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   LSG Bayern, 29.07.2015 - L 15 VG 19/15 B PKH   

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https://dejure.org/2015,24263
LSG Bayern, 29.07.2015 - L 15 VG 19/15 B PKH (https://dejure.org/2015,24263)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.07.2015 - L 15 VG 19/15 B PKH (https://dejure.org/2015,24263)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. Juli 2015 - L 15 VG 19/15 B PKH (https://dejure.org/2015,24263)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Opferentschädigungsanspruch; Begriff der hinreichenden Erfolgsaussicht im PKH-Verfahren; Bedeutung einer objektiv erforderlichen Beweisaufnahme; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussicht; Beweiswert ärztlicher Gutachten

  • rewis.io

    Maßgeblicher Zeitpunkt für dei Beurteilung der Aussicht auf Erfolg im Rahmen der Beschwerde gegen eine PKH Ablehnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Aussicht auf Erfolg; Objektiver Grund für die Einholung eines Befundberichts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • LSG Bayern, 19.03.2009 - L 7 AS 52/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussichten -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.07.2015 - L 15 VG 19/15
    Sofern demgegenüber der 7. Senat des Bayer. LSG mit Beschluss vom 07.03.2009, Az.: L 7 AS 52/09 B PKH, davon ausgegangen ist, dass es wegen des Gebots der Rechtsschutzgleichheit zwischen unbemittelten und bemittelten Prozessbeteiligten und der Rechtssicherheit bei der Beurteilung der hinreichenden Aussicht auf Erfolg im Rahmen eines Antrags auf PKH ausschließlich auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife ankomme, kann sich der Senat dem nicht anschließen.

    Dies bedeutet, dass es sich verbietet, bei der Beurteilung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf einen früheren Zeitpunkt als den der gerichtlichen Entscheidung, z.B. auf den der Entscheidungsreife über den PKH-Antrag, abzustellen (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 07.03.2009, Az.: L 7 AS 52/09 B PKH).

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus LSG Bayern, 29.07.2015 - L 15 VG 19/15
    Dies ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, das in Art. 19 Abs. 4 GG seinen besonderen Ausdruck findet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.06.1979, Az.: 1 BvL 97/78).

    Denn das BVerfG setzt als Vergleichsmaßstab immer einen vernünftig handelnden nicht Bedürftigen voraus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.06.1979, Az.: 1 BvL 97/78).

  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 391/10

    Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen:

    Auszug aus LSG Bayern, 29.07.2015 - L 15 VG 19/15
    Dies gilt aber dann nicht, wenn die vom Gericht durchgeführten Ermittlungen allein deswegen veranlasst worden sind, weil die PKH begehrende Partei unzutreffende oder rein ins Blaue gerichtete Angaben gemacht hat und die Ermittlungen nur dazu erforderlich waren, die Unrichtigkeit des Vortrags des PKH-Antragstellers zu belegen (vgl. Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 07.03.2012, Az.: XII ZB 391/10, der in einem derartigen Fall sogar von der rückwirkenden Aufhebung der Bewilligung von PKH ausgeht).

    Denn eine Verzögerung der Entscheidung über den PKH-Antrag, die nicht der Antragsteller zu vertreten hat, darf sich nicht zu seinen Lasten auswirken (vgl. BGH, Beschluss vom 07.03.2012, Az.: XII ZB 391/10; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 07.08.1984, Az.: VII B 27/84).

  • LSG Bayern, 03.05.2012 - L 15 SB 53/12

    Wegen Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 29.07.2015 - L 15 VG 19/15
    Das wäre nicht nur verfassungsrechtlich inakzeptabel, sondern würde auch Anreize für eine destruktive Prozessführung setzen (vgl. Beschluss des Senats vom 03.05.2012, Az.: L 15 SB 53/12 B PKH).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Bayern, 29.07.2015 - L 15 VG 19/15
    Das bedeutet, dass PKH nur verweigert werden darf, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990, Az.: 2 BvR 94/88).
  • BSG, 15.10.1986 - 5b RJ 80/85

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Beweiserhebung - Sachaufklärungspflicht -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.07.2015 - L 15 VG 19/15
    Weitere Ermittlungen von Amts wegen können allenfalls dann angezeigt sein, wenn der andere Verfahrensbeteiligte gegen das durch den Sozialleistungsträger eingeholte Gutachten nicht unerhebliche Einwendungen vorbringt (vgl. BSG, Urteil vom 15.10.1986, Az.: 5b RJ 80/85).
  • BSG, 26.05.2000 - B 2 U 90/00 B

    Freie richterliche Beweiswürdigung bei ärztlichen Gutachten aus dem

    Auszug aus LSG Bayern, 29.07.2015 - L 15 VG 19/15
    Das Bundessozialgericht (BSG) weist in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschluss vom 26.05.2000, Az.: B 2 U 90/00 B) darauf hin, dass nicht als gerichtliche Sachverständigengutachten erstellte ärztliche Gutachten zwar grundsätzlich einen anderen Beweiswert und eine andere Beweiskraft und somit eine andere Aussagekraft besitzen als gerichtliche Gutachten.
  • LSG Bayern, 01.07.2014 - L 15 SB 33/14

    Keine PKH wegen Ermittlungen aufgrund unrichtiger Angaben

    Auszug aus LSG Bayern, 29.07.2015 - L 15 VG 19/15
    Würde man dies anders sehen, hätte dies faktisch zur Konsequenz, dass sich ein Kläger durch das Aufstellen unrichtiger Behauptungen PKH verschaffen könnte, die ihm tatsächlich wegen fehlender Aussicht auf Erfolg nicht zustehen würde (vgl. Beschluss des Senats vom 01.07.2014, Az.: L 15 SB 33/14).
  • LSG Bayern, 29.08.2008 - L 7 B 662/08

    Übernahme der für angemessen erachteten Kosten für Unterkunft und

    Auszug aus LSG Bayern, 29.07.2015 - L 15 VG 19/15
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist unstrittig der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, im Fall der Beschwerde der des Beschwerdegerichts (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 29.08.2008, Az.: L 7 B 662/08 AS PKH).
  • LSG Bayern, 06.06.2011 - L 8 AS 770/10

    PKH-Beschwerden auch unterhalb der Berufungssumme statthaft - Änderung der

    Auszug aus LSG Bayern, 29.07.2015 - L 15 VG 19/15
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung der Aussicht auf Erfolg ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts, auch des Beschwerdegerichts (h.M., vgl. z.B. Seiler, in: Thomas/Putzo, ZPO, 34. Aufl. 2013, § 119, Rdnr. 4 - m.w.N.; Leitherer, in Meyer-Ladewig/Keller/ders., SGG, 11. Aufl. 2014, § 73 a, Rdnr. 7d; Bayer. LSG, Beschluss vom 06.06.2011, Az.: L 8 AS 770/10 B PKH; Beschluss des Senats vom 05.11.2012, Az.: L 15 BL 10/11 B PKH).
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92

    Berufsschutz - Behindertengerechter Arbeitsplatz

  • LSG Bayern, 05.11.2012 - L 15 BL 10/11

    Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf Blindengeld - rückwirkende Feststellung

  • BFH, 07.08.1984 - VII B 27/84

    Prozeßkostenhilfe - Beschwerde gegen Versagung - Beendigung der Instanz -

  • BSG, 10.08.1993 - 9a BV 185/92

    Nichtzulassungsbeschwerde auf Grund eines Verfahrensfehlers des

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2022 - L 3 AS 109/22

    PKH-Beschwerde - Zeitpunkt der Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten

    Davon abweichend soll aber dann auf einen früheren Zeitpunkt, nämlich den Zeitpunkt der Entscheidungsreife, abzustellen sein, wenn die Entscheidung durch den Prozessgegner (z.B. durch eine verzögerte Aktenvorlage) oder das Gericht grundlos verzögert worden ist (vgl. z.B. Schmidt, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG Kommentar, 13. Aufl. 2020, § 73a Rn. 7d, Bayerisches LSG, Beschluss vom 29. Juli 2015 - L 15 VG 19/15 B PKH -, Rn. 15, Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 03. Juni 2005 - 1 O 55/05 -, Rn. 8 ff.; beide zitiert nach Juris, m. w. N.).

    Dies bedeutet, dass es nicht in Betracht kommt, bei der Beurteilung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf einen früheren Zeitpunkt als denjenigen der gerichtlichen Entscheidung abzustellen (vgl. auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 29. Juli 2015 - L 15 VG 19/15 B PKH -, Rn. 17, Juris, m. w. N).

  • LSG Bayern, 11.07.2017 - L 15 VJ 6/14

    Fehlender Nachweis der Kausalität für Impfschaden bei Sechsfachimpfung

    Wie der Senat bereits früher hervorgehoben hat (Beschluss vom 29.05.2015 - L 15 VG 19/15 B PKH) weist das BSG in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Beschluss vom 26.05.2000 - B 2 U 90/00 B) darauf hin, dass nicht als gerichtliche Sachverständigengutachten erstellte ärztliche Gutachten zwar grundsätzlich einen anderen Beweiswert und eine andere Beweiskraft und somit eine andere Aussagekraft besitzen als gerichtliche Gutachten.
  • LSG Bayern, 21.01.2016 - L 15 SB 227/15

    Keine PKH wegen fehlender hinreichender Aussicht auf Erfolg der Berufung

    Dieser Entwicklung nicht im Rahmen des Beschwerdeverfahrens gegen eine Ablehnung von PKH Rechnung zu tragen und stattdessen einen förmlichen Neuantrag auf PKH beim Ausgangsgericht zu verlangen, erscheint dem Senat als ein - nicht nur im Sinn einer klägerfreundlichen Ausgestaltung des Verfahrens, sondern auch zur Entlastung des SG - unnötiger Formalismus (vgl. Beschluss des Senats vom 29.07.2015, Az.: L 15 VG 19/15 B PKH).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2017 - L 2 AS 891/17

    Einstweiliger Rechtsschutz; PKH-Verfahren; Schwierige bislang ungeklärte

    Würde man dies anders sehen, könnte sich ein Beteiligter durch das Aufstellen unrichtiger Behauptungen PKH verschaffen, die ihm tatsächlich wegen fehlender Erfolgsaussichten nicht zustehen würde (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 01.07.2014 - L 15 SB 33/14, RdNr. 16 bei juris; Beschluss vom 29.07.2015 - L 15 VG 19/15 B, RdNr. 14 bei juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2023 - L 3 U 82/23
    Dies bedeutet, dass es nicht in Betracht kommt, bei der Beurteilung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf einen früheren Zeitpunkt als denjenigen der gerichtlichen Entscheidung abzustellen (vgl. auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 29. Juli 2015 - L 15 VG 19/15 B PKH -, Rn. 17, juris, m. w. N).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2016 - L 7 AS 1210/16

    PKH-Verfahren; Darstellung des Streitverhältnisses; Hinreichende Erfolgsaussicht;

    Dann kommt es auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife an (Bayerisches LSG, Beschluss vom 29.07.2015 - L 15 VG 19/15 B PKH; Beschluss des Senats vom 01.04.2015 - L 7 AS 1904/14 B ER, L 7 AS 1905/14 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2019 - L 7 AS 550/19

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe im

    Dann kommt es auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife an (Beschluss des Senats vom 01.04.2015 - L 7 AS 1904/14 B ER, L 7 AS 1905/14 B; Bayerisches LSG Beschluss vom 29.07.2015 - L 15 VG 19/15 B PKH).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2020 - L 14 R 53/20
    Für die Entscheidung des Beschwerdegerichts ist grundsätzlich die Sach-und Rechtslage im Zeitpunkt seiner Entscheidung maßgeblich (Bayerisches LSG 29.07.2015, L 15 VG 19/15 B PKH, zitiert nach juris).
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