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   LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2016 - L 15 SO 74/16 B ER, L 15 SO 103/16 B ER PKH   

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https://dejure.org/2016,14169
LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2016 - L 15 SO 74/16 B ER, L 15 SO 103/16 B ER PKH (https://dejure.org/2016,14169)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.06.2016 - L 15 SO 74/16 B ER, L 15 SO 103/16 B ER PKH (https://dejure.org/2016,14169)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - L 15 SO 74/16 B ER, L 15 SO 103/16 B ER PKH (https://dejure.org/2016,14169)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 73a Abs 1 S 1 SGG, § 114 S 1 ZPO, § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 23 Abs 1 S 1 SGB 12
    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussicht - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - Anordnungsanspruch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Sozialhilfe - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 1 Nr 5 AsylblG, § 1a Abs 2 AsylblG, § 1a Abs 3 AsylblG, § 2 Abs 1 Nr 1a FreizügG/EU, § ... 4 S 1 FreizügG/EU, § 6 FreizügG/EU, § 7 Abs 1 S 1 FreizügG/EU, § 7 Abs 1 S 2 SGB 2, § 21 SGB 12, § 23 Abs 1 S 3 SGB 12, § 23 Abs 3 S 1 SGB 12, § 73a Abs 1 S 1 SGG, § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 114 S 1 ZPO
    Unionsbürger - einstweilige Anordnung - Sozialhilfe - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes - Ermessensleistungen - Verlustfeststellung - verfestigter Aufenthalt - Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Sozialhilfe bei einem fehlenden Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende aufgrund des Leistungsausschlusses für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche; Anforderungen an die Ermessensentscheidung im Hinblick auf das Aufenthaltsrecht; Prüfung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilfe - Unionsbürger - einstweilige Anordnung - Sozialhilfe - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes - Ermessensleistungen - Verlustfeststellung - verfestigter Aufenthalt - Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussicht

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Sozialhilfe bei einem fehlenden Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende aufgrund des Leistungsausschlusses für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - L 15 SO 53/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2016 - L 15 SO 74/16
    Weil eine Verpflichtung zur Gewährung von Leistungen im Regelfall erst ab dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde in Betracht kommt (s. dazu etwa die veröffentlichten Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 13. April 2016 - L 23 SO 46/16 B ER und L 15 SO 53/16 B ER -), kann der Senat davon absehen, auf die Sach- und Rechtslage für Zeiträume einzugehen, die im Zeitpunkt seiner Entscheidung bereits in der Vergangenheit liegen.
  • BVerfG, 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2016 - L 15 SO 74/16
    Weil im Bereich der existenzsichernden Leistungen die Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes weitgehend (und verfassungsrechtlich geboten, s. stellvertretend Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6. August 2014 - 1 BvR 1453/12 -, SGb 2015, 175) die Bedeutung eines Hauptsacheverfahrens erlangen, trägt auch der Hinweis auf ein (etwaiges) zukünftiges Hauptsacheverfahren nicht.
  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83

    Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2016 - L 15 SO 74/16
    Die Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe kam dagegen nicht in Betracht (s. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2004 -VI ZB 49/03 -, BGHZ 159, 263, und vom 30. Mai 1984 - VIII ZR 298/83 -, BGHZ 91, 311).
  • BSG, 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Vorliegen eines Eilfalls - Erstattung der Aufwendungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2016 - L 15 SO 74/16
    Zwar ist - auch dies entgegen der Auffassung des Antragsgegners - nicht ersichtlich, dass die Antragstellerin im Sinne des Gesetzes eingereist sein könnte, um (zielgerichtet) Sozialhilfe zu erlangen (Alt. 1; dazu BSG a.a.O. RdNr. 45 mit Hinweis auf das Urteil vom 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R - SozR 4-3500 § 25 Nr. 5).
  • BGH, 07.12.2006 - IX ZR 173/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung von relevanten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2016 - L 15 SO 74/16
    Für sie abrechnungsfähige Kosten können auch durch die Tätigkeit der bei ihr angestellten Anwältinnen und Anwälte entstehen (s. Bayerisches LSG, Beschluss vom 18. März 2015 - L 15 SF 241/14 E -) und aus den Gesamtumständen des Auftretens ihrer Kanzlei lässt sich erkennen, dass die Vertretung der Antragstellerin nicht nur durch die beigeordnete Rechtsanwältin als Person erfolgen sollte (zur Beiordnungsfähigkeit nur eines angestellten Anwalts (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 23. September 2004 - IX ZR 173/03 -, NJW-RR 2005, 494).
  • BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 35/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsberechtigung - Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2016 - L 15 SO 74/16
    Es bedarf deshalb - unabhängig von der verfassungsrechtlich argumentierenden Auffassung des BSG zum Leistungsniveau bei verfestigtem Aufenthalt - einer besonderen Begründung, warum sich für Unionsbürger trotz eines "Vollzugsdefizits" (BSG a.a.O. RdNr. 56) der Ausländerbehörde ein niedrigeres Leistungsniveau im Vergleich zu vollziehbar ausreisepflichtigen Bürgern aus Drittstaaten rechtfertigen sollte (dazu, dass eine Rückkehrmöglichkeit für sich genommen nicht leistungsausschließend oder begrenzend wirken kann, im Besonderen keine Möglichkeit zur Selbsthilfe im Sinne des § 2 Abs. 1 SGB XII darstellt, BSG, Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 35/15 R -, RdNr. 42).
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2016 - L 15 SO 74/16
    Soweit sie ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt nur aus dem Zweck der Arbeitsuche ableiten könnte (§ 2 Abs. 2 Nr. 1a Freizügigkeitsgesetz/EU [FreizügG/EU]), führt dies zum Leistungsausschluss unmittelbar nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II. Soweit die Antragstellerin ein Aufenthaltsrecht nach anderen Vorschriften nicht hat, führt dies "erst recht" zum Leistungsausschluss in entsprechender Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II (BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R -, Abs. 19ff.).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03

    Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2016 - L 15 SO 74/16
    Die Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe kam dagegen nicht in Betracht (s. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2004 -VI ZB 49/03 -, BGHZ 159, 263, und vom 30. Mai 1984 - VIII ZR 298/83 -, BGHZ 91, 311).
  • LSG Bayern, 18.03.2015 - L 15 SF 241/14

    Anwesenheit beim Gerichtstermin; persönliche Diensterbringung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2016 - L 15 SO 74/16
    Für sie abrechnungsfähige Kosten können auch durch die Tätigkeit der bei ihr angestellten Anwältinnen und Anwälte entstehen (s. Bayerisches LSG, Beschluss vom 18. März 2015 - L 15 SF 241/14 E -) und aus den Gesamtumständen des Auftretens ihrer Kanzlei lässt sich erkennen, dass die Vertretung der Antragstellerin nicht nur durch die beigeordnete Rechtsanwältin als Person erfolgen sollte (zur Beiordnungsfähigkeit nur eines angestellten Anwalts (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 23. September 2004 - IX ZR 173/03 -, NJW-RR 2005, 494).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2008 - L 15 B 162/08

    Prozesskostenhilfe; Beiordnung; Anwaltsbetreuer; Anschluss an BGHZ XII ZB 118/03

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2016 - L 15 SO 74/16
    Noch ausreichend deutlich ließ sich feststellen, dass im Wege der Prozesskostenhilfe erstattungsfähige Kosten für die Tätigkeit der beigeordneten Rechtsanwältin A L entstanden sein können, die Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren erster Instanz also nicht deshalb abzulehnen war, weil sie ins Leere ginge (in den gemäß § 183 SGG gerichtskostenfreien Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit kommt die Gewährung von Prozesskostenhilfe ohne Beiordnung eines Bevollmächtigten nicht in Betracht, s. den Beschluss des Senats vom 12. August 2008 - L 15 B 162/08 SO PKH -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - L 23 SO 46/16

    EU-Ausländer - Ermessensleistungen - Ermessensreduzierung - keine "regelhafte"

  • LSG Bayern, 25.04.2016 - L 16 AS 221/16

    Vorläufige Gewährung von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt

  • BGH, 23.09.2004 - IX ZR 137/03

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages im Rahmen der Prozesskostenhilfe; Haftung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - L 15 SO 321/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne

    Zwar kommt eine Verpflichtung zur Gewährung von Leistungen im Regelfall erst ab dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde in Betracht (s. dazu etwa die veröffentlichten Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 13. April 2016 - L 23 SO 46/16 B ER und L 15 SO 53/16 B ER - und 8. Juni 2016 - L 15 SO 74/16 B ER -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - L 15 SO 104/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Eine Verpflichtung zu Leistungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes kommt aber - wenn sie nicht bereits durch das Sozialgericht ausgesprochen worden ist - trotzdem erst ab dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde in Betracht, weil es für die Zeit vorher regelmäßig an einem vorläufig noch zu befriedigenden Bedarf fehlt (s. dazu etwa die veröffentlichten Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 13. April 2016 - L 23 SO 46/16 B ER und L 15 SO 53/16 B ER - und 8. Juni 2016 - L 15 SO 74/16 B ER -).
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