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   LSG Bayern, 24.08.2016 - L 16 AS 222/16 B PKH   

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https://dejure.org/2016,31690
LSG Bayern, 24.08.2016 - L 16 AS 222/16 B PKH (https://dejure.org/2016,31690)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.08.2016 - L 16 AS 222/16 B PKH (https://dejure.org/2016,31690)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. August 2016 - L 16 AS 222/16 B PKH (https://dejure.org/2016,31690)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Keine Gewährung der Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg hat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zeitnahe Berücksichtigung der Ergebnisse einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Bayern, 24.08.2016 - L 16 AS 222/16
    Der Gesetzgeber muss den das Existenzminimum sichernden Leistungsanspruch fortwährend überprüfen (BVerfGE 125, 175 m. w. N.).

    Auch wenn zu beachten ist, dass nach der Rechtsprechung des BVerfG, der das Existenzminimum deckende Leistungsanspruch fortwährend zu überprüfen und weiterzuentwickeln ist ( BVerfG v. 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - juris Rn. 140 - BVerfGE 125, 175 m.w.N).

  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Bayern, 24.08.2016 - L 16 AS 222/16
    Der Gesetzgeber hat einen Entscheidungsspielraum bei der Beurteilung der tatsächlichen Verhältnisse ebenso wie bei der wertenden Einschätzung des notwendigen Bedarfs (Bundesverfassungsgericht - BVerfG-, Beschluss vom 23.07.2014 -1 BvL10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 -, BVerfGE 137, 34-103, Rn. 76).
  • LSG Bayern, 14.09.2016 - L 16 AS 373/16

    Meldeaufforderung für Alg-II-Bezieher - Job-Messe

    Zwar ist es richtig, dass der Gesetzgeber gemäß § 28 Abs. 1 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) zu einer neuen Ermittlung des Regelbedarfs verpflichtet ist, wenn die Ergebnisse einer neuen EVS vorliegen, für die Fortschreibung von Regelbedarfsstufen ist ein fester Zeitpunkt aber nicht gesetzlich geregelt (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24.08.2016, L 16 AS 222/16 B PKH).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2016 - L 19 AS 1372/15

    SGB-II -Leistungen; Angemessene Kosten der Unterkunft; Verfassungskonformität der

    Ein Anspruch auf einen höheren Regelbedarf ergibt sich aus verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht (so auch LSG Bayern, Beschlüsse vom 24.08.2016 - L 16 AS 222/16 B PKH und vom 21.07.2016 - L 18 AS 405/16 B PKH; LSG NRW, Beschluss vom 27.10.2016 - L 9 SO 447/16 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2017 - L 13 AS 336/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Gewährung von höheren Sozialleistungen

    Da die Steigerung des Verbraucherpreisindexes in den vergangenen Jahren geringer gewesen ist als die Entwicklung des Preisindexes der regelbedarfsrelevanten Güter (vgl. näher Bayerisches LSG, Beschlüsse vom 21. Juli 2016 - L 18 AS 405/16 B PKH - Rn. 18 und vom 24. August 2016 - L 16 AS 222/16 B - Rn. 23; LSG Nordrhein-Westfalen - L 19 AS 2235/16 B - Rn. 18), kann eine zwischenzeitliche Bedarfsunterdeckung des Existenzminimums nicht angenommen werden.

    Bei der anstehenden Neuermittlung der Regelbedarfe auf der Grundlage der EVS 2013, hinsichtlich derer gesetzliche Fristen nicht vorgegeben sind (vgl. Bayrisches LSG, Beschluss vom 24. August 2016 - L 16 AS 222/16 B - Rn. 22 f), wird der Gesetzgeber die Vorgaben des BVerfG aus dem Beschluss vom 23. Juli 2014 zu beachten haben, insbesondere zwischenzeitlich erkennbare Bedenken aufzugreifen und unzureichende Berechnungsschritte zu korrigieren haben, wobei Bedenken hinsichtlich einzelner Berechnungspositionen nicht ohne weiteres auf die verfassungsrechtliche Beurteilung durchschlagen werden (vgl. Rn. 141 des genannten Beschlusses).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2017 - L 15 AS 15/17
    Soweit der Kläger vorliegend geltend macht, dass die Fortschreibung der Regelsätze ab dem 1. Januar 2016 mit einer Erhöhung um lediglich 1, 5 % nicht verfassungskonform sei, wird auf die Rechtsprechung des 13. Senats des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen verwiesen, der sich diesbezüglich mit Beschluss vom 8. Mai 2017 (L 13 AS 49/17 B) in überzeugender Weise und in Einklang mit Entscheidungen des Bayerischen LSG (Beschlüsse vom 21. Juli 2016 - L 18 AS 405/16 B PKH - Rn. 18 und vom 24. August 2016 - L 16 AS 222/16 B - Rn. 23) sowie des LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 1. Dezember 2016 - L 19 AS 2235/16 B - Rn. 18) wie folgt geäußert hat: "Angesichts der Bindung der Gerichte an Gesetz und Recht und des Verwerfungsmonopols des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) kann der Kläger mit seinem Begehren auf Verurteilung des Beklagten zur Gewährung höherer Leistungen im fachgerichtlichen Verfahren nicht durchdringen.

    Da die Steigerung des Verbraucherpreisindexes in den vergangenen Jahren geringer gewesen ist als die Entwicklung des Preisindexes der regelbedarfsrelevanten Güter (vgl. näher Bayerisches LSG, Beschlüsse vom 21. Juli 2016 - L 18 AS 405/16 B PKH - Rn. 18 und vom 24. August 2016 - L 16 AS 222/16 B - Rn. 23; LSG Nordrhein-Westfalen - L 19 AS 2235/16 B - Rn. 18), kann eine zwischenzeitliche Bedarfsunterdeckung des Existenzminimums nicht angenommen werden.

    Bei der anstehenden Neuermittlung der Regelbedarfe auf der Grundlage der EVS 2013, hinsichtlich derer gesetzliche Fristen nicht vorgegeben sind (vgl. Bayrisches LSG, Beschluss vom 24. August 2016 - L 16 AS 222/16 B - Rn. 22 f), wird der Gesetzgeber die Vorgaben des BVerfG aus dem Beschluss vom 23. Juli 2014 zu beachten haben, insbesondere zwischenzeitlich erkennbare Bedenken aufzugreifen und unzureichende Berechnungsschritte zu korrigieren haben, wobei Bedenken hinsichtlich einzelner Berechnungspositionen nicht ohne weiteres auf die verfassungsrechtliche Beurteilung durchschlagen werden (vgl. Rn. 141 des genannten Beschlusses).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2016 - L 19 AS 2235/16

    SGB-II -Leistungen; Verfassungskonformität der gesetzlich geregelten Regelbedarfe

    Der Senat hat gegen die Höhe der gesetzlich geregelten Regelbedarfe für die Zeit ab dem 01.01.2016 keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (so auch LSG Bayern, Beschlüsse vom 24.08.2016 - L 16 AS 222/16 B PKH und vom 21.07.2016 - L 18 AS 405/16 B PKH, LSG NRW, Beschluss vom 27.10.2016 - L 9 SO 447/16 B).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 23 SO 363/15

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Regelsatz nach

    Ob es, wie der Kläger meint, auf ein zögerliches Verhalten der Bundesregierung zurückzuführen ist, dass die Neuermittlung der Höhe der Regelbedarfe erst zum 1. Januar 2017 und noch nicht zum 1. Januar 2016 erfolgt ist (vgl. hierzu auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - L 18 AS 405/16 B PKH -, juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 24. August 2016 - L 16 AS 222/16 B PKH -, juris; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - L 9 SO 447/16 B -, juris; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. Dezember 2016 - L 19 AS 2235/16 B -, juris), bedarf im vorliegenden Fall keiner Klärung.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2017 - L 13 AS 169/17
    Da die Steigerung des Verbraucherpreisindexes in den vergangenen Jahren geringer gewesen ist als die Entwicklung des Preisindexes der regelbedarfsrelevanten Güter (vgl. näher Bayerisches LSG, Beschlüsse vom 21. Juli 2016 - L 18 AS 405/16 B PKH - Rn. 18 und vom 24. August 2016 - L 16 AS 222/16 B - Rn. 23; LSG Nordrhein-Westfalen - L 19 AS 2235/16 B - Rn. 18), kann eine zwischenzeitliche Bedarfsunterdeckung des Existenzminimums nicht angenommen werden.

    Bei der anstehenden Neuermittlung der Regelbedarfe auf der Grundlage der EVS 2013, hinsichtlich derer gesetzliche Fristen nicht vorgegeben sind (vgl. Bayrisches LSG, Beschluss vom 24. August 2016 - L 16 AS 222/16 B - Rn. 22 f), wird der Gesetzgeber die Vorgaben des BVerfG aus dem Beschluss vom 23. Juli 2014 zu beachten haben, insbesondere zwischenzeitlich erkennbare Bedenken aufzugreifen und unzureichende Berechnungsschritte zu korrigieren haben, wobei Bedenken hinsichtlich einzelner Berechnungspositionen nicht ohne weiteres auf die verfassungsrechtliche Beurteilung durchschlagen werden (vgl. Rn. 141 des genannten Beschlusses).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2017 - L 13 AS 49/17
    Da die Steigerung des Verbraucherpreisindexes in den vergangenen Jahren geringer gewesen ist als die Entwicklung des Preisindexes der regelbedarfsrelevanten Güter (vgl. näher Bayerisches LSG, Beschlüsse vom 21. Juli 2016 - L 18 AS 405/16 B PKH - Rn. 18 und vom 24. August 2016 - L 16 AS 222/16 B - Rn. 23; LSG Nordrhein-Westfalen - L 19 AS 2235/16 B - Rn. 18), kann eine zwischenzeitliche Bedarfsunterdeckung des Existenzminimums nicht angenommen werden.

    Bei der anstehenden Neuermittlung der Regelbedarfe auf der Grundlage der EVS 2013, hinsichtlich derer gesetzliche Fristen nicht vorgegeben sind (vgl. Bayrisches LSG, Beschluss vom 24. August 2016 - L 16 AS 222/16 B - Rn. 22 f), wird der Gesetzgeber die Vorgaben des BVerfG aus dem Beschluss vom 23. Juli 2014 zu beachten haben, insbesondere zwischenzeitlich erkennbare Bedenken aufzugreifen und unzureichende Berechnungsschritte zu korrigieren haben, wobei Bedenken hinsichtlich einzelner Berechnungspositionen nicht ohne weiteres auf die verfassungsrechtliche Beurteilung durchschlagen werden (vgl. Rn. 141 des genannten Beschlusses).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2017 - L 12 AS 1825/16

    Leistungen SGB XII ; Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsätzlich klärungsbedürftige

    Anhaltspunkte dafür, dass die Festsetzung des Regelbedarfs rechts- bzw. verfassungswidrig erfolgt wäre, sieht der Senat derzeit nicht (vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 01.12.2016, L 19 AS 2235/16 B, Urteil vom 28.11.2016, L 19 AS 1372/15 sowie Beschluss vom 27.10.2016, L 9 SO 447/16 B; Bayerisches LSG Urteil vom 14.09.2016, L 16 AS 373/16 sowie Beschlüsse vom 21.07.2016, L 18 AS 405/16 B PKH und vom 24.08.2016, L 16 AS 222/16 B PKH).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 13 AS 308/16
    Der Kläger erhielt in der Zeit von Januar 2016 bis Mai 2016 die ihm gesetzlich zustehenden Leistungen nach dem SGB II. Gegen die Höhe der gesetzlich geregelten Regelbedarfe für die Zeit ab dem 01.01.2016 hat der Senat keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (so bereits: Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 2016, - L 13 AS 187/16 NZB, vom 7. März 2017, - L 13 AS 336/16 B - vom 8. Mai 2017 , - L 13 AS 49/17 B und vom 6. Juli 2017, - L 13 AS 169/17 B - ; so auch Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. Dezember 2016 - L 19 AS 2235/16 B - LSG Bayern, Beschlüsse vom 24. August 2016 - L 16 AS 222/16 B PKH und vom 21.07.2016 - L 18 AS 405/16 B PKH, LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.Oktober 2016 - L 9 SO 447/16 B).

    Da die Steigerung des Verbraucherpreisindexes in den vergangenen Jahren geringer gewesen ist als die Entwicklung des Preisindexes der regelbedarfsrelevanten Güter (vgl. näher Bayerisches LSG, Beschlüsse vom 21. Juli 2016 - L 18 AS 405/16 B PKH - juris Rn. 18 und vom 24. August 2016 - L 16 AS 222/16 B - Rn. 23; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. Dezember 2016, - L 19 AS 2235/16 B - juris Rn. 18; BT-Drs. 18/9984 S.77), kann eine zwischenzeitliche Bedarfsunterdeckung des Existenzminimums nicht angenommen werden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - L 9 SO 447/16

    SGB-XII -Leistungen; Höherer Regelbedarf; Verfassungskonformität des Regelbedarfs

  • LSG Bayern, 05.06.2023 - L 13 R 485/22

    Rentenversicherung: Voraussetzung für Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei

  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 2 SO 153/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2016 - L 13 AS 187/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2016 - L 8 SO 186/16
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