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   LSG Bayern, 11.06.2013 - L 16 AS 178/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,15084
LSG Bayern, 11.06.2013 - L 16 AS 178/13 B ER (https://dejure.org/2013,15084)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11.06.2013 - L 16 AS 178/13 B ER (https://dejure.org/2013,15084)
LSG Bayern, Entscheidung vom 11. Juni 2013 - L 16 AS 178/13 B ER (https://dejure.org/2013,15084)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 11.06.2013 - L 16 AS 178/13
    Geht es um Leistungen zur Sicherung der Existenz und ist dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist grundsätzlich im Wege einer umfassenden Güter- und Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05).

    Der Anordnungsanspruch ist in diesem Fall nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05).

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Vorlage von

    Auszug aus LSG Bayern, 11.06.2013 - L 16 AS 178/13
    Auch derjenige, der Leistungen nach dem SGB II beantragt, trägt die Folgen der objektiven Beweislosigkeit, wenn sich nach Ausschöpfung der verfügbaren Beweismittel die Leistungsvoraussetzungen nicht feststellen lassen (vgl. BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 10/08 R, Juris Rn. 21).
  • BVerfG, 01.02.2010 - 1 BvR 20/10

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen

    Auszug aus LSG Bayern, 11.06.2013 - L 16 AS 178/13
    Insbesondere dann, wenn Antragsteller wegen nicht ausreichender Mitwirkung die Aufklärung des Sachverhalts verhindern, kann ohne Verstoß gegen das Gebot des effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz eine Entscheidung auf der Grundlage der Verteilung der materiellen Beweislast getroffen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.02.2010, 1 BvR 20/10).
  • LSG Bayern, 30.01.2013 - L 16 AS 888/12

    Auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gibt es eine

    Auszug aus LSG Bayern, 11.06.2013 - L 16 AS 178/13
    Die Nichterweislichkeit der Leistungsvoraussetzungen wirkt sich zum Nachteil der die objektive Beweislast tragenden Beschwerdeführerin aus (vgl. Beschluss des Senats vom 30.01.2013, L 16 AS 888/12 B ER).
  • SG Dortmund, 27.11.2017 - S 32 AS 4747/17

    Anspruch auf Auszahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form

    Schließlich ist im Eilverfahren auch eine Entscheidung aufgrund objektiver Indizien oder der (objektiven bzw. materiellen) Beweislastverteilung, vor allem bei nicht ausreichender Mitwirkung des Antragstellers bei der Aufklärung des Sachverhalts, nicht ausgeschlossen (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 16.01.2014 - L 9 AS 2290/13 B ER - juris (Rn. 5, 14) m. w. N.; Bayerisches LSG, Beschluss vom 11.06.2013 - L 16 AS 178/13 B ER - juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 01.02.2010 - 1 BvR 20/10 - juris).
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