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   LSG Bayern, 08.04.2014 - L 15 VK 2/11   

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https://dejure.org/2014,11438
LSG Bayern, 08.04.2014 - L 15 VK 2/11 (https://dejure.org/2014,11438)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.04.2014 - L 15 VK 2/11 (https://dejure.org/2014,11438)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. April 2014 - L 15 VK 2/11 (https://dejure.org/2014,11438)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de

    1. Zum Prüfungsrahmen bei einer Überprüfungsentscheidung gemäß § 44 SGB X.2. Zur Frage der Kausalität beim Berufsschadensausgleich.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (30)

  • BSG, 08.07.1980 - 9 RV 20/79

    Rechtskraftwirkung eines Urteils - Berufsschadensausgleich - besonderes

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2014 - L 15 VK 2/11
    Auch wenn dies die Formulierung des § 30 Abs. 3 BVG ("nach Anwendung des Absatzes 2") nahelegen könnte, scheidet ein Anspruch auf Berufsschadensausgleich nicht schon dann aus, wenn die Voraussetzungen des Abs. 2, d.h. eine besondere berufliche Betroffenheit nicht gegeben sind (vgl. BSG, Urteile vom 06.07.1971, Az.: 9 RV 514/68, und vom 08.07.1980, Az.: 9 RV 20/79).

    Danach obliegt es jedem Anspruchsberechtigten, einen Schaden durch eigenes Handeln möglichst gering zu halten (vgl. BSG, Urteil vom 08.07.1980, Az.: 9 RV 20/79).

    Dieser Grundsatz gilt auch beim Anspruch auf Berufsschadensausgleich (vgl. BSG, Urteil vom 08.07.1980, Az.: 9 RV 20/79).

    Ist ein unverständiges Verhalten des Beschädigten die Ursache für einen Einkommensverlust, durchbricht dies die rechtliche wesentliche Kausalität (vgl. für den vergleichbaren Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung: LSG Berlin, Urteil vom 10.02.2005, Az.: L 3 U 39/04) und stellt einen versorgungsfremden Nachschaden dar (vgl. BSG, Urteil vom 08.07.1980, Az.: 9 RV 20/79).

    Die Versorgungsberechtigten haben nach Kräften bei der Minderung der finanziellen Last durch die Folgen der Schädigung mitzuwirken und deren Ausdehnung möglichst zu vermeiden (vgl. BSG, Urteil vom 08.07.1980, Az.: 9 RV 20/79).

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2014 - L 15 VK 2/11
    Bei der oben genannten ersten Alternative handelt es sich um eine rein rechtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der bestandskräftig gewordenen Entscheidung, bei der es auf den Vortrag neuer Tatsachen nicht ankommt und die von Amts wegen zu erfolgen hat (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 05.09.2006, Az.: B 2 U 24/05 R).

    Für die zweite Alternative kommt es auf die Benennung neuer Tatsachen und Beweismittel im Rahmen eines abgestuften Verfahrens an (vgl. BSG, Urteil vom 03.02.1988, Az.: 9/9a RV 18/86, das auch im Urteil des BSG vom 05.09.2006, Az.: B 2 U 24/05 R nicht infrage gestellt worden ist).

    Es liegt daher der zweiten Alternative ein Verfahren zugrunde, bei der es auf die Benennung neuer Tatsachen und Beweismittel ankommt (vgl. BSG, Urteil vom 05.09.2006, Az.: B 2 U 24/05 R).

  • BSG, 18.12.1985 - 9a RV 18/84

    Witwenbeihilfe - Ausübung einer Tätigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2014 - L 15 VK 2/11
    Der Rechtsgedanke der in der Zivilrechtsprechung und zivilrechtlichen Literatur zum Schadensersatzrecht aus § 254 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch abgeleiteten Schadensminderungspflicht gilt im gesamten Sozialrecht und insbesondere auch im Recht der Kriegsopferversorgung (vgl. BSG, Urteil vom 18.12.1985, Az.: 9a RV 18/84).

    Der Beschädigte muss es sich als eigenes Risiko zurechnen lassen, wenn in seiner Person liegende schädigungsfremde Gründe zu einer Minderversorgung geführt haben (vgl. BSG, Urteil vom 18.12.1985, Az.: 9a RV 18/84).

  • LSG Bayern, 18.02.2014 - L 15 VK 3/12
    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2014 - L 15 VK 2/11
    Denn § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X gibt nur der Verwaltung selbst, nicht aber dem Gericht die Möglichkeit, sich über eine frühere negative Entscheidung zu Gunsten des Antragstellers hinwegzusetzen (ständige Rspr., vgl. z.B. Urteil des Senats vom 18.02.2014, Az.: L 15 VK 3/12; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht - LSG -, Urteil vom 11.04.2004, Az.: L 8 U 115/02).

    Diesen vom Senat in ständiger Rspr. (vgl. z.B. Urteil vom 18.02.2014, Az.: L 15 VK 3/12) zugrunde gelegten Prüfungsmaßstab, den der Senat beispielsweise im Urteil vom 18.03.2013, Az.: L 15 VK 11/11, ausführlich dargestellt hat, hat das BSG, dessen Rechtsprechung zu § 44 SGB X nicht immer einheitlich ist (vgl. vorgenanntes Urteil des Senats vom 18.03.2013, dort Ziff. 3.3.1. der Gründe), ausdrücklich bestätigt, wenn es im Anschluss an das Urteil des Senats mit Beschluss vom 31.07.2013, Az.: B 9 V 31/13 B, Folgendes ausgeführt hat:.

  • BSG, 24.05.1978 - 4 RJ 79/77

    Witwenrente - Wiederaufleben - Anrechnung des Unterhaltsanspruchs -

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2014 - L 15 VK 2/11
    Dieses Prinzip wird in gleicher Weise im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. BSG, Urteil vom 24.05.1978, Az.: 4 RJ 79/77) respektiert.

    In der gesamten Rechtsordnung obliegt es jedem Anspruchsberechtigten, einen Schaden durch zumutbares Handeln gering zu halten (vgl. BSG, Urteil vom 24.05.1978, Az.: 4 RJ 79/77).

  • RG, 09.11.1912 - V 50/97

    Armenrecht und Kosteneinziehung

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2014 - L 15 VK 2/11
    Mit weiterem Urteil vom 11.02.1998, Az.: S 5 V 50/97, wies das Sozialgericht die auf die Gewährung von Berufsschadensausgleich gerichtete Klage zurück, weil bereits keine Rentenberechtigung vorliege.

    Weiter sind beigezogen worden die Akten der abgeschlossenen Verfahren des Sozialgerichts Bayreuth mit den Aktenzeichen S 5 V 62/96 und S 5 V 50/97 und des Bayer. Landessozialgerichts mit dem Aktenzeichen L 18 V 12/98.

  • LSG Bayern, 27.07.2004 - L 17 U 293/03

    Anerkennung und Entschädigung eines Unfalls als landwirtschaflichen

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2014 - L 15 VK 2/11
    Zum einen gibt es keinen Grundsatz, dass die ersten Angaben einen erhöhten Beweiswert hätten (vgl. Bayer. LSG, Urteil vom 27.07.2004, Az.: L 17 U 293/03).
  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 41/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdgast - Hegemaßnahmen -

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2014 - L 15 VK 2/11
    Dies hat das BSG ausdrücklich im Urteil vom 11.11.2013, Az.: B 2 U 41/02 R, wie folgt begründet:.
  • BSG, 20.07.2005 - B 9a V 1/05 R

    Kriegsopferversorgung - Berufsschadensausgleich - besondere berufliche

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2014 - L 15 VK 2/11
    Die Beurteilung des Zusammenhangs folgt, wie ansonsten im Versorgungsrecht auch, der Theorie der wesentlichen Bedingung (ständige Rspr. des BSG, vgl. z.B. Urteile vom 23.11.1977, Az.: 9 RV 12/77, vom 08.05.1981, Az.: 9 RV 24/80, vom 20.07.2005, Az.: B 9a V 1/05 R, und vom 18.05.2006, Az.: B 9a V 6/05 R).
  • LSG Berlin, 10.02.2005 - L 3 U 39/04

    Wiedergewährung einer Verletztenrente infolge eines Arbeitsunfalles;

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2014 - L 15 VK 2/11
    Ist ein unverständiges Verhalten des Beschädigten die Ursache für einen Einkommensverlust, durchbricht dies die rechtliche wesentliche Kausalität (vgl. für den vergleichbaren Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung: LSG Berlin, Urteil vom 10.02.2005, Az.: L 3 U 39/04) und stellt einen versorgungsfremden Nachschaden dar (vgl. BSG, Urteil vom 08.07.1980, Az.: 9 RV 20/79).
  • BSG, 08.08.1974 - 10 RV 209/73

    Zuschuß zur Beschaffung eines Motorfahrzeugs

  • LSG Bayern, 31.07.2013 - L 15 VS 9/10

    (Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung -

  • BSG, 08.05.1981 - 9 RV 24/80

    Berufsschadensausgleich - individuelle Berechnung - Pauschalierung -

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Bayern, 23.10.2002 - L 18 V 1/99
  • BSG, 06.07.1971 - 9 RV 514/68

    Die MdE durch die Schädigungsfolgen (BVG § 30 Abs 3) bestimmt sich nach der

  • BSG, 27.10.1982 - 9a RV 5/82

    Arbeitslosigkeit als Nachschaden

  • LSG Bayern, 18.03.2013 - L 15 VK 11/11

    Schädigungsfolge, Anerkennung, Beschädigtenversorgung, Prüfungsumfang,

  • LSG Bayern, 19.07.2011 - L 15 VS 7/10

    Ob das mehrmalige schnelle Aufstehen und Hinknien bei einer Schießübung, nach der

  • BSG, 18.05.2006 - B 9a V 6/05 R

    Kriegsopferversorgung - besonderes berufliches Betroffensein -

  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

  • LSG Bayern, 13.12.2013 - L 15 VS 26/12

    Gesundheitsstörung, Schädigungsfolge, Depression, Wehrdienst, Dienstzeit,

  • BSG, 06.07.1972 - 9 RV 668/71

    Berechnung des Berufsschadensausgleiches des vertriebenen ehemaligen Landwirtes

  • BSG, 23.11.1977 - 9 RV 12/77

    Berücksichtigung nur konkreten Schadens

  • BSG, 31.07.2013 - B 9 V 31/13 B
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

  • BSG, 14.03.1958 - 2 RU 126/56
  • BSG, 16.03.1979 - 9 RV 51/78
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.04.2004 - L 8 U 115/02
  • BSG, 06.03.1991 - 9b RAr 7/90

    Überprüfung der Rechtswidrigkeit unanfechtbarer belastender Verwaltungsakte

  • SG Regensburg, 04.07.2018 - S 13 VJ 2/16

    Keine Geltung der Produkthaftungsrichtlinie für Impfschadensversorgung

    Nachdem der Bescheid vom 10.07.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24.08.2006 aber durch Rücknahme der Klage S 3 VJ 4/06 bestandskräftig wurde und der Beklagte sich ohne erneute Sachprüfung und Sachentscheidung auf die damaligen Bescheide bezogen hat, kann eine gerichtliche Überprüfung nur eingeschränkt erfolgen (vgl. hierzu und zum folgenden die Ausführungen des Bayerischen Landessozialgerichts in den Urteilen vom 18.03.2013 - L 15 VK 11/11, vom 08.04.2014 - L 15 VK 2/11 und vom 07.05.2014 - L 15 VK 10/13):.

    Weitergehende Sachermittlungen sind im Rahmen der ersten Alternative nicht geboten, sondern es sind die tatsächlichen Feststellungen, wie sie dem bestandskräftigen Bescheid zu Grunde gelegen haben, auch im Überprüfungsverfahren zu beachten und lediglich zu prüfen, ob auf diesen Tatsachen aufbauend, unabhängig von ihrer Richtigkeit, die rechtlichen Schlussfolgerungen zutreffend sind (vgl. zum Ganzen BayLSG, Urteile vom 18.03.2013 - L 15 VK 11/11, vom 08.04.2014 - L 15 VK 2/11 und vom 07.05.2014 - L 15 VK 10/13).

    Eine erneute Begutachtung durch Einholung von Sachverständigengutachten scheidet dann aus (sowohl nach § 106 SGG als auch nach § 109 SGG), vgl. BayLSG, Urteile vom 18.03.2013 - L 15 VK 11/11, vom 08.04.2014 - L 15 VK 2/11 und vom 07.05.2014 - L 15 VK 10/13.

  • LSG Baden-Württemberg, 12.01.2017 - L 6 VS 5036/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Afghanistan-Einsatz -

    Unabhängig davon, ob sich die Beklagte im Überprüfungsverfahren ohne Eintritt in die Sachprüfung auf die Bindungswirkung des zu überprüfenden Bescheides vom 13. September 2004 in der Gestalt des Beschwerdebescheids vom 17. Februar 2009 berufen konnte (vgl. hierzu Bayerisches LSG, Urteil vom 8. April 2014 - L 15 VK 2/11 -, juris), ist in diesem Bescheid das Recht zutreffend angewendet worden, so dass bereits aus diesem Grund diese Entscheidung nicht abzuändern ist.
  • BVerfG, 15.06.2020 - 1 BvR 2843/18

    Nichtannahmebeschluss: Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren

    Denn Gegenstand des Verfahrens ist nicht die erstmalige Geltendmachung eines Anspruchs, sondern ein Antrag auf Überprüfung und gegebenenfalls Abänderung von bereits vorliegenden Entscheidungen nach § 44 SGB X. Nach einem erheblichen Teil der Rechtsprechung ist aber jedenfalls dann, wenn geltend gemacht wird, dass bei einer Entscheidung von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen wurde, eine erneute umfassende Prüfung des Sachverhalts im Rahmen des § 44 SGB X nur angezeigt, wenn Umstände vorgetragen werden oder sonst mögliche Anhaltspunkte ersichtlich sind, die für die Unrichtigkeit der Vorentscheidung sprechen, und zudem auf einer zweiten Stufe festgestellt werden kann, dass die entsprechenden vorgetragenen Umstände beziehungsweise möglichen Anhaltspunkte tatsächlich vorliegen (vgl. BSGE 63, 33 ; Schleswig-Holsteinisches Landesozialgericht, Urteil vom 7. Oktober 1999 - L 5 U 11/99 -, juris, Rn. 26; LSG Hamburg, Urteil vom 9. Februar 2010 - L 3 U 50/08 -, juris, Rn. 13; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 8. April 2014 - L 15 VK 2/11 -, juris, Rn. 43 ff.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. November 2017 - L 14 U 111/13 -, juris, Rn. 26).
  • SG Augsburg, 04.07.2016 - S 4 U 11/16
    Dabei hat die Vorsitzende auf die geltende Rechtsprechung, z.B. Bayerisches Landessozialgericht - BayLSG -, Urteil vom 08.04.2014 - L 15 VK 2/11 -, juris, verwiesen.

    Wie bereits im gerichtlichen Schreiben vom 30.05.2016 dargestellt, ist der Prüfmaßstab des § 44 SGB X relativ eng (vgl. u.a. BayLSG, Urteil vom 27.03.2015 - L 15 VK 12/13 -, Rn. 54 - 65 m.w.N., juris; Urteil vom 08.04.2014 - L 15 VK 2/11 -, juris).

  • SG Landshut, 27.05.2019 - S 15 VJ 6/17

    Impfschaden

    Entweder muss bei einer bestandskräftig gewordenen Entscheidung das Recht unrichtig angewandt worden sein (erste Alternative) oder die Behörde muss bei Erlass des bestandskräftig gewordenen Verwaltungsakts von einem Sachverhalt ausgegangen worden sein, der sich nachträglich auf Grund des Bekanntwerdens neuer Tatsachen als unrichtig erweist (zweite Alternative), vgl. Urteil des Bay LSG vom 19.11.2014, Az.: L 15 VS 4/13 im Anschluss an die Urteile vom 07.05.2014 (L 15 VK 10/13), vom 08.04.2014 (L 15 VK 2/11) und vom 18.03.2013 (L 15 VK 11/11).
  • LSG Bayern, 12.04.2016 - L 15 VK 1/15

    Gegenstand eines Bescheids wegen eines Verschlimmerungsantrags

    Der Senat hat die Akten des Beklagten und des SG B-Stadt, auch zu den bereits erledigten Verfahren mit den Aktenzeichen S 9 V 33/97, S 15 VK 5/09 und S 15 VK 2/11 beigezogen.
  • LSG Baden-Württemberg, 12.01.2017 - L 5 VS 5036/15
    Unabhängig davon, ob sich die Beklagte im Überprüfungsverfahren ohne Eintritt in die Sachprüfung auf die Bindungswirkung des zu überprüfenden Bescheides vom 13. September 2004 in der Gestalt des Beschwerdebescheids vom 17. Februar 2009 berufen konnte (vgl. hierzu Bayerisches LSG, Urteil vom 8. April 2014 - L 15 VK 2/11 -, [...]), ist in diesem Bescheid das Recht zutreffend angewendet worden, so dass bereits aus diesem Grund diese Entscheidung nicht abzuändern ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2021 - L 6 VG 332/20
    Ergibt sich in tatsächlicher Hinsicht nichts Neues, was für die Unrichtigkeit der Vorentscheidung sprechen könnte oder ergibt die Prüfung, dass die vorgebrachten Gesichtspunkte nicht tatsächlich vorliegen oder für die frühere Entscheidung nicht erheblich waren, darf sich die Behörde ebenfalls auf die Bindungswirkung stützen (vgl. Bay. LSG, Urteil vom 8. April 2014 - L 15 VK 2/11 - juris, Rz. 44; BSG, Urteil vom 3. Februar 1988 - 9/9a RV 18/86 -, juris, Rz. 17).
  • SG Magdeburg, 20.05.2020 - S 16 AS 3106/16

    Voraussetzungen der Neufeststellung bindend gewordener Bescheide über die

    Weitergehende Sachermittlungen sind im Rahmen der ersten Alternative nicht geboten, sondern es sind die tatsächlichen Feststellungen, wie sie dem bestandskräftigen Bescheid zu Grunde gelegen haben, auch im Überprüfungsverfahren zu beachten und lediglich zu prüfen, ob auf diesen Tatsachen aufbauend, unabhängig von ihrer Richtigkeit, die rechtlichen Schlussfolgerungen zutreffend sind (vgl. zum Ganzen BayLSG, Urteile vom 18.03.2013 - L 15 VK 11/11, vom 08.04.2014 - L 15 VK 2/11 und vom 07.05.2014 - L 15 VK 10/13).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2014 - L 13 AL 1616/12
    Entweder muss bei der bestandskräftig gewordenen Entscheidung das Recht unrichtig angewandt worden sein (erste Alternative) oder die Behörde muss beim Erlass des bestandskräftig gewordenen Verwaltungsakts von einem Sachverhalt ausgegangen sein, der sich nachträglich aufgrund des Bekanntwerdens neuer Tatsachen als unrichtig erweist (zweite Alternative; vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 8. April 2014 - L 15 VK 2/11 -, juris).
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