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   LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - L 15 SO 355/16 B ER   

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https://dejure.org/2017,1420
LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - L 15 SO 355/16 B ER (https://dejure.org/2017,1420)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.01.2017 - L 15 SO 355/16 B ER (https://dejure.org/2017,1420)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Januar 2017 - L 15 SO 355/16 B ER (https://dejure.org/2017,1420)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 12, § 19 Abs 3 SGB 12, § 92 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 12, § 92 Abs 2 S 2 SGB 12
    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Integrationshelfer für die Teilnahme am Sportunterricht - Einkommens- und Vermögenseinsatz

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 86b SGG, § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 12, § 12 Nr 2 BSHG§47V, § 92 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 12
    Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsgrund - Anordnungsanspruch - Einzelfallhelfer - Aufbringung der Mittel durch die Eltern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten eines Einzelfallhelfers für einen Schüler als Eingliederungshilfe für das Schuljahr 2016/2017

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • diabetes-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kinder mit Diabetes haben Anspruch auf Begleitperson in Schule und Kindergarten

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den Einbau eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - L 15 SO 355/16
    Wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 8. Februar 2016 - Az. L 15 SO 362/15 B ER - und 2. September 2016 - 15 SO 204/16 B ER - (beide nicht veröffentlicht) zu Fällen mit vergleichbarem Sachverhalt ausgeführt hat, weist die erforderliche Hilfe die notwendige unmittelbare Verknüpfung mit dem Schulbesuch auf (siehe zu einem ähnlich gelagerten Fall auch Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 24. September 2009 - Az. S 47 SO 2142/09 ER - außerdem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 20. September 2012, Az. B 8 SO 15/11 R = SozR 4-3500 § 92 Nr. 1, juris Rn. 21, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts , Urteil vom 10. September 1992 - Az. 5 C 7/87 -, juris Rn. 11).
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 10/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenübernahme für eine systemische

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - L 15 SO 355/16
    Grundsätzlich kommen alle Maßnahmen in Betracht, die geeignet und erforderlich sind, die Behinderungsfolgen zu beseitigen oder zu mildern (vgl. Urteil des BSG vom 23. August 2013, Az. B 8 SO 10/12 R, juris Rn. 18 = SozR 4-1500 § 130 Nr. 4).
  • SG Berlin, 24.09.2009 - S 47 SO 2142/09

    Sozialhilfe - behindertes Kind - Besuch einer Grundschule - Eingliederungshilfe -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - L 15 SO 355/16
    Wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 8. Februar 2016 - Az. L 15 SO 362/15 B ER - und 2. September 2016 - 15 SO 204/16 B ER - (beide nicht veröffentlicht) zu Fällen mit vergleichbarem Sachverhalt ausgeführt hat, weist die erforderliche Hilfe die notwendige unmittelbare Verknüpfung mit dem Schulbesuch auf (siehe zu einem ähnlich gelagerten Fall auch Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 24. September 2009 - Az. S 47 SO 2142/09 ER - außerdem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 20. September 2012, Az. B 8 SO 15/11 R = SozR 4-3500 § 92 Nr. 1, juris Rn. 21, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts , Urteil vom 10. September 1992 - Az. 5 C 7/87 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 7.87

    Fahrtkosten zur Sonderschule als Leistung der Eingliederungshilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - L 15 SO 355/16
    Wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 8. Februar 2016 - Az. L 15 SO 362/15 B ER - und 2. September 2016 - 15 SO 204/16 B ER - (beide nicht veröffentlicht) zu Fällen mit vergleichbarem Sachverhalt ausgeführt hat, weist die erforderliche Hilfe die notwendige unmittelbare Verknüpfung mit dem Schulbesuch auf (siehe zu einem ähnlich gelagerten Fall auch Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 24. September 2009 - Az. S 47 SO 2142/09 ER - außerdem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 20. September 2012, Az. B 8 SO 15/11 R = SozR 4-3500 § 92 Nr. 1, juris Rn. 21, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts , Urteil vom 10. September 1992 - Az. 5 C 7/87 -, juris Rn. 11).
  • LSG Hessen, 15.03.2017 - L 4 SO 23/17

    Abgrenzung zwischen Eingliederungshilfe als medizinischer Rehabilitation und

    Dabei wird festzustellen sein, ob und inwieweit die an sich dem medizinisch-pflegerischen Bereich der Behandlungssicherungspflege zuzuordnenden Blutzuckermessungen und Insulingaben sich als unmittelbar mit dem Schulbesuch verknüpft erweisen und allein demselben dienen (vgl. zum Maßstab BSG, Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 15/11 R, juris, Rn. 21), was nach der obergerichtlichen Rechtsprechung dann der Fall sein kann, wenn die erforderliche Maßnahme überhaupt nur die Zeit des Schulbesuchs betrifft und wenn ohne die Unterstützung der Kontrolle und der Regulierung des Blutzuckerspiegels eine Teilnahme am Unterricht nicht gesichert wäre (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2017, L 15 SO 355/16 B ER, juris, zur Notwendigkeit eines Einzelfallhelfers zur Sicherstellung der Teilnahme am Sportunterricht).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2017 - L 7 SO 3798/17

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Weiterhin wird auch die Unterstützung bei der Kontrolle des Blutzuckerspiegels und der Insulingabe, um am Sportunterricht teilnehmen zu können (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2017 - L 15 SO 355/16 B ER - juris Rdnr. 5) oder überhaupt die Schule besuchen zu können (Hessisches LSG, Beschluss vom 15. März 2017 - L 4 SO 23/17 B ER - juris Rdnr. 8), als (pflegerische) Hilfe zur Schulbildung angesehen, wenn die erforderliche Maßnahme nur die Zeit des Schulbesuches betrifft oder wenn ohne die Unterstützung bzw. Hilfe eine Teilnahme am Unterricht nicht sichergestellt wäre.
  • LSG Hamburg, 11.10.2019 - L 4 SO 49/19

    Abgrenzung der Eingliederungshilfe des SGB 12 von der Behandlungssicherungspflege

    Insofern stellt sich der zu entscheidende Fall auch anders dar als derjenige, in dem einem an Diabetes erkrankten Kind allein zur Sicherstellung der Teilnahme am Sportunterricht ein Anspruch auf Hilfen zur angemessenen Schulbildung in Gestalt eines Einzelfallhelfers nach §§ 53, 54 SGB XII i.V.m. der Eingliederungshilfe-Verordnung im unmittelbaren zeitlichen Umfeld der jeweiligen Sportstunde zuerkannt wurde (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.1.2017 - L 15 SO 355/16 B ER, juris Rn. 4ff.).
  • SG Duisburg, 14.12.2015 - S 41 AS 698/17
    Vielmehr besteht eine Wechselwirkung zwischen Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund dahingehend, dass je größer die Erfolgsaussichten in der Hauptsache sind, die Anforderungen an den Anforderungsgrund umso geringer sind, und umgekehrt (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Ladewig, Kommentar zum SGG, 11. Auflage, § 86b Rz. 27; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18.01.2017, Az: L 15 SO 355/16 ER).
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