Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2009 - L 16 (11) KR 54/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16302
LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2009 - L 16 (11) KR 54/08 (https://dejure.org/2009,16302)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.11.2009 - L 16 (11) KR 54/08 (https://dejure.org/2009,16302)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. November 2009 - L 16 (11) KR 54/08 (https://dejure.org/2009,16302)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,16302) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Versicherungspflicht in der gesetzelichen Krankenversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V); Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung im Falle eines Zuzugs aus Kasachstan in die Bundesrepublik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht bisher Nichtversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung bei rückwirkender Leistungsgewährung nach dem SGB XII

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2008 - L 16 B 75/08

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2009 - L 16 (11) KR 54/08
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn weder eine kurzzeitige Unterbrechung laufender Leistungen im Sinne von § 5 Abs. 8a S. 3 SGB vorliegt, noch nachgehende Leistungsansprüche aus einer Pflichtversicherung gem. § 19 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 8 a S. 4 SGB V eingreifen (siehe dazu Senatsurteil vom 17.09.2009 - L 16 (5) KR 206/08 - wie auch alle im Folgenden benannten Entscheidungen veröffentlicht bei juris) und auch nicht aus sonstigen Gründen voraussichtlich ein nahtloser Krankenversicherungsschutz (beispielsweise wenn alle Voraussetzungen für einen sofortigen Übergang vom Leistungsbezug nach dem SGB II in den nach dem SGB XII erfüllt sind und deshalb in absehbarer Zeit mit einer Leistungsbewilligung zu rechnen ist - siehe dazu Senatsbeschluss vom 13.11.2008, L 16 B 75/08 KR ER) zum Tragen kommt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2009 - L 16 (5) KR 206/08

    Durchbrechung des Nachrangigkeitsgrundsatzes für Sozialhilfeleistungen aufgrund

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2009 - L 16 (11) KR 54/08
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn weder eine kurzzeitige Unterbrechung laufender Leistungen im Sinne von § 5 Abs. 8a S. 3 SGB vorliegt, noch nachgehende Leistungsansprüche aus einer Pflichtversicherung gem. § 19 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 8 a S. 4 SGB V eingreifen (siehe dazu Senatsurteil vom 17.09.2009 - L 16 (5) KR 206/08 - wie auch alle im Folgenden benannten Entscheidungen veröffentlicht bei juris) und auch nicht aus sonstigen Gründen voraussichtlich ein nahtloser Krankenversicherungsschutz (beispielsweise wenn alle Voraussetzungen für einen sofortigen Übergang vom Leistungsbezug nach dem SGB II in den nach dem SGB XII erfüllt sind und deshalb in absehbarer Zeit mit einer Leistungsbewilligung zu rechnen ist - siehe dazu Senatsbeschluss vom 13.11.2008, L 16 B 75/08 KR ER) zum Tragen kommt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2022 - L 2 AS 395/22

    Begründetheit der Beschwerde gegen die zuschussweise Gewährung von

    Der Antragsteller ist versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 13 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - SGB V - (zur Abgrenzung dieser Versicherungspflicht zum Anspruch auf Hilfen zur Gesundheit nach dem 5. Kapitel des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII - siehe LSG NRW, Urteil vom 19.11.2009, Az L 16 (11) KR 54/08).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - L 20 SO 7/11

    Sozialhilfe

    Diesbezüglich könne die Antragsgegnerin deshalb nur Rückgriff auf das rechtskräftige Urteil des Landessozialgerichtes (LSG) Nordrhein-Westfalen (NRW) vom 19.11.2009 - L 16 (11) KR 54/08 in einem ähnlich gelagerten Fall nehmen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2012 - L 2 AS 2150/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Die Antragsteller sind seit ihrem Zuzug ins Bundesgebiet versicherungspflichtig gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 13 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - SGB V - (zur Abgrenzung dieser Versicherungspflicht zum Anspruch auf Hilfen zur Gesundheit nach dem 5. Kapitel des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII - siehe LSG NRW Urteil vom 19.11.2009, Az L 16 (11) KR 54/08).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 KR 3182/11
    Vor allem aber gelte der Ausschluss der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V nur für Empfänger laufender Leistungen; selbst eine rückwirkende Leistungsbewilligung würde den Eintritt und das Fortbestehen der Auffangpflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V nicht berühren (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.11.2009 - L 16 (11) KR 54/08 -, in Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht