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   LSG Bayern, 12.02.2019 - L 15 VH 1/15   

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https://dejure.org/2019,44639
LSG Bayern, 12.02.2019 - L 15 VH 1/15 (https://dejure.org/2019,44639)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12.02.2019 - L 15 VH 1/15 (https://dejure.org/2019,44639)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12. Februar 2019 - L 15 VH 1/15 (https://dejure.org/2019,44639)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Leistungen der Sozialen Entschädigung bei gesundheitlicher Schädigung nach dem StrRehaG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R

    Haftungsbegründende Kausalität im sozialen Entschädigungsrecht

    Auszug aus LSG Bayern, 12.02.2019 - L 15 VH 1/15
    Die drei Glieder der Kausalkette müssen im Vollbeweis, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nachgewiesen sein (vgl. BSG, Urteil vom 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R).

    Die Beweisanforderung der hinreichenden Wahrscheinlichkeit gilt sowohl für den Bereich der haftungsbegründenden Kausalität (vgl. BSG, Urteil vom 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R - in Aufgabe der früheren Rechtsprechung, z.B. BSG, Urteil vom 24.09.1992 - 9a RV 31/90, die für den Bereich der haftungsbegründenden Kausalität noch den Vollbeweis vorausgesetzt hat - vgl. auch BSG, Urteile vom 17.04.2013 - z.B. B 9 V 1/12 R) als auch den der haftungsausfüllenden Kausalität.

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Auszug aus LSG Bayern, 12.02.2019 - L 15 VH 1/15
    Dies bedeutet, dass kein vernünftiger Mensch mehr am Vorliegen der Tatsachen zweifelt (vgl. BSG, Urteile vom 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R, und vom 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R).

    Die Beweisanforderung der hinreichenden Wahrscheinlichkeit gilt sowohl für den Bereich der haftungsbegründenden Kausalität (vgl. BSG, Urteil vom 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R - in Aufgabe der früheren Rechtsprechung, z.B. BSG, Urteil vom 24.09.1992 - 9a RV 31/90, die für den Bereich der haftungsbegründenden Kausalität noch den Vollbeweis vorausgesetzt hat - vgl. auch BSG, Urteile vom 17.04.2013 - z.B. B 9 V 1/12 R) als auch den der haftungsausfüllenden Kausalität.

  • LSG Bayern, 27.03.2015 - L 15 VK 12/13

    Überprüfungsantrag und Nachschaden

    Auszug aus LSG Bayern, 12.02.2019 - L 15 VH 1/15
    Wenn die Behörde in ihrem Überprüfungsbescheid in die Sachprüfung eingestiegen ist, ist die vollständige Überprüfung des Ausgangsbescheids auch im gerichtlichen Verfahren eröffnet (Fortführung der st. Rspr. des Senats, vgl. Urteile v. 27.03.2015 - L 15 VK 12/13 - sowie 26.09.2017 - L 15 VS 14/14).

    Weil der Beklagte in seinem Überprüfungsbescheid vom 09.01.2013 in die Sachprüfung eingestiegen ist, ist die vollständige Überprüfung auch im gerichtlichen Verfahren eröffnet (siehe die Urteile des Senats vom 27.03.2015 - L 15 VK 12/13 - sowie vom 26.09.2017 - L 15 VS 14/14).

  • LSG Bayern, 26.09.2017 - L 15 VS 14/14

    Anhörung, Beweislast, Diabetes, Eingewöhnungsmarsch, Erfrierungen, gerichtlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 12.02.2019 - L 15 VH 1/15
    Wenn die Behörde in ihrem Überprüfungsbescheid in die Sachprüfung eingestiegen ist, ist die vollständige Überprüfung des Ausgangsbescheids auch im gerichtlichen Verfahren eröffnet (Fortführung der st. Rspr. des Senats, vgl. Urteile v. 27.03.2015 - L 15 VK 12/13 - sowie 26.09.2017 - L 15 VS 14/14).

    Weil der Beklagte in seinem Überprüfungsbescheid vom 09.01.2013 in die Sachprüfung eingestiegen ist, ist die vollständige Überprüfung auch im gerichtlichen Verfahren eröffnet (siehe die Urteile des Senats vom 27.03.2015 - L 15 VK 12/13 - sowie vom 26.09.2017 - L 15 VS 14/14).

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 69/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.02.2019 - L 15 VH 1/15
    Wie das BSG ausdrücklich entschieden hat (vgl. z.B. Urteil vom 17.04.2013 - B 9 SB 69/12 B), erhöhen Einzel-GdB/GdS-Werte von 20 den Gesamt-GdB nicht aus Rechtsgründen stets um wenigstens 10 Punkte.
  • LSG Bayern, 21.04.2015 - L 15 VG 24/09

    Opferentschädigung und Beweiserleichterung - Begriffsauslegung des tätlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 12.02.2019 - L 15 VH 1/15
    Eine Entscheidung kann sich jedoch grundsätzlich in freier Beweiswürdigung jedenfalls dann allein auf den Beteiligtenvortrag stützen, wenn dieser glaubhaft ist - wobei "glaubhaft" hier nicht im Sinn einer Herabsetzung des Überzeugungsmaßes verstanden werden darf -, der Lebenserfahrung entspricht und nicht zu anderen festgestellten Tatsachen im Widerspruch steht (vgl. Keller, in: Mayer-Ladewig/ders./Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 128, Rn. 4; Gutzler, in: SGb 2/2009, S. 73 , jeweils m.w.N.; z.B. Urteil des Senats v. 21.04.2015 - L 15 VG 24/09).
  • LSG Bayern, 10.04.2018 - L 15 BL 4/16

    Annahme von Blindheit außerhalb der normierten Fallgruppen der

    Auszug aus LSG Bayern, 12.02.2019 - L 15 VH 1/15
    Wie der Senat bereits mehrfach darauf hingewiesen hat (z.B. Urteil vom 10.04.2018 - L 15 BL 4/16), müssen sich daher auch Verwaltung und Rechtsprechung mit der Sicherheit begnügen, die die medizinische Wissenschaft bieten kann (vgl. Kater, a.a.O., S. 51, m.w.N.).
  • BSG, 25.03.2004 - B 9 VS 1/02 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - truppenärztliche Behandlung -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.02.2019 - L 15 VH 1/15
    Entsprechend den vorgenannten Bestimmungen setzt die Anerkennung von Schädigungsfolgen eine dreigliedrige Kausalkette voraus (vgl. BSG, Urteil vom 25.03.2004 - B 9 VS 1/02 R): Eine Freiheitsentziehung (1. Glied) muss zu einer primären Schädigung (2. Glied) geführt haben, die wiederum die geltend gemachten Schädigungsfolgen (3. Glied) bedingt.
  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus LSG Bayern, 12.02.2019 - L 15 VH 1/15
    Dies bedeutet, dass kein vernünftiger Mensch mehr am Vorliegen der Tatsachen zweifelt (vgl. BSG, Urteile vom 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R, und vom 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R).
  • BSG, 23.11.1977 - 9 RV 12/77

    Berücksichtigung nur konkreten Schadens

    Auszug aus LSG Bayern, 12.02.2019 - L 15 VH 1/15
    Die Beurteilung des Zusammenhangs folgt, wie ansonsten im Versorgungsrecht auch, der Theorie der wesentlichen Bedingung (ständige Rspr. des BSG, vgl. z.B. Urteile vom 23.11.1977 - 9 RV 12/77, vom 08.05.1981 - 9 RV 24/80, vom 20.07.2005 - B 9a V 1/05 R, und vom 18.05.2006 - B 9a V 6/05 R).
  • BSG, 24.09.1992 - 9a RV 31/90

    Selbsttötung im Wehrdienst - Wehrdiensteigentümliche Verhältnisse

  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen in der

  • BSG, 26.11.1968 - 9 RV 610/66
  • BSG, 18.05.2006 - B 9a V 6/05 R

    Kriegsopferversorgung - besonderes berufliches Betroffensein -

  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung

  • BSG, 08.05.1981 - 9 RV 24/80

    Berufsschadensausgleich - individuelle Berechnung - Pauschalierung -

  • BSG, 20.07.2005 - B 9a V 1/05 R

    Kriegsopferversorgung - Berufsschadensausgleich - besondere berufliche

  • LSG Bayern, 28.07.2020 - L 15 BL 2/17

    Zum Anspruch auf Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz bei

    So stellen medizinische Erfahrungssätze - wie der Senat früher bereits hervorgehoben hat (Urteil vom 12.02.2019 - L 15 VH 1/15) - "Generalisierungen dar, die auf einer begründeten Anzahl von Beobachtungen (Erfahrungsbasis) beruhen und deren Geltungsbereich über diese Erfahrungsbasis hinausgeht" (Kater, Das ärztliche Gutachten im sozialgerichtlichen Verfahren, 2. Aufl. 2011, S. 49).

    Wie der Senat bereits mehrfach darauf hingewiesen hat (z.B. Urteil vom 12.02.2019, a.a.O., und vom 10.04.2018 - L 15 BL 4/16), müssen sich daher alle Beteiligten generell mit der Sicherheit begnügen, die die medizinische Wissenschaft bieten kann (vgl. Kater, a.a.O., S. 51, m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2021 - L 6 VG 2424/21
    Die Problematik der Kausalität begegnet auf dem Gebiet des sozialen Entschädigungsrechts bei zahllosen vergleichbaren Fallgestaltungen und stellt Verwaltung und Rechtsprechung zum Beispiel gerade bei allen erforderlichen Abgrenzungen hinsichtlich verschiedener Mitverursachungsbeiträge und Vorschäden vor nicht unerhebliche, jedoch auch nicht unbekannte Herausforderungen (vgl. dazu BayLSG, Urteil vom 12. Februar 2019 - L 15 VH 1/15 -, juris, Rz. 62).
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