Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - L 15 SO 254/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22636
LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - L 15 SO 254/08 (https://dejure.org/2012,22636)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.06.2012 - L 15 SO 254/08 (https://dejure.org/2012,22636)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - L 15 SO 254/08 (https://dejure.org/2012,22636)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,22636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.10.2005 - III ZR 400/04

    Einzelzimmerzuschlag in Pflegeheim

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - L 15 SO 254/08
    Die Vorschrift regelt nur die Pflicht des Heimträgers, dem Bewohner die geschlossene Vereinbarung schriftlich zu bestätigen (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2005 - III ZR 400/04, NJW 2005, 3633).

    Ob die Beigeladene trotzdem Leistungen tatsächlich (quasi ohne Rechtsgrund) erbringt, die über den Umfang der Leistungen für die tatsächlich vergütete Hilfebedarfsgruppe hinausgehen, hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Vergütungsanspruchs (s. auch BGH a.a.O. NJW 2005, 3633).

  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 20/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des Heimträgers -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - L 15 SO 254/08
    Den Hilfebedürftigen gegenüber besteht die Leistungsverpflichtung in der Übernahme der Heimkosten in Form eines Schuldbeitritts (sogenanntes "Gewährleistungsverantwortungsmodell"; s. - auch zum folgenden - BSG, Urteil vom 2. Februar 2010 - B 8 SO 20/08 R, FEVS 61, 534; im Anschluss an das Urteil vom 29. Oktober 2008 - B 8 SO 22/07 R, SozR 4-1500 § 75 Nr. 9).

    Um festzustellen, welche Vergütung der Kläger der Beigeladenen schuldet, ist (s. BSG, Urteil vom 2. Februar 2010 a.a.O.) zunächst der Inhalt des zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Leistungserbringer geschlossenen Heimvertrages festzustellen und zu analysieren.

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - L 15 SO 254/08
    Den Hilfebedürftigen gegenüber besteht die Leistungsverpflichtung in der Übernahme der Heimkosten in Form eines Schuldbeitritts (sogenanntes "Gewährleistungsverantwortungsmodell"; s. - auch zum folgenden - BSG, Urteil vom 2. Februar 2010 - B 8 SO 20/08 R, FEVS 61, 534; im Anschluss an das Urteil vom 29. Oktober 2008 - B 8 SO 22/07 R, SozR 4-1500 § 75 Nr. 9).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R

    Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - L 15 SO 254/08
    Die Voraussetzungen des § 44 Abs. 1 SGB X (zu dessen Anwendbarkeit im Sozialhilferecht stellvertretend BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 16/08 R - SozR 4-1300 § 44 Nr. 20) sind nicht erfüllt.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 3516/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Wohngemeinschaft - Leistungserbringung in

    Zwar ist es nicht zu beanstanden, wenn der Leistungsträger den Hilfebedarf nach dem sog. Metzler-Verfahren ermittelt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Juni 2012 - L 15 SO 254/08 - juris Rdnr. 48).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2015 - L 8 SO 75/11

    Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten; Unbestimmter

    Durch eine Klage des Hilfebedürftigen gegen den Sozialhilfeträger werde, wie das LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 28. Juni 2012 - L 15 SO 254/08 , juris RdNr. 49) entschieden habe, der Eintritt der Verjährung gehemmt.

    Dieses Verfahren betrifft im Kern nicht den zivilrechtlichen Vergütungsanspruch der Einrichtung gegenüber dem Hilfebedürftigen, sondern die sozialrechtliche Kostenübernahme durch den Träger der Sozialhilfe (anders ohne Begründung Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 28. Juni 2012 - L 15 SO 254/08 , juris RdNr. 49).

  • SG Braunschweig, 11.03.2015 - S 32 SO 144/13

    Sozialhilferecht: Grundsicherung im Alter; Übernahme von Kosten für einen

    Entgegen der Annahme der Beigeladenen beeinflussen die zwischen Sozialhilfeträgern und Leistungserbringern geschlossenen Vereinbarungen den im Erfüllungsverhältnis geschlossenen zivilrechtlichen Vertrag (Bundessozialgericht, Urteil vom 02.02.2012, Aktenzeichen: B 8 SO 5/10 R; Sozialgericht Berlin, Urteil vom 27.08.2012, Aktenzeichen: S 90 SO 1638/09; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.06.2012, Aktenzeichen: L 15 SO 254/08; jurisPK, SGB XII, § 57 Rn. 51).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2018 - L 15 SO 342/14

    Sozialgerichtliches Verfahren: Voraussetzungen eines Anspruchs auf Hilfe zur

    Dies sei aber auch nicht erforderlich (Hinweis auf ein Urteil des Senats vom 28. Juni 2012 - L 15 SO 254/08).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2015 - L 8 SO 75/11

    Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten -

    Durch eine Klage des Hilfebedürftigen gegen den Sozialhilfeträger werde, wie das LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 28. Juni 2012 - L 15 SO 254/08 -, juris RdNr. 49) entschieden habe, der Eintritt der Verjährung gehemmt.

    Dieses Verfahren betrifft im Kern nicht den zivilrechtlichen Vergütungsanspruch der Einrichtung gegenüber dem Hilfebedürftigen, sondern die sozialrechtliche Kostenübernahme durch den Träger der Sozialhilfe (anders ohne Begründung Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 28. Juni 2012 - L 15 SO 254/08 -, juris RdNr. 49).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - L 23 SO 239/13

    Eingliederungshilfe in stationären Einrichtungen - zum Anspruch auf "Einstufung

    Dass die Beteiligten dieser Vereinbarungen (hier der Beigeladene und der Beklagte) zur Bestimmung von Leistungsinhalten und deren Vergütung ein System nach HBG vorgesehen haben, führt nicht dazu, dass entsprechend einer höheren oder niedrigeren Einstufung sich der Bedarf des Betroffenen, hier des Klägers, verändert (vgl. LSG Berlin-Brandenburg vom 28.06.2012 - L 15 SO 254/08 - Juris, Rn. 45).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht