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   LSG Bayern, 25.04.2016 - L 16 AS 221/16 B ER   

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https://dejure.org/2016,9823
LSG Bayern, 25.04.2016 - L 16 AS 221/16 B ER (https://dejure.org/2016,9823)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.04.2016 - L 16 AS 221/16 B ER (https://dejure.org/2016,9823)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. April 2016 - L 16 AS 221/16 B ER (https://dejure.org/2016,9823)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsicherungsleistungen für EU-Ausländer; Leistungsausschluss; Kein anderes Aufenthaltsrecht als das zur Arbeitssuche; Aufgabe des einstweiligen Rechtschutzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 477
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2016 - L 16 AS 221/16
    Für die Frage, ob Personen, die nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II vom Bezug von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen sind, einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII haben, ist bei der Prüfung, ob ein Anordnungsgrund besteht, von der Rechtsprechung des BSG (hier Urteile vom 03.12.2015, B 4 AS 44/15 R und B 4 AS 59/13 R) auszugehen.

    Das Bundessozialgericht (BSG) habe mit Urteil vom 03.12.2015 (B 4 AS 44/15 R) entschieden, dass der nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II von den Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossene Personenkreis nicht auch dem Leistungsausschluss nach § 21 Satz 1 SGB XII unterliege.

    Das Sozialgericht hat seiner Entscheidung in nicht zu beanstandender Weise die Rechtsauffassung des BSG in den Urteilen vom 03.12.2015 (B 4 AS 44/15 R und B 4 AS 59/13 R) zugrunde gelegt.

    Es ist daher mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Antragsteller sich auf kein anderes Aufenthaltsrecht als das zur Arbeitssuche berufen können und damit gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II wirksam vom Bezug von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen sind (BSG, Urteil vom 03.12.2015, B 4 AS 44/15 R; EuGH Rs. Alimanovic vom 15.9.2015, C-67/14 Rn. 63).

    Damit ist aber nach dem Urteil vom 03.12.2015 (a. a. O.) nicht zugleich das Recht auf Existenzsicherung durch Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII ausgeschlossen, weil der Leistungsausschluss aus § 21 Satz 1 SGB XII sich ungeachtet der Frage der Erwerbsfähigkeit nach der Auslegung des BSG nicht auf Personen bezieht, die dem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II unterfallen.

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 59/13 R

    Ausschluss von SGB II-Leistungen für Unionsbürger - Sozialhilfe bei tatsächlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2016 - L 16 AS 221/16
    Für die Frage, ob Personen, die nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II vom Bezug von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen sind, einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII haben, ist bei der Prüfung, ob ein Anordnungsgrund besteht, von der Rechtsprechung des BSG (hier Urteile vom 03.12.2015, B 4 AS 44/15 R und B 4 AS 59/13 R) auszugehen.

    Das Sozialgericht hat seiner Entscheidung in nicht zu beanstandender Weise die Rechtsauffassung des BSG in den Urteilen vom 03.12.2015 (B 4 AS 44/15 R und B 4 AS 59/13 R) zugrunde gelegt.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.02.2016 - L 3 AS 668/15

    Grundsätzlich keine Sozialhilfe für erwerbsfähige Unionsbürger

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2016 - L 16 AS 221/16
    Zur Begründung verweist sie auf die von der Auffassung des BSG abweichende Instanzenrechtsprechung, zuletzt im Beschluss des LSG Rheinland-Pfalz vom 11.02.2016 (L 3 AS 668/15 B ER).

    Insoweit verkennt auch das LSG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 11.02.2016, a. a. O.) die Bedeutung des einstweiligen Rechtschutzverfahrens.

  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung bei

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2016 - L 16 AS 221/16
    Da es bei der Leistungsgewährung nach dem SGB XII nur auf die Tatsache der Hilfebedürftigkeit ankommt (BSG vom 10.11.2011, B 8 SO 12/10 R), ist unerheblich, ob der Antragsteller zu 1 seine Hilfebedürftigkeit und die seiner Frau selbst verschuldet hat.
  • EuGH, 15.09.2015 - C-67/14

    Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2016 - L 16 AS 221/16
    Es ist daher mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Antragsteller sich auf kein anderes Aufenthaltsrecht als das zur Arbeitssuche berufen können und damit gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II wirksam vom Bezug von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen sind (BSG, Urteil vom 03.12.2015, B 4 AS 44/15 R; EuGH Rs. Alimanovic vom 15.9.2015, C-67/14 Rn. 63).
  • SG Berlin, 11.12.2015 - S 149 AS 7191/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2016 - L 16 AS 221/16
    Nach dem Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 11.12.2015 (S 149 AS 7191/13) sei ein Leistungsanspruch nach dem SGB XII grundsätzlich nicht gegeben.
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2016 - L 16 AS 221/16
    Dabei haben sich die Anforderungen an die Glaubhaftmachung an dem Rechtsschutzziel zu orientieren, das mit dem jeweiligen Rechtsschutzbegehren verfolgt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 und Nichtannahmebeschluss vom 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12).
  • BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 35/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsberechtigung - Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2016 - L 16 AS 221/16
    An dieser Auffassung hat das BSG in weiteren Entscheidungen vom 20.01.2016 (B 14 AS 35/15 R - Terminbericht) und vom 17.03.2016 (B 4 AS 32/15 R - Terminbericht) und trotz unmittelbar einsetzender Kritik ausdrücklich festgehalten.
  • BSG, 17.03.2016 - B 4 AS 32/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2016 - L 16 AS 221/16
    An dieser Auffassung hat das BSG in weiteren Entscheidungen vom 20.01.2016 (B 14 AS 35/15 R - Terminbericht) und vom 17.03.2016 (B 4 AS 32/15 R - Terminbericht) und trotz unmittelbar einsetzender Kritik ausdrücklich festgehalten.
  • BVerfG, 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im

    Auszug aus LSG Bayern, 25.04.2016 - L 16 AS 221/16
    Dabei haben sich die Anforderungen an die Glaubhaftmachung an dem Rechtsschutzziel zu orientieren, das mit dem jeweiligen Rechtsschutzbegehren verfolgt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 und Nichtannahmebeschluss vom 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12).
  • BVerfG, 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12

    Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) an Gewährung

  • SG Duisburg, 24.01.2017 - S 49 AS 3602/15

    Kein Leistungsausschluss für EU-Ausländer bei dessen Beschäftigung als

    Dabei wird vielfach nur behauptet, dass ein Anordnungsanspruch anhand der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu ermitteln sei oder trotz Begründungsdefiziten zumindest dem Ergebnis der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts für die summarische Prüfung - ggf. über eine Folgenabwägung - zugestimmt werde (vgl. etwa: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 23.05.2016 - L 20 SO 139/16 B ER, juris, Rn. 44 ff., 52 f.; Beschl. v. 18.04.2016 - L 6 AS 2249/15 B ER, juris, Rn. 19 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.04.2016 - L 15 SO 53/16 B ER, juris, Rn. 23 f.; Beschl. v. 13.04.2016 - L 23 SO 46/16 B ER, juris, Rn. 22; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 06.06.2016 - L 2 SO 1902/16 ER-B, juris, Rn. 5 f.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 31.05.2016 - L 8 SO 8/16 B ER, juris, Rn. 18; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 25.11.2016 - L 11 AS 567/16 B ER, juris, Rn. 17 f.; Bayerisches LSG, Beschl. v. 25.04.2016 - L 16 AS 221/16 B ER, juris, Rn. 23, 24 - "Es kommt insoweit nicht darauf an, ob das für den Eilrechtsschutz zuständige Gericht diese Auffassung teilt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 25 AS 2611/16

    Bewilligung von Leistungen der Sozialhilfe für einen von Leistungen der

    Bei Vorhandensein einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es nach Ansicht des Senats regelmäßig geboten, für die Beurteilung der einen Anordnungsanspruch begründenden Erfolgsaussicht in der Hauptsache insoweit jedenfalls nicht allein auf die voraussichtliche Entscheidung des zuständigen Spruchkörpers abzustellen, sondern zu berücksichtigen, wie das Hauptsacheverfahren voraussichtlich letztinstanzlich entschieden wird (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 25. April 2016 - Az.: L 16 AS 221/16 B ER, wonach es nicht darauf ankommen soll, ob das Gericht die Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung teilt).
  • LSG Bayern, 16.06.2016 - L 11 AS 348/16

    Existenzsichernde Leistungen für rumänische Staatsangehörige

    Zu all diesem fehlt ein Vortrag der Beigeladenen - sie zitiert lediglich wortwörtlich eine Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 07.03.2016 (L 12 SO 79/16 B ER) über mehrere Seiten ohne auf bereits vorliegende Entscheidungen des unter anderem für sie zuständigen 18. Senates (Beschluss vom 14.03.2016 - L 18 AS 53/16 B ER) und des 16. Senates des BayLSG (Beschluss vom 25.04.2016 - L 16 AS 221/16 B ER) einzugehen - ebenso wie zu der als offen anzusehenden Frage, ob dem Ast aufgrund eines fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland ggf. ein Anspruch gegen den Ag zusteht.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2016 - L 15 SO 74/16

    Unionsbürger - einstweilige Anordnung - Sozialhilfe - Leistungen zur Sicherung

    Überwiegend wahrscheinlich ist dagegen, dass die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII erfüllt sind (s. dazu ausführlich LSG Berlin-Brandenburg a.a.O.; ferner etwa Bayerisches LSG; Beschluss vom 25. April 2016 - L 16 AS 221/16 B ER -, Abs. 24: "Aufgabe des einstweiligen Rechtschutzes ist nicht die abschließende Auseinandersetzung mit schwierigen und strittigen Rechtsfragen, sondern die vorläufige Regelung eines streitigen Sachverhalts (hier im Sinne der Behebung einer gegenwärtigen Notlage) unter Berücksichtigung der mutmaßlichen Erfolgsaussichten eines Hauptsacheverfahrens").
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2016 - L 25 AS 1938/16

    Bewilligung von Leistungen der Sozialhilfe für einen von Leistungen der

    Bei Vorhandensein einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es nach Ansicht des Senats regelmäßig geboten, für die Beurteilung der einen Anordnungsanspruch begründenden Erfolgsaussicht in der Hauptsache insoweit jedenfalls nicht allein auf die voraussichtliche Entscheidung des zuständigen Spruchkörpers abzustellen, sondern zu berücksichtigen, wie das Hauptsacheverfahren voraussichtlich letztinstanzlich entschieden wird(vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 25. April 2016 - Az.: L 16 AS 221/16 B ER, wonach es nicht darauf ankommen soll, ob das Gericht die Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung teilt).
  • SG Halle, 08.08.2016 - S 16 AS 2316/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Der weitergehenden Auffassung des BSG in dessen Urteil vom 3. Dezember 2015 (B 4 AS 44/15 R, Rn. 36 ff, juris, dem folgend LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Januar 2016, L 28 AS 3053/15 B ER; Bayerisches LSG, Beschluss vom 25. April 2016, L 16 AS 221/16 B ER; a.A. SG Berlin, Beschluss vom 11. Dezember 2015, S 149 AS 7191/13; SG Halle, Beschluss vom 22. Januar 2016, S 5 AS 4299/15 ER; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Februar 2016, L 3 AS 668/15 B ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22. Februar 2016, L 9 AS 1335/15 B ER, juris), dass der zuständige Sozialhilfeträger bedürftigen EU-Bürgern, die nach Ablauf eines sechsmonatigen Aufenthalts nicht oder nicht mehr über eine materielle Freizügigkeitsberechtigung zur Arbeitssuche verfügen, aufgrund einer Reduzierung des ihm insoweit nach § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB II eingeräumten Ermessens im Regelfall obligatorisch Hilfe zum Lebensunterhalt nach Maßgabe des Dritten Kapitels SGB XII zu gewähren hat, kann sich die Kammer nicht anzuschließen.
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