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   LSG Bayern, 24.11.2010 - L 16 AS 260/10   

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https://dejure.org/2010,26396
LSG Bayern, 24.11.2010 - L 16 AS 260/10 (https://dejure.org/2010,26396)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.11.2010 - L 16 AS 260/10 (https://dejure.org/2010,26396)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. November 2010 - L 16 AS 260/10 (https://dejure.org/2010,26396)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Förderung aus dem Vermittlungsbudget - Darlehen bei unabweisbarem Bedarf - Anschaffungskosten Computer und Reparaturkosten Kfz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Anbahnung der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit kann gem. § 45 Abs. 1 SGB III aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit gefördert werden; Anforderungen an Eingliederungsleistungen als Darlehen für Anschaffungskosten eines Computers und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Eingliederungsleistungen als Darlehen für Anschaffungskosten eines Computers und Reparaturkosten eines Kfz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R

    Arbeitslosengeld II - Schülermonatskarte - kein unabweisbarer Bedarf - Darlehen -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2010 - L 16 AS 260/10
    Zur Klärung der Frage, ob ein bestimmter Bedarf grundsätzlich von der Regelleistung umfasst wird, kann auf die Festlegungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) zurückgegriffen werden, soweit deren Abteilungen in den Eckregelsatz der Sozialhilfe Eingang gefunden haben (vgl. BSG Urteil vom 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R - juris Rn. 26, SozR 4-4200 § 7 Nr. 15).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2010 - L 16 AS 260/10
    Die wertende Entscheidung, Kosten für ein Kraftfahrzeug nicht als existenznotwendig anzusehen und damit nicht in die Regelleistung einzubeziehen, ist vom BVerfG nicht beanstandet worden (BVerfG Urteil vom 9.2.2010 - 1 BvL 1/09 ua -, NJW 2010, 505, Rn. 179).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der

    Auszug aus LSG Bayern, 24.11.2010 - L 16 AS 260/10
    Aus der gesetzgeberischen Wertung, dass ein Vermögensgegenstand nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts eingesetzt werden muss, kann nicht im Umkehrschluss gefolgert werden, dass die damit zusammenhängenden Aufwendungen auf der Bedarfsseite berücksichtigt werden müssten (vgl. zu den Kosten einer Kraftfahrzeug-Versicherung BSG vom 23.11.2006,- B 11b AS 3/06 R, SozR 4-4200 § 11 Nr. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2017 - L 12 AS 134/15

    Leistungen SGB II ; Übernahme von Kosten für eine schulische

    Nicht unabweisbar ist ein Bedarf insbesondere auch dann, wenn er mit geringeren Mitteln oder durch ein Ausweichen auf eine andere Bedarfslage befriedigt werden kann (LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 13.12.2010, L 13 AS 4732/10 B; Bayrisches LSG Urteil vom 24.11.2010, L 16 AS 260/10).
  • LSG Sachsen, 27.01.2014 - 7 AS 1807/13

    Berufliche Eingliederung; maßgeblicher Zeitpunkt; Mobilitätshilfe;

    Das Bayerische Landessozialgericht habe zu dieser Problematik mit Urteil vom 24.11.2010 - L 16 AS 260/10, juris, RdNr. 28 ausgeführt:.
  • LSG Sachsen, 27.01.2014 - L 7 AS 1807/13
    Das Bayerische Landessozialgericht habe zu dieser Problematik mit Urteil vom 24.11.2010 - L 16 AS 260/10, juris, RdNr. 28 ausgeführt:.
  • SG Stuttgart, 10.01.2018 - S 25 AS 7039/14

    Erstattung von Bewerbungskosten durch den Grundsicherungsträger

    siehe Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29.01.2010 - L 7 AS 41/10 B ER -, juris Rn. 15; Urteil vom 24.11.2010 - L 16 AS 260/10 -, juris Rn. 20.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - L 19 AS 1998/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Weder aus dem Akteninhalt noch aus dem Vortrag der Klägerin ergeben sich Anhaltspunkte, dass die Klägerin auf die Nutzung ihres Kraftfahrzeugs für die Aufnahme oder die Ausübung einer konkreten Erwerbstätigkeit angewiesen ist, also die Instandhaltung des Kraftfahrzeugs insofern zur Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich ist (vgl. zur Übernahme von Instandhaltungskosten eines Kraftfahrzeugs nach § 16 SGB II: BSG Urteil vom 01.06.2010 - B 4 AS 63/09 R = juris Rn 14; BayLSG Urteil vom 24.11.2010 - L 16 AS 260/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2019 - L 13 AS 141/19
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat dies bereits mit Entscheidung vom 1. Juni 2010 klargestellt (B 4 AS 63/09 R; ebenso Bayerisches LSG, Urteil vom 24. November 2010 - L 16 AS 260/10; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. März 2012 - L 19 AS 1998/11 B, Sächsisches LSG, Beschluss vom 27. Januar 2014 - L 7 AS 1807/13 B ER; vgl. O. Loose in GK-SGB II, § 24 Rn. 13).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 13 AS 2831/12
    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bayrischen LSG vom 24. November 2010 (L 16 AS 260/10, Juris) an, wonach die Notwendigkeit einer Förderung voraussetzt, dass der Kläger konkret vorträgt, welche neue Arbeitsstelle er ohne Kfz nicht erreichen kann bzw. welches Bewerbungsgespräch er nicht wahrnehmen kann (vgl. Bayrisches LSG a.a.O., Juris Rdnr. 26).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2013 - L 13 AS 2793/13
    Das SG hat mit zahlreichen Hinweisen auf die Rechtsprechung und Kommentarliteratur (s. aber auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 24. November 2010, L 16 AS 260/10, veröffentlicht in Juris) zutreffend dargelegt, dass der Kläger keinen Anspruch auf Leistungen -auch nicht darlehensweise- zur Anschaffung der begehrten Gegenstände hat; soweit ersichtlich wird eine andere Auffassung in der Fachpresse hierzu auch aktuell (vgl. Münder, a.a.O., Rdnr. 31 m.w.N.; JurisPK, § 24 SGB 2 Rdnr. 53, m.w.N.) nicht vertreten.
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