beschlüsse des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg [LSG Berlin-Brandenburg] vom 3. Februar 2016, Az.: L 15 SO 15/16 B ER und L 15 SO 14/16 B ER PKH sowie des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen [LSG Nordrhein-Westfalen] vom 24. September 2012, Az.: L 20 SO 301/12 B ER und L 20 SO 302/12 B und vom 20. April 2011, Az.: L 6 AS 227/11 B ER; alle zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht