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   LSG Bayern, 08.06.2017 - L 16 AS 291/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,21631
LSG Bayern, 08.06.2017 - L 16 AS 291/17 B ER (https://dejure.org/2017,21631)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.06.2017 - L 16 AS 291/17 B ER (https://dejure.org/2017,21631)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - L 16 AS 291/17 B ER (https://dejure.org/2017,21631)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • BAYERN | RECHT

    SGB II aF § 15 Abs. 1 S. 6; SGB II nF § 15 Abs. 3 S. 3; SGB X § 39 Abs. 2, § 48; SGG § 173, § 174
    Eingliederungsverwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungsfrist ohne Ermessensausübung überschritten wird

  • BAYERN | RECHT

    SGB II § 15 Abs. 3 S. 3, § 39 Nr. 1; SGB X § 32 Abs. 2, § 39 Abs. 2, § 48; ZPO § 114
    Werkzeug zur Planung und Gestaltung des Eingliederungsprozesses und zur Festlegung gegenseitiger Rechte und Pflichten sei die Eingliederungsvereinbarung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überschreitung der gesetzlich vorgesehenen Geltungsdauer von Eingliederungsverwaltungsakten; Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage; Regel-Ausnahme-Verhältnis; Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II; Rechtmäßigkeit von Eingliederungsverwaltungsakten bei ...

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Werkzeug zur Planung und Gestaltung des Eingliederungsprozesses und zur Festlegung gegenseitiger Rechte und Pflichten sei die Eingliederungsvereinbarung

  • ra.de
  • rewis.io

    Eingliederungsverwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungsfrist ohne Ermessensausübung überschritten wird

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überschreitung der gesetzlich vorgesehenen Geltungsdauer von Eingliederungsverwaltungsakten

  • rechtsportal.de

    Eingliederungsvereinbarung; Eingliederungsverwaltungsakt; Geltungsdauer; aufschiebende Wirkung; Leistungen; Eingliederung; Überprüfung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 08.06.2017 - L 16 AS 291/17
    Deshalb spricht viel dafür, die zu § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II a.F. ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach der eine Eingliederungsvereinbarung ersetzende Verwaltungsakt rechtswidrig ist, wenn die gesetzlich vorgesehene Geltungsdauer ohne Ermessenserwägungen überschritten wird (BSG, Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R -, BSGE 113, 70-75, SozR 4-4200 § 15 Nr. 2), auch auf Eingliederungsverwaltungsakte nach § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II n.F anzuwenden.
  • LSG Bayern, 14.02.2017 - L 7 AS 113/17

    Eingliederungsverwaltungsakte sind im Eilverfahren nur summarisch zu prüfen und

    Auszug aus LSG Bayern, 08.06.2017 - L 16 AS 291/17
    Es kann vorliegend jedoch dahinstehen, ob ein qualifiziertes Rechtsschutzinteresse besteht, weil der Bf auch Rechtsschutz gegen die durch die Eingliederungsverwaltungsakte auferlegten Handlungspflichten begehrt und insoweit das Rechtsschutzbedürfnis besteht (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 14.02.2017 - L 7 AS 113/17 B ER -, Rn. 25, juris).
  • BSG, 23.04.2018 - B 14 AS 381/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LSG Bayern, 08.06.2017 - L 16 AS 291/17
    Gegen diesen Widerspruchsbescheid erhob die Bevollmächtigte des Bf am 04.04.2017 Klage zum Sozialgericht Augsburg (S 14 AS 381/17).
  • SG Karlsruhe, 12.10.2017 - S 14 AS 1709/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung -

    Die Aufgabe einer festen Laufzeit von 6 Monaten für Eingliederungsvereinbarungen betrifft daher nach Auffassung der Kammer nicht die hoheitliche Festsetzung durch Eingliederungsverwaltungsakte gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II n.F. (vgl. im Ergebnis ebenso Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 08. Juni 2017 - L 16 AS 291/17 B ER -, juris).

    Dann ist auch nach neuem Recht davon auszugehen, dass die Überprüfungsfrist von sechs Monaten bei fehlender Ermessensausübung die Höchstfrist für eine einseitig festzulegende Laufzeit bei einem Eingliederungsverwaltungsakt ist (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 08. Juni 2017 - L 16 AS 291/17 B ER -, juris m.w.N.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.11.2018 - L 4 AS 839/17

    Notwendigkeit der Befristung eines Eingliederungsverwaltungsaktes

    Nach der Auffassung des Bayerischen Landessozialgerichts (Beschluss vom 8. Juni 2017, Az.: L 16 AS 291/17 B ER, juris) sei - auch wenn in der aktuell geltenden Fassung von § 15 SGB II keine Gültigkeitsdauer mehr geregelt sei - die früher gesetzlich vorgesehene Geltungsfrist von regelmäßig sechs Monaten auf EGVA nach § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II nF anzuwenden.

    Insoweit spricht viel dafür, dass die gesetzlich geregelte Überprüfungshöchstfrist von sechs Monaten zugleich die Höchstdauer der Geltung des einseitig erlassenen EGVA ist (ebenso: Bayer. LSG, Beschluss vom 8. Juni 2017, Az.: L 16 AS 291/17 B ER, juris RN 20; SG D., Beschluss vom 10. Januar 2018, Az.: S 27/AS 5836/17, juris RN 16; Berlit in: LPK-SGB II, 6. Aufl. 2017, § 15 RN 62; Kador in: Eicher/Luik, SGB II, 4. Aufl. 2017, RN 78, 89).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2018 - L 15 AS 172/18

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen den eine

    Sie entspricht § 15 SGB II in der ab 1. August 2016 geltenden Fassung, welcher für Eingliederungsvereinbarungen nicht mehr einen definierten Zeitraum für die Laufzeit, sondern in Abs. 3 S. 1 noch noch eine Frist von "spätestens sechs Monaten" für die regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung vorsieht (entgegen Bayerisches LSG, Beschluss vom 8. Juni 2017 - L 16 AS 291/17 B ER).

    Soweit der Antragsteller die Auffassung vertritt, dass die Geltung des eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsaktes regelmäßig auf sechs Monate zu begrenzen sei (so auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 8. Juni 2017 - L 16 AS 291/17 B ER -, juris, Rn. 19; Berlit in: LPK-SGB 11, 6. Auflage 2017, § 15 Rn. 62), so folgt der Senat dem nicht (so bereits Beschlüsse des Senats vom 24. August 2017 - L 15 AS 160/17 B ER und vom 23. Mai 2017- L 15 AS 69/17 B ER; vgl. auch Lahne in: Hohm, GK-SGB II, § 15 Rn. 79).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - L 31 AS 671/18

    Minderung des Arbeitslosengeld II wegen Verletzung von Pflichten aus dem

    Der Antragsgegner sei verpflichtet, bei seiner Ermessensentscheidung im Hinblick auf die Geltungsdauer des Eingliederungsverwaltungsaktes zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber für den Fall einer Eingliederungsvereinbarung in aller Regel einen Zeitraum von höchstens 6 Monaten ohne Überprüfung für angemessen halte (noch weitergehend Berlit, in: LPK-SGB II, 6. Aufl. 2017, § 15 Rn. 62, wonach bei einem Eingliederungsverwaltungsakt der in § 15 Abs. 3 S. 1 geregelte Überprüfungsmechanismus nicht greife und die Regelüberprüfungs(höchst)frist, die Höchstfrist für die einseitig festzulegende Laufzeit wäre; vergleiche auch Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 8. Juni 2017, L 16 AS 291/17 B ER, wonach ein Eingliederungsverwaltungsakt rechtswidrig sei, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungsfrist von 6 Monaten ohne Ermessensausübung überschritten werde).

    Der Senat kann daher offenlassen, ob der Eingliederungsverwaltungsakt rechtswidrig ist, auch wenn einiges für die vom Sozialgericht vertretene Rechtsauffassung, die sich unter anderem auf einen Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 8. Juni 2017 (L 16 AS 291/17 B ER, zitiert nach juris) stützt spricht.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2018 - L 9 AS 4118/17
    Unter diesen Umständen ist unter Geltung der Neuregelung davon auszugehen, dass die Regelüberprüfungs(höchst)frist die Höchstfrist für die einseitig festzulegende Laufzeit des EGVA darstellt (ebenso Bayerisches LSG, Beschluss vom 08.06.2017, L 16 AS 291/17 B ER unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 14.02.2013, a.a.O.; Berlit, a.a.O. § 15 Rdnr. 62; Kador, a.a.O., § 15 Rn. 77 ff.; a.A. Lahne in Hohm, Gemeinschaftskommentar, SGB II, Stand November 2017, § 15 Rn. 79 ff., LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15.09.2017, L 14 AS 1469/17 B ER und vom 06.11.2017, L 18 AS 2232/17 B ER, Juris).
  • SG Augsburg, 13.10.2017 - S 8 AS 1021/17

    Kein Feststellungsinteresse für eine Nichtigkeitsklage bezüglich einer

    Zudem wird zwar für den Erlass einer EGV durch Verwaltungsakt eine regelmäßige, maximale Geltungsdauer von sechs Monaten angenommen (vgl. BayLSG, Beschluss vom 8. Juni 2017, L 16 AS 291/17 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2018 - L 15 AS 223/18
    Soweit der Antragsteller die Auffassung vertritt, dass die Geltung des eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsaktes regelmäßig auf sechs Monate zu begrenzen sei (so auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 8. Juni 2017 - L 16 AS 291/17 B ER -, juris, Rn. 19; Berlit in: LPK-SGB 11, 6. Auflage 2017, § 15 Rn. 62), so folgt der Senat dem nicht (so bereits Beschlüsse des Senats vom 24. August 2017 - L 15 AS 160/17 B ER und vom 23. Mai 2017- L 15 AS 69/17 B ER; vgl. auch Lahne in: Hohm, GK-SGB II, § 15 Rn. 79).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2017 - L 15 AS 160/17
    Soweit der Antragsteller die Auffassung vertritt, dass hinsichtlich der Laufzeit von Eingliederungsverwaltungsakten nach wie vor die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 195/11 R -, juris Rn. 20) anzuwenden sei, wonach die Geltung des eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsaktes regelmäßig auf sechs Monate zu begrenzen sei (so auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 8. Juni 2017 - L 16 AS 291/17 B ER -, juris, Rn. 19; Berlit in LPK-SGB 11, 6. Auflage 2017, § 15 Rn. 62), so folgt der Senat dem nicht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2018 - L 11 AS 911/18
    Eine längere Geltungsdauer als sechs Monate erfordere jedoch eine dahingehende Ermessensentscheidung des Antragsgegners (vgl. Bayrisches LSG, Beschluss vom 8. Juni 2017 - L 16 AS 291/17 B ER).
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