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   LSG Bayern, 29.01.2010 - L 16 AS 27/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,5917
LSG Bayern, 29.01.2010 - L 16 AS 27/10 B ER (https://dejure.org/2010,5917)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.01.2010 - L 16 AS 27/10 B ER (https://dejure.org/2010,5917)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. Januar 2010 - L 16 AS 27/10 B ER (https://dejure.org/2010,5917)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen für die private Kranken- und Pflegeversicherung - keine Nachteile zur gesetzlichen Krankenversicherung - Krankenversicherungsschutz - Selbstbeteiligung - einstweiliger Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen für eine private Kranken- und Pflegeversicherung; fehlender Anordnungsgrund im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen für eine private Kranken- und Pflegeversicherung; fehlender Anordnungsgrund im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 16.09.2009 - L 3 AS 3934/09

    Arbeitslosengeld II - Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen für eine private

    Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2010 - L 16 AS 27/10
    Ergänzend hat der Prozessbevollmächtigte auf den Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 16.09.2009, Az. L 3 AS 3934/09 ER B verwiesen.

    Bei dieser Sach- und Rechtslage kann es im Rahmen des Verfahrens im einstweiligen Rechtsschutz dahinstehen, ob - wie es das LSG Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 16.09.2009, Az. L 3 AS 3934/09 ER B angenommen hat - eine planwidrige Regelungslücke besteht.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2010 - L 16 AS 27/10
    Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Beschluss vom 12.05.2005 (NvwZ 2005, 927, 928) darauf hingewiesen, dass eine Beeinträchtigung nachträglich nicht mehr ausgeglichen werden könne, falls die später in der Hauptsache erstrittenen Leistungen rückwirkend gewährt würden.

    Scheidet eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren aus, ist auf der Grundlage einer an der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2009 - L 7 B 196/09

    Anspruch auf Zahlungsübernahme von ausstehenden Differenzbeträgen gegenüber einer

    Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2010 - L 16 AS 27/10
    Doch selbst bei einem Ruhen der Leistungen ist gemäß § 193 Abs. 6 Satz 6 VVG die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände gewährleistet (vgl. zum Ganzen auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.10.2009, Az. L 7 B 196/09 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - L 19 AS 236/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Nach § 193 Abs. 6 Satz 5 VVG endet das Ruhen der Leistungen wegen eines Beitragsrückstands, wenn die Versicherungsnehmerin hilfebedürftig nach dem SGB II wird (so auch LSG NRW, Beschlüsse vom 23.10.2009 - L 19 B 300/09 AS ER - und vom 10.02.2010 - L 7 AS 28/10 B ER m.w.N.; LSG Bayern, Beschluss vom 29.01.2010 - L 16 AS 27/10 B ER - a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03.12.2009 - L 15 AS 1048/09 B ER - LSG Hessen, Beschluss vom 15.12.2009 - L 6 AS 368/09 B ER).

    Die Antragstellerin kann im Hauptsacheverfahren klären lassen, ob - entgegen ihrem eindeutigen Wortlaut - die Vorschrift des § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB II im Wege der verfassungskonformer Interpretation dahingehend auszulegen ist, dass die Antragsgegnerin einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung in Höhe des tatsächlichen Beitrags zu gewähren hat (vgl. hierzu Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03.12.2009 - L 15 AS 1048/09 B ER - m.w.N.) oder die Antragsgegnerin den Differenzbetrag zwischen bewilligten Zuschuss und dem Basistarif im Rahmen der Härtefallregelung nach Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG zu übernehmen hat (vgl. zur Härtefallregelung, BSG, Urteil vom 18.02.2010 - B 4 As 29/09 R) oder als Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II (vgl. hierzu LSG Bayern, Beschluss vom 29.01.2010 - L 16 AS 27/10 B ER -) zu gewähren hat.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - L 19 AS 235/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Nach § 193 Abs. 6 Satz 5 VVG endet das Ruhen der Leistungen wegen eines Beitragsrückstands, wenn die Versicherungsnehmerin hilfebedürftig nach dem SGB II wird (so auch LSG NRW, Beschlüsse vom 23.10.2009 - L 19 B 300/09 AS ER - und vom 10.02.2010 - L 7 AS 28/10 B ER m.w.N.; LSG Bayern, Beschluss vom 29.01.2010 - L 16 AS 27/10 B ER - a. A. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03.12.2009 - L 15 AS 1048/09 B ER - LSG Hessen, Beschluss vom 15.12.2009 - L 6 AS 368/09 B ER).

    Die Antragstellerin kann im Hauptsacheverfahren klären lassen, ob - entgegen ihrem eindeutigen Wortlaut - die Vorschrift des § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB II im Wege der verfassungskonformer Interpretation dahingehend auszulegen ist, dass die Antragsgegnerin einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung in Höhe des tatsächlichen Beitrags zu gewähren hat (vgl. hierzu Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03.12.2009 - L 15 AS 1048/09 B ER - m.w.N.) oder die Antragsgegnerin den Differenzbetrag zwischen bewilligten Zuschuss und dem Basistarif im Rahmen der Härtefallregelung nach Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG zu übernehmen hat (vgl. zur Härtefallregelung, BSG, Urteil vom 18.02.2010 - B 4 As 29/09 R) oder als Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II (vgl. hierzu LSG Bayern, Beschluss vom 29.01.2010 - L 16 AS 27/10 B ER -) zu gewähren hat.

  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2010 - L 7 AS 4197/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Überprüfung bestandskräftiger Bescheide -

    Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, die nur anteilige Übernahme der Beiträge zur privaten Krankenversicherung begründe für den Hilfebedürftigen keinen unzumutbaren, nicht wiedergutzumachenden Nachteil, der aufgrund der weitreichenden Schutzvorschriften in § 193 Abs. 6 Sätze 5 und 6 VVG auch bei Nichtzahlung der Versicherungsbeiträge seine Versorgung mit Krankenversicherungsleistungen weiter gewährleistet sei (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. März 2010, a.a.O.; ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2010 - L 25 AS 43/10 B ER - Bayerisches LSG, Beschluss vom 29. Januar 2010 - L 16 AS 27/10 B ER - ), folgt der Senat dem nicht.
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