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   LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2016 - L 15 SO 301/16 B ER, L 15 SO 302/16 B ER PKH   

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https://dejure.org/2016,48442
LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2016 - L 15 SO 301/16 B ER, L 15 SO 302/16 B ER PKH (https://dejure.org/2016,48442)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.12.2016 - L 15 SO 301/16 B ER, L 15 SO 302/16 B ER PKH (https://dejure.org/2016,48442)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - L 15 SO 301/16 B ER, L 15 SO 302/16 B ER PKH (https://dejure.org/2016,48442)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG, § 86b Abs 1 S 2 SGG, § 86a Abs 1 S 1 SGG, § 86a Abs 2 Nr 5 SGG, § 45 Abs 1 SGB 10
    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage sowie Aufhebung der Vollziehung des Verwaltungsakts - Anordnung der sofortigen Vollziehung - besonderes öffentliches Interesse - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 86a SGG, § 86b SGG, § 45 SGB 10, § 48 SGB 10, § 19 SGB 12, § 41 SGB 12, § 43 SGB 12, § 82 SGB 12, § 26 SGB 12
    Sozialhilferecht - Grundsicherung im Alter und bei Partnerbindung - Hilfe zur Pflege - "Kick-Back-Zahlungen" - Aufhebung der Leistungsgewährung - Absetzung einer laufenden Leistung - Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässige Absetzung von laufenden Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gegenüber einem Asylbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gewinn aus strafbarem Pflegebetrug mindert nicht Sozialhilfe

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 02.02.2017)

    Keine Sozialhilfekürzung wegen Pflegebetrugs

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 07.02.2017)

    Pflegebetrug: Kick-backs mindern nicht die Sozialhilfe

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 124 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Sozialrecht/Opferentschädigungsrecht/Impfschadensrecht/Blindengeld | Kürzung von Sozialleistungen wegen Pflegebetrugs | Keine Sozialhilfekürzung wegen Pflegebetrugs (Fehlender Nachweis)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 41/15 R

    Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen von Arbeitslosengeld II - Nichtangabe von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2016 - L 15 SO 301/16
    Falls an Stelle der entsprechenden Voraussetzungen nach § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X auch die subjektiven Voraussetzungen für einen Aufhebungstatbestand nach § 48 Abs. 1 Satz 2 - konkret Nr. 2 - SGB X mit Wirkung für die Vergangenheit wegen einer wesentlichen Änderung der für einen Dauerverwaltungsakt maßgeblichen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse erfüllt wären, kann aber ein unschädlicher Austausch der Rechtsgrundlagen vorliegen (s. zuletzt BSG, Urteil vom 15. Juni 2016 - B 4 AS 41/15 R - m.w.Nachw.).

    Je nachdem, welcher Sachverhalt sich als rechtlich entscheidungserheblich ergeben wird, kann es im Besonderen zu einer Beweislastumkehr zu ihren Lasten kommen, falls Vorgänge nicht aufklärbar sein sollten, die in ihrer persönlichen Sphäre oder in ihrer Verantwortungssphäre liegen (s. dazu etwa BSG, Urteil vom 1. Juni 2016 - B 4 AS 41/15 R -, Rn 30 in "Juris").

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2016 - L 15 SO 301/16
    Die nach § 86a Abs. 1 Satz 1 SGG für den Regelfall vorgeschriebene aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage ist eine Ausprägung der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz [GG]) und damit ein "fundamentaler Grundsatz des öffentlich-rechtlichen Prozesses" (s. für die Parallelregelung der Verwaltungsgerichtsordnung stellvertretend BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, 93f. m.w.Nachw.).

    Geltung und Inhalt dieser Leitlinien sind nicht davon abhängig, ob der Sofortvollzug eines Verwaltungsaktes einer gesetzlichen oder einer behördlichen Anordnung entspringt (BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 a.a.O.).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2016 - L 15 SO 301/16
    bb) Die Aufhebung der Vollziehung (§ 86b Abs. 1 Satz 2 SGG) war mit Blick darauf anzuordnen, dass die vom Antragsgegner einbehaltenen Beträge die der Antragstellerin zur Verfügung stehenden materiellen Mittel zur Lebensführung jedenfalls deshalb auf ein Niveau unterhalb des verfassungsrechtlich garantierten, menschenwürdigen Existenzminimums absenken (zu diesem ausführlich BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. -, BVerfGE 125, 175ff), weil der Aufrechnungsbetrag über dem "Ansparanteil" an der Regelleistung liegt (also die Mittel für den täglichen Bedarf beschränkt hat).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03

    Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2016 - L 15 SO 301/16
    Die der Sache nach gleichfalls beantragte Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe kam dagegen bereits deshalb nicht in Betracht, weil unter "Prozessführung" im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO nur das eigentliche Streitverfahren, nicht das Verfahren über die Prüfung der Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe zu verstehen ist (BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 1984 - VIII 298/83 und vom 8. Juni 2004 - VI ZB 49/03).
  • VG Frankfurt/Main, 20.08.2003 - 3 G 3283/03

    Illegal erzieltes Einkommen und sozialhilferechtlicher Bedarf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2016 - L 15 SO 301/16
    Die Rechtslage erweist sich vor diesem Hintergrund für den Bereich der Sozialhilfe zumindest als klärungsbedürftig, umso mehr noch, als aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des SGB XII nur Instanzrechtsprechung mit ganz unterschiedlichen Ergebnissen ersichtlich ist (s. einerseits etwa OVG Berlin, Urteil vom 9. März 1967 - VI B 23.66 -, FEVS 15, 20 [vollständig nur dort, in "Juris" lediglich mit Leitsatz dokumentiert]: Eine wenigstens der Sache nach vom Sozialhilfeträger aufgestellte Forderung an Hilfebedürftige, unrechtmäßig erworbene Mittel zur Beschaffung des Lebensbedarfs einzusetzen, werde von der Rechtsordnung nicht gebilligt; anderseits VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20. August 2003 - 3 G 3283/03 -, in "Juris").
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 35/07 R

    Sozialhilfe - Einkommens- oder Vermögenseinsatz - Zuflussprinzip -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2016 - L 15 SO 301/16
    Nur Geld- oder geldwerte Mittel, die in einem Bedarfszeitraum tatsächlich zugeflossen sind, können aber als Einkommen bedarfsmindernd oder -ausschließend wirken (s. stellvertretend BSG, Urteil vom 19. Mai 2009 - B 8 SO 35/07 R -, SozR 4-3500 § 82 Nr. 5).
  • OVG Berlin, 09.03.1967 - VI B 23.66
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2016 - L 15 SO 301/16
    Die Rechtslage erweist sich vor diesem Hintergrund für den Bereich der Sozialhilfe zumindest als klärungsbedürftig, umso mehr noch, als aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des SGB XII nur Instanzrechtsprechung mit ganz unterschiedlichen Ergebnissen ersichtlich ist (s. einerseits etwa OVG Berlin, Urteil vom 9. März 1967 - VI B 23.66 -, FEVS 15, 20 [vollständig nur dort, in "Juris" lediglich mit Leitsatz dokumentiert]: Eine wenigstens der Sache nach vom Sozialhilfeträger aufgestellte Forderung an Hilfebedürftige, unrechtmäßig erworbene Mittel zur Beschaffung des Lebensbedarfs einzusetzen, werde von der Rechtsordnung nicht gebilligt; anderseits VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20. August 2003 - 3 G 3283/03 -, in "Juris").
  • BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 31/99 R

    Keine Anrechnung von durch Veruntreuung erlangtes Vermögen im Rahmen der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2016 - L 15 SO 301/16
    Sie folgt jedenfalls daraus, dass Bundessozialgericht (BSG) zum Recht der Arbeitslosenhilfe, welches einen mit dem Sozialhilferecht im wesentlichen identischen Einkommensbegriff kannte (§ 138 Abs. 2 Satz 1 Arbeitsförderungsgesetz in der bis 31. Dezember 1997 geltenden Fassung, § 194 Abs. 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch in der vom 1. Januar 1998 bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung), in einem Urteil vom 6. April 2000 - B 11 AL 31/99 R -, in Entscheidungssammlung Sozialrecht [SozR] 3-4100 § 137 Nr. 12 ausgeführt, dass ein durch eine Straftat (dort: Veruntreuung) erlangtes Einkommen (jedenfalls) dann nicht anrechenbar ist, wenn eine - zivilrechtliche - Rückzahlungspflicht des Leistungsberechtigten an den Geschädigten von vornherein feststeht (unter 1 c der Entscheidungsgründe; dies in Abgrenzung zu der dort zitierten Rechtsprechung).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2016 - L 15 SO 301/16
    Im Rahmen der Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse am Sofortvollzug und dem privaten Interesse des Bürgers an der Aufrechterhaltung des Suspensiveffekts eines Rechtsbehelfs können dessen Erfolgsaussichten Berücksichtigung finden (BVerfG, Beschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, 58ff.).
  • BVerfG, 27.10.2009 - 1 BvR 1876/09

    Teilweise Aufrechterhaltung der sofortigen Vollziehbarkeit eines Bescheides trotz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2016 - L 15 SO 301/16
    Im Verfahren nach § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG umfasst der Prüfungsumfang sowohl die formelle als auch die materielle Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung (stellvertretend Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 1890/15 -, NVwZ 2016, 1475ff unter Bezug auf den Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 1 BvR 1876/09 -, Kammerentscheidungen des BVerfG [BVerfGK] 16, 320ff).
  • BSG, 19.04.2007 - B 3 P 6/06 R

    Rückzahlung von Pflegegeld aus der privaten Pflegeversicherung wegen

  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2016 - L 7 SO 3546/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

  • BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 1890/15

    Erheblicher Vortrag zum Hilfsantrag ist in die gerichtlichen Erwägungen zum

  • BVerfG, 08.11.2010 - 1 BvR 722/10

    Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 3 GG) sowie der

  • SG Duisburg, 29.05.2020 - S 49 AS 3304/16
    Aufl., § 11 (Stand: 01.03.2020), Rn. 54; kritisch auch: Schaer, jurisPR-SozR 17/2019 Anm. 4; Klerks, info also 2019, 222, 225 f.; offengelassen: LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.12.2016 - L 15 SO 301/16 B ER, juris, Rn. 39 ff.; differenzierend: Hengelhaupt, in: Hauck/Noftz, SGB, 12/19, § 11 SGB II, Rn. 230 f., 568).
  • LSG Hessen, 31.03.2020 - L 4 AY 4/20

    Die Anwendung der Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 2 i.V.m. § 1a Abs. 1

    Der Antragsgegner war zur Auszahlung von Leistungen erst ab dem Zeitpunkt der Beantragung der Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu verpflichten, weil erst ab diesem Zeitpunkt das notwendige Interesse an der Aufhebung der Vollziehung dokumentiert ist (vgl. insoweit LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - L 15 SO 301/16 B ER -, Rn. 49).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.01.2017 - L 15 SO 345/16

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Rückforderungsbescheides über

    Dahingestellt bleiben kann daher, ob dies auch aus anderen Gründen zu geschehen hätte; vgl. zur Problematik der Aufhebung der Bewilligung von Grundsicherungsleistungen wegen laut Antragsgegner bezogener sogenannter "kickback-Zahlungen" den Beschluss des Senats vom 21. Dezember 2016, Az. L 15 SO 301/16 B ER, dokumentiert in juris und in www.sozialgerichtsbarkeit.de.
  • LSG Hessen, 31.05.2019 - L 4 AY 7/19

    1. Bei einer Leistungsabsenkung ist eine hinreichende Bestimmtheit nur gegeben,

    Die Aufhebung der Vollziehung war allerdings in zweierlei Hinsicht zeitlich zu begrenzen: Der Antragsgegner war zur Auszahlung von Leistungen erst ab dem Zeitpunkt der Beantragung der Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu verpflichten, weil erst ab diesem Zeitpunkt das notwendige Interesse an der Aufhebung der Vollziehung dokumentiert ist (vgl. insoweit LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - L 15 SO 301/16 B ER -, Rn. 49).
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