Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 14.11.2012

Rechtsprechung
   LSG Bayern, 26.04.2012 - L 15 VS 2/06   

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https://dejure.org/2012,42094
LSG Bayern, 26.04.2012 - L 15 VS 2/06 (https://dejure.org/2012,42094)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.04.2012 - L 15 VS 2/06 (https://dejure.org/2012,42094)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. April 2012 - L 15 VS 2/06 (https://dejure.org/2012,42094)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de

    Soldatenversorgung - Berufsschadensausgleich - Beschränkung von Rechtsbehelfen - Teilanfechtung - Einstufung des Hätte-Berufs - Leistungsgruppe II bzw Leistungsgruppe 1 - vorzeitige schädigungsbedingte Berufsaufgabe - Maßgeblichkeit des Umschulungsberufs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 08.03.1995 - 9 RV 19/94

    Berufsschadensausgleich - Selbständiger - derzeitiges Bruttoeinkommen -

    Auszug aus LSG Bayern, 26.04.2012 - L 15 VS 2/06
    89 Die Anforderungen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts an eine Einstufung in Leistungsgruppe II sind, wie schon das Sozialgericht richtig bemerkt hat, streng (vgl. BSG, Urteil vom 19.06.1996 - 9 RV 19/94, Rn. 18).

    In der Folgezeit hat es dargelegt, wie die "eingeschränkte Dispositionsbefugnis" zu verstehen ist: Diese müsse sich über den Arbeitsablauf im eigenen Arbeitsgebiet hinaus auf die Existenz des Unternehmens erstrecken und das Unternehmerrisiko direkt beeinflussen (vgl. BSG, Urteil vom 31.05.1979 - 10 RV 69/78, Rn. 13; bestätigt durch BSG, Urteil vom 19.06.1996 - 9 RV 19/94, Rn. 19).

    Die Leistungsgruppe II solle denjenigen Angestellten vorbehalten bleiben, die über den Gruppenleiter hinaus wenigstens zum Abteilungs- oder Niederlassungsleiter aufgestiegen seien (vgl. BSG, Urteil vom 19.06.1996 - 9 RV 19/94, Rn. 18).

  • BSG, 31.05.1979 - 10 RV 69/78

    Berufsschadensausgleich - Einstufung eines Versicherungsoberinspektors in der

    Auszug aus LSG Bayern, 26.04.2012 - L 15 VS 2/06
    Ausschlaggebend für die Einordnung des Klägers in die Leistungsgruppen bis einschließlich 30.06.2009 sind die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Rundschreiben vom 25. Oktober 1960 genannten Definitionen (vgl. BSG, Urteil vom 31.05.1979 - 10 RV 69/78 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundessozialgerichts).

    In der Folgezeit hat es dargelegt, wie die "eingeschränkte Dispositionsbefugnis" zu verstehen ist: Diese müsse sich über den Arbeitsablauf im eigenen Arbeitsgebiet hinaus auf die Existenz des Unternehmens erstrecken und das Unternehmerrisiko direkt beeinflussen (vgl. BSG, Urteil vom 31.05.1979 - 10 RV 69/78, Rn. 13; bestätigt durch BSG, Urteil vom 19.06.1996 - 9 RV 19/94, Rn. 19).

  • BSG, 20.11.1970 - 10 RV 795/68

    Zum Merkmal verantwortlich iS der Bestimmung über die Einordnung in die

    Auszug aus LSG Bayern, 26.04.2012 - L 15 VS 2/06
    (BSG, Urteil vom 20.11.1970 - 10 RV 795/68, Rn. 21).

    Aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 20.11.1970 - 10 RV 795/68, Rn. 22) liest der Senat heraus, dass die Kenntnisse tatsächlich das ganze, wenigstens aber ein sehr weites Spektrum des kaufmännischen Bereichs abdecken müssen.

  • BSG, 23.11.1971 - 8 RV 385/71

    Zu den Rechtsfolgen beim Schadensausgleich, wenn der Beschädigte wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 26.04.2012 - L 15 VS 2/06
    Der 8. Senat des Bundessozialgerichts hat im Urteil vom 23.11.1971 - 8 RV 385/71, dem 10. Senat "im Grundsatz" beigepflichtet (Rn. 15) und unterstrichen (Rn. 16), der Umschulungsberuf könne bei der Berechnung des Berufsschadensausgleichs im Prinzip überhaupt nicht berücksichtigt werden, auch nicht bei einer nachträglich eintretenden Verschlimmerung der Schädigungsfolgen.

    Ein Umschulungsberuf oder ein nach der Schädigung aufgenommener Beruf ("Neuberuf") ist dann nicht zu berücksichtigen, wenn der Beschädigte diesen Beruf weiterhin ausübt und auch ausüben kann und wenn er lediglich wirtschaftliche Nachteile (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 8. Juli 1970, aaO) oder einen durch die Schädigungsfolgen verhinderten weiteren Aufstieg in diesem Beruf (vgl. Urteil BSG vom 23. November 1971 - 8 RV 385/71 -) geltend macht.

  • BSG, 25.07.1967 - 9 RV 892/65

    Beschränkung einer höheren Einstufung in DV § 30 Abs 3 und 4 BVG 6 - Ermittlung

    Auszug aus LSG Bayern, 26.04.2012 - L 15 VS 2/06
    § 30 Abs. 5 BVG bringt zum Ausdruck, dass der Einkommensverlust nicht konkret ermittelt werden soll, sondern nach dem Durchschnittseinkommen der jeweils in Betracht kommenden Berufsgruppe zu bemessen ist (vgl. BSGE 27, 69 ).

    Denn dieses ist vom Bundessozialgericht vom Grundsatz her in ständiger Rechtsprechung gebilligt worden, welche bereits auf die 1960er Jahre zurückgeht (vgl. nur BSGE 27, 69; 27, 178; BSG, Urteil vom 26.11.1968 - 9 RV 724/66).

  • LSG Bayern, 16.01.2007 - L 15 VS 19/05

    Gewährung eines Berufsschadensausgleichs unter Zugrundelegung der Leistungsgruppe

    Auszug aus LSG Bayern, 26.04.2012 - L 15 VS 2/06
    Laut Sitzungsniederschrift hat der damalige Berichterstatter den Beklagte darauf hingewiesen, der Fall weise "gewisse Ähnlichkeiten" zu dem Fall auf, der dem Senatsurteil vom 16.01.2007 - L 15 VS 19/05 zugrunde gelegen habe, so dass die Zubilligung der Leistungsgruppe II durchaus vertretbar erscheine.

    Entgegen der Einschätzung des damaligen Berichterstatters, die dieser im Erörterungstermin vom 24.04.2007 geäußert hat, ist die dem Senatsurteil vom 16.01.2007 - L 15 VS 19/05 zugrunde liegende Konstellation mit der hier vorliegenden nur marginal vergleichbar.

  • BSG, 21.03.1969 - 9 RV 730/67

    Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Berufsschadensausgleich nach BVG § 30

    Auszug aus LSG Bayern, 26.04.2012 - L 15 VS 2/06
    Gemäß dem allgemeinen Grundsatz des intertemporalen Rechts, dass eine Rechtsänderung auch bereits begonnene, aber noch nicht vollendete Sachverhalte erfasst, soweit keine besondere Übergangsregelung vorhanden ist, ist der Fall zeitabschnittsbezogen anhand sämtlicher Gesetzesfassungen zu prüfen, die sich seit dem ersten Entstehen des Anspruchs auf Berufschadensausgleich in Kraft befunden haben (vgl. die ständige Handhabung des BSG, statt vieler BSGE 29, 208 ; BSG, Urteil vom 17.03.1970 - 9 RV 88/69).

    Denn der Berufsschadensausgleich dient - auch wenn er dies in stark typisierter pauschalierter Form bewirkt und daher keine exakte Kompensation im Einzelfall anstrebt - ausschließlich der Entschädigung in dem Sinn, dass im Vergleich zu der Berufsbiografie, wie sie sich ergeben hätte, wenn es zu der Wehrdienstbeschädigung nie gekommen wäre, möglichst keine Einkommensnachteile bestehen (vgl. BSGE 29, 208 , wonach es sich um eine auf den Einkommensverlust bezogene Leistung handle).

  • BSG, 17.10.1967 - 9 RV 914/65

    DV § 30 Abs 3 und 4 BVG § 6 erfordert den Nachweis eines überdurchschnittlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 26.04.2012 - L 15 VS 2/06
    Denn dieses ist vom Bundessozialgericht vom Grundsatz her in ständiger Rechtsprechung gebilligt worden, welche bereits auf die 1960er Jahre zurückgeht (vgl. nur BSGE 27, 69; 27, 178; BSG, Urteil vom 26.11.1968 - 9 RV 724/66).
  • BSG, 26.11.1968 - 9 RV 724/66

    Zu den Möglichkeiten der Berücksichtigung eines durch die Schädigung verhinderten

    Auszug aus LSG Bayern, 26.04.2012 - L 15 VS 2/06
    Denn dieses ist vom Bundessozialgericht vom Grundsatz her in ständiger Rechtsprechung gebilligt worden, welche bereits auf die 1960er Jahre zurückgeht (vgl. nur BSGE 27, 69; 27, 178; BSG, Urteil vom 26.11.1968 - 9 RV 724/66).
  • BSG, 16.09.1970 - 10 RV 627/68

    Grundsätzliches zum Schadensausgleich der Witwe und dem Verhältnis dieser

    Auszug aus LSG Bayern, 26.04.2012 - L 15 VS 2/06
    Diese Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht in der Entscheidung BSGE 32, 1 - ebenfalls eine Entscheidung des 10. Senats - bekräftigt.
  • BSG, 30.11.1971 - 10 RV 150/70

    Schwerbeschädigter - Umschulung - Berufsaufgabe wegen Verschlechterung der

  • BSG, 17.03.1970 - 9 RV 88/69

    Zum Erfordernis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Einkommensverlust und

  • BSG, 08.07.1970 - 10 RV 189/68

    Zur Berechnung des Berufsschadensausgleich

  • BSG, 15.12.1977 - 10 RV 51/76

    Voraussetzung für die Gewährung eines Berufsschadensausgleichs an einen

  • BSG, 10.05.1994 - 9 RV 14/93

    Berufsschadensausgleich - schädigungsbedingter Einkommensverlust

  • BSG, 29.07.1998 - B 9 V 10/97 R

    Berufsschadensausgleich - Beamter - Einkommensminderung - hypothetischer

  • Drs-Bund, 09.09.1981 - BT-Drs 9/801
  • BSG, 26.01.1972 - 10 RV 366/71

    Unterschiedliche Berufsgruppen

  • BSG, 19.06.1996 - 9 RV 15/94

    Berufsschadensausgleich für einen Referatsleiter im Versicherungsgewerbe -

  • BSG, 17.12.1974 - 9 RV 76/74

    Gewährung von Berufsschadensausgleich - Vergleichseinkommen - Endrundgehalt der

  • LSG Bayern, 15.12.2015 - L 15 VJ 4/12

    Dravet-Syndrom als Impfschaden nach 6-fach-Impfung im Säuglingsalter anerkannt

    Nach § 60 Abs. 1 Satz 1 IfSG (in den seit dem 10.03.2001 bis zum Tag der mündlichen Verhandlung vor dem LSG geltenden Fassungen, weil nach dem Grundsatz des intertemporalen Rechts ; Bayerisches LSG, Urteil vom 26.04.2012 - L 15 VS 2/06 - dokumentiert bei Juris Rn. 45, 50>, dass eine Rechtsänderung auch bereits begonnene, aber noch nicht vollendete Sachverhalte erfasst, soweit keine besondere Übergangsregelung vorhanden ist, der Fall zeitabschnittsbezogen anhand sämtlicher Gesetzesfassungen zu prüfen ist, die sich seit dem ersten Entstehen des Anspruchs auf Versorgung in Kraft befunden haben, so dass vorliegend sämtliche Gesetzesfassungen seit dem 10.03.2001 zu berücksichtigen sind) erhält, wer durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2015 - L 6 VG 4549/14
    Das SG hat die als kombinierte (Teil-)Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 SGG, vgl. zur Klageart Bayerisches LSG, Urteil vom 26. April 2012 - L 15 VS 2/06 -, juris, Rz. 37) zulässige Klage zu Recht abgewiesen, soweit die Klägerin mit ihr die Gewährung des Berufsschadensausgleiches nach Besoldungsgruppe A 13 verfolgt hat.

    Der Streitgegenstand konnte von der Klägerin hierauf begrenzt werden (vgl. auch Bayerisches LSG, Urteil vom 26. April 2012 - L 15 VS 2/06 -, juris, Rz. 37 f.).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - L 6 VG 2550/13
    Das SG hat die als kombinierte (Teil-)Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1, Abs. 4 SGG, vgl. zur Klageart Bayerisches LSG, Urteil vom 26. April 2012 - L 15 VS 2/06 -, juris, Rz. 37) zulässige Klage zu Recht abgewiesen.

    Der Streitgegenstand konnte vom Kläger hierauf begrenzt werden (vgl. auch Bayerisches LSG, Urteil vom 26. April 2012 - L 15 VS 2/06 -, juris, Rz. 37 f.).

  • LSG Hamburg, 27.02.2018 - L 3 VE 7/15

    Voraussetzung der Gewährung eines Berufsschadensausgleichs bzw. einer

    Soweit Übergangsregelungen nicht vorhanden sind, ist der Fall zeitabschnittsbezogen anhand der jeweils geltenden Gesetzesfassungen zu überprüfen, die seit dem ersten Entstehen des Anspruchs galten (LSG Bayern, Urteil vom 26.04.2012 - L 15 VS 2/06 - Juris).

    Die von der Beklagten zugrunde gelegte Leistungsgruppe 3 betrifft "Arbeitnehmer mit Berufsausbildung" und entspricht nach ausdrücklicher Klarstellung der früheren, bis zum 30. Juni 2009 maßgeblichen Leistungsgruppe IV. Die Leistungsgruppe 2 betrifft demgegenüber "Arbeitnehmer mit Berufsausbildung und sehr schwierigen Tätigkeiten" und entspricht der alten Leistungsgruppe III. Die bis zum 30. Juni 2009 geltenden Leistungsgruppen ergaben sich aus dem Rundschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 25. Oktober 1960 (zitiert nach: LSG Bayern, Urteil vom 26.04.2012, a.a.O.) und entsprechen den Definitionen der Anlage 1 zum Fremdrentengesetz.

  • LSG Bayern, 11.07.2017 - L 15 VJ 6/14

    Fehlender Nachweis der Kausalität für Impfschaden bei Sechsfachimpfung

    1.) Nach § 60 Abs. 1 Satz 1 IfSG (in den seit dem 27.03.2002 bis zum Tag der Entscheidung des BayLSG geltenden Fassungen, weil nach dem Grundsatz des intertemporalen Rechts - vgl. dazu BSG, Urteil vom 04.09.2013 - B 10 EG 11/12 R, m.w.N., BayLSG, Urteil des erkennenden Senats vom 26.04.2012 - L 15 VS 2/06 - dass eine Rechtsänderung auch bereits begonnene, aber noch nicht vollendete Sachverhalte erfasst, soweit keine besondere Übergangsregelung vorhanden ist, der Fall zeitabschnittsbezogen anhand sämtlicher Gesetzesfassungen zu prüfen ist, die sich seit dem ersten Entstehen des Anspruchs auf Versorgung in Kraft befunden haben, so dass vorliegend sämtliche Gesetzesfassungen seit dem 27.03.2002 zu berücksichtigen sind) erhält, wer durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die 1. von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde, 2. auf Grund dieses Gesetzes angeordnet wurde, 3. gesetzlich vorgeschrieben war oder 4. auf Grund der Verordnungen zur Ausführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden ist, eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, nach der Schutzimpfung wegen des Impfschadens im Sinne des § 2 Nr. 11 IfSG oder in dessen entsprechender Anwendung bei einer anderen Maßnahme wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes, soweit dieses Gesetz nichts Abweichendes bestimmt.
  • LSG Bayern, 15.12.2016 - L 18 VS 5/10

    Kein Anspruch auf Berufsschadensausgleich bei Abschluss eines

    Nach § 30 Abs. 3 BVG i.V.m. § 80 SVG (in der seit April 2006 - Antragstellung - bis zum Tag der mündlichen Verhandlung vor dem LSG geltenden Fassungen, weil nach dem Grundsatz des intertemporalen Rechts (vgl. dazu BSG Urteil vom 04.09.2013, B 10 EG 11/12 R, juris Rn. 42 f. m.w.N.; Bayerisches LSG, Urteil vom 26.04.2012, L 15 VS 2/06, juris Rn. 45, 50), dass eine Rechtsänderung auch bereits begonnene, aber noch nicht vollendete Sachverhalte erfasst, soweit keine besondere Übergangsregelung vorhanden ist, der Fall zeitabschnittsbezogen anhand sämtlicher Gesetzesfassungen zu prüfen ist, die sich seit dem ersten Entstehen des Anspruchs auf Berufsschadensausgleich in Kraft befunden haben, so dass vorliegend sämtliche - wegen der Übergangsvorschrift des § 87 Abs. 1 Satz 1 BVG allerdings nur bis zum 30.06.2011 - Gesetzesfassungen seit dem 13.04.2006 zu berücksichtigen sind) erhält ein rentenberechtigter Beschädigter, dessen Einkommen aus gegenwärtiger oder früherer Tätigkeit durch die Schädigungsfolgen gemindert ist, nach Anwendung des § 30 Abs. 2 BVG einen Berufsschadensausgleich in Höhe von 42, 5 vom Hundert des auf volle Deutsche Mark nach oben abgerundeten (bzw. in den ab dem 21.12.2007 geltenden Fassungen: "des auf volle Euro aufgerundeten") Einkommensverlustes (§ 30 Abs. 4 BVG) oder, falls dies günstiger ist, einen Berufsschadensausgleich nach § 30 Abs. 6 BVG.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 6 VH 789/15
    Für die Einstufung in Leistungsgruppen sind dabei bis einschließlich 30. Juni 2009 die vom BMAS in dem Rundschreiben vom 25. Oktober 1960 genannten Definitionen maßgeblich (BSG, Urteil vom 31. Mai 1979 - 10 RV 69/78 -, juris, Rz. 10 ff.; Bayerisches LSG, Urteil vom 26. April 2012 - L 15 VS 2/06 -, juris, Rz. 82).
  • LSG Bayern, 16.10.2018 - L 15 VH 2/14

    Schädigungsfolgen, Vergleichseinkommen, besondere berufliche Betroffenheit

    Dazu ergänzt § 30 Abs. 5 Satz 2 BVG a.F., dass zur Ermittlung des Durchschnittseinkommens die jeweils am 31. Dezember bekannten Werte der amtlichen Erhebungen des Statistischen Bundesamts für das Bundesgebiet und die beamten- oder tarifrechtlichen Besoldungs-, Vergütungs- oder Lohngruppen des Bundes aus den drei letzten der Anpassung vorangegangenen Kalenderjahren heranzuziehen sind (so genannte Vergleichsgrundlage, vgl. z.B. das Urteil des Senats vom 26.04.2012 - L 15 VS 2/06, m.w.N.).
  • LSG Bayern, 26.11.2020 - L 20 VU 2/16

    Ermittlung des Vergleichseinkommens für den Berufsschadensausgleich

    Unter Zugrundelegung der Rspr. des 15. Senats des Bayer. LSG zur Frage der Teilbarkeit des Streitgegenstands und der Beschränkung des Streitgegenstands auf ein einzelnes Berechnungselement des BSA (vgl. Bayer. LSG, Urteil vom 26.04.2012, L 15 VS 2/06; vgl. auch zur ähnlichen Problemstellung einer beschränkten Berufungseinlegung, die zur Rechtskraft der nicht angegriffenen Teilregelung führt: BSG, Urteil vom 17.04.1970, 10 RV 411/67), könnte bereits die Zulässigkeit der Berufung, soweit der Antrag betroffen ist, der Berechnung des BSA ein Vergleichseinkommen nach der Entgeltgruppe 14 des TVöD zugrunde zu legen, in Frage gestellt werden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2018 - L 13 VK 1/17

    Anspruch auf Berufsschadensausgleich nach dem Bundesversorgungsgesetz

    Nach den seinerzeit gültigen Vorgaben gehörten zur Leistungsgruppe II kaufmännische und technische Angestellte mit besonderen Erfahrungen und selbständigen Leistungen in verantwortlicher Tätigkeit mit eingeschränkter Dispositionsbefugnis, die Angestellte anderer Tätigkeitsgruppen einzusetzen und verantwortlich zu unterweisen haben, ferner Angestellte mit umfassenden kaufmännischen oder technischen Kenntnissen, außerdem Angestellte, die als Obermeister, Oberrichtmeister oder Meister mit hohem beruflichen Können und besonderer Verantwortung großen Werkstätten oder Abteilungen vorstehen (BSG, Urteil vom 31.05.1979 - 10 RV 69/78, Rn 13; vgl. zur Gültigkeitsdauer der aus den 1960er Jahren stammenden Definition bis zum Jahr 2009 Bayerisches LSG, Urteil vom 26.04.2012 - L 15 VS 2/06, Rn 82 und die Neufassung der Leistungsgruppen mit Rundschreiben des BMAS vom 19.06.2009 - IV c 2 - 61080/27).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 14.11.2012 - L 15 VS 2/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,52696
LSG Bayern, 14.11.2012 - L 15 VS 2/06 (https://dejure.org/2012,52696)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.11.2012 - L 15 VS 2/06 (https://dejure.org/2012,52696)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. November 2012 - L 15 VS 2/06 (https://dejure.org/2012,52696)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 61/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung- Angemessenheitsprüfung bei

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2012 - L 15 VS 2/06
    Bei gemeinsamer Nutzung einer Unterkunft sind im Regelfall die Kosten anteilig pro Kopf aufzuteilen; dies gilt auch dann, wenn die Wohnung gemeinsam mit Personen genutzt wird, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören (vgl. nur BSG , Urteil vom 15.04.2008, B 14/7b AS 58/06 R, [...] Rn. 33; Urteil vom 18.06.2008, B 14/11b AS 61/06, [...] Rn. 19).

    Allein stehend im Rechtssinn ist jeder, der nicht Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft ist ( BSG , Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 6/06 R, [...] Rn. 18; Urteil vom 18.06.2008, B 14/11b AS 61/06, [...] Rn. 21).

    Nach dem SGB II ist eine Personenmehrheit nur dann von Bedeutung, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Bedarfsgemeinschaft gemäß § 7 Abs. 3 SGB II vorliegen (vgl. BSG , Urteil vom 18.06.2008, B 14/11b AS 61/06, [...] Rn. 21; außerdem Urteil vom 19.05.2009, B 8 SO 8/08 R; Urteil vom 23.03.2010, B 8 SO 17/09 R; Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 13.06.2012, L 13 AS 246/09).

    Wie das BSG in der Entscheidung vom 18.06.2008 (B 14/11b AS 61/06) dargelegt hat, gilt dies gerade auch bei der Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunftskosten.

    Wie das BSG in der Entscheidung vom 18.06.2008 (B 14/11b AS 61/06) hervorgehoben hat, würde es im Gegenteil eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung bedeuten, wenn dem in einer Wohngemeinschaft wohnenden allein stehenden Hilfebedürftigen im Rahmen der Bestimmung der abstrakten Angemessenheit eine geringere Quadratmeterzahl zugebilligt würde als dem tatsächlich allein wohnenden Hilfebedürftigen.

    Zu.U.nrecht bezweifelt der Beklagte, dass die Entscheidung des BSG vom 18.06.2008 (B 14/11b AS 61/06) für den hier vorliegenden Fall eines nicht hilfebedürftigen, 20jährigen Kindes, das mit einem hilfebedürftigen Elternteil zusammenwohnt, Bedeutung hat.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 6/06 R

    Arbeitslosengeld II - Staffelung bzw Höhe der Regelleistung - allein stehende

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2012 - L 15 VS 2/06
    § 1 Abs. 2 Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld-Verordnung ( Alg II-V ) trifft die konkretisierende Regelung, dass Leistungen von Verwandten und Verschwägerten in der Haushaltsgemeinschaft nur erwartet werden können, wenn diesen Angehörigen ein deutlich über den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts liegendes Lebensunterhaltsniveau verbleibt (vgl. BSG vom 07.11.2006, B 7b AS 6/06 R, [...] Rn. 16).

    Allein stehend im Rechtssinn ist jeder, der nicht Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft ist ( BSG , Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 6/06 R, [...] Rn. 18; Urteil vom 18.06.2008, B 14/11b AS 61/06, [...] Rn. 21).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2012 - L 15 VS 2/06
    Bei der Bestimmung der angemessenen Wohnungsgröße sind die Wohnraumgrößen zugrunde zu legen, die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau gelten (vgl. BSG , Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 18/06 R, [...] Rn. 19; Urteil vom 19.10.2010, B 14 AS 15/09 R, [...] Rn. 16).
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2012 - L 15 VS 2/06
    Nach dem SGB II ist eine Personenmehrheit nur dann von Bedeutung, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Bedarfsgemeinschaft gemäß § 7 Abs. 3 SGB II vorliegen (vgl. BSG , Urteil vom 18.06.2008, B 14/11b AS 61/06, [...] Rn. 21; außerdem Urteil vom 19.05.2009, B 8 SO 8/08 R; Urteil vom 23.03.2010, B 8 SO 17/09 R; Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 13.06.2012, L 13 AS 246/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2012 - L 13 AS 246/09

    Angemessene Unterkunftskosten; Bedarfsdeckungsprinzip; Bedarfsgemeinschaft;

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2012 - L 15 VS 2/06
    Nach dem SGB II ist eine Personenmehrheit nur dann von Bedeutung, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Bedarfsgemeinschaft gemäß § 7 Abs. 3 SGB II vorliegen (vgl. BSG , Urteil vom 18.06.2008, B 14/11b AS 61/06, [...] Rn. 21; außerdem Urteil vom 19.05.2009, B 8 SO 8/08 R; Urteil vom 23.03.2010, B 8 SO 17/09 R; Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 13.06.2012, L 13 AS 246/09).
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemeinsame

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2012 - L 15 VS 2/06
    Nach dem SGB II ist eine Personenmehrheit nur dann von Bedeutung, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Bedarfsgemeinschaft gemäß § 7 Abs. 3 SGB II vorliegen (vgl. BSG , Urteil vom 18.06.2008, B 14/11b AS 61/06, [...] Rn. 21; außerdem Urteil vom 19.05.2009, B 8 SO 8/08 R; Urteil vom 23.03.2010, B 8 SO 17/09 R; Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 13.06.2012, L 13 AS 246/09).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2012 - L 15 VS 2/06
    Bei gemeinsamer Nutzung einer Unterkunft sind im Regelfall die Kosten anteilig pro Kopf aufzuteilen; dies gilt auch dann, wenn die Wohnung gemeinsam mit Personen genutzt wird, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören (vgl. nur BSG , Urteil vom 15.04.2008, B 14/7b AS 58/06 R, [...] Rn. 33; Urteil vom 18.06.2008, B 14/11b AS 61/06, [...] Rn. 19).
  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 109/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2012 - L 15 VS 2/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ( BSG ) handelt es sich beim Streit um die Kosten der Unterkunft und Heizung um einen abtrennbaren selbstständigen Anspruch (vgl. BSG , Urteil vom 16.05.2012, B 4 AS 109/11 R, [...] Rn. 12).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2012 - L 15 VS 2/06
    Die angemessenen Kosten ergeben sich aus dem Produkt aus angemessener Wohnfläche und angemessenem, sich in der Miethöhe niederschlagenden Wohnstandard (vgl. etwa BSG , Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 10/06 R, [...] Rn. 24).
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 15/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.11.2012 - L 15 VS 2/06
    Bei der Bestimmung der angemessenen Wohnungsgröße sind die Wohnraumgrößen zugrunde zu legen, die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau gelten (vgl. BSG , Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 18/06 R, [...] Rn. 19; Urteil vom 19.10.2010, B 14 AS 15/09 R, [...] Rn. 16).
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