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   LSG Bayern, 02.07.2014 - L 16 AS 419/14 B ER   

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LSG Bayern, 02.07.2014 - L 16 AS 419/14 B ER (https://dejure.org/2014,17254)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02.07.2014 - L 16 AS 419/14 B ER (https://dejure.org/2014,17254)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02. Juli 2014 - L 16 AS 419/14 B ER (https://dejure.org/2014,17254)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf vorläufige Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; Leistungsausschluss für Ausländer mit Aufenthaltsrecht allein zum Zweck der Arbeitsuche; Europarechtskonforme Auslegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf vorläufige Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; Leistungsausschluss für Ausländer mit Aufenthaltsrecht allein zum Zweck der Arbeitsuche; Europarechtskonforme Auslegung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Bayern, 02.07.2014 - L 16 AS 419/14
    Der Antragsgegner vertrat die Auffassung, dass spätestens seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19.09.2013 (C 140/12 in Sachen Brey) fest stehe, dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Sozialhilfeleistungen im Sinne des Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 seien; auch das Bundessozialgericht (BSG) habe dies im Vorlagebeschluss an den EuGH vom 12.12.2013 (B 4 AS 9/13) so gesehen.

    Auch wenn nach zwischenzeitlich ergangener Rechtsprechung die Leistungen nach dem SGB II als Sozialhilfe gemäß Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 EG (RL 2004/38/EG) eingeordnet werden könnten, gebe es hierzu noch keine Entscheidung des EuGH; vielmehr sei diese Frage gerade Inhalt des Vorlagebeschlusses vom 12.12.2013 (a.a.O).

    Zwischenzeitlich hat das Bundessozialgericht mit Beschluss vom 12.12.2013 (B 4 AS 9/13 R) ein Revisionsverfahren ausgesetzt und dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt, um die Frage der Vereinbarkeit des Leistungsauschlusses mit dem europarechtlichen Gleichbehandlungsgebot nach Art. 4 VO (EG) 883/2004 und Art. 45 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV; früher Art. 39 Abs. 2 EG-Vertrag) i.V.m. Art. 18 AEUV klären zu lassen.

    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 4 VO (EG) 883/2004 - mit Ausnahme des Exportausschlusses des Art. 70 Abs. 4 VO (EG) 883/2004 - auch für die besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen im Sinne von Art. 70 Abs. 1, 2 VO (EG) 883/2004 gilt und in welchem Umfang das Gleichbehandlungsgebot durch Bestimmungen in nationalen Rechtsvorschriften in Umsetzung des Art. 24 Abs. 2 RL 2004/38/EG eingeschränkt werden kann, ist darüber hinaus Gegenstand der dem EuGH mit Beschluss des BSG vom 12.12.2013 (a.a.O.) vorgelegten Fragen.

    Aber auch wenn die Leistungen nach dem SGB II als "Sozialhilfeleistungen" i.S.d. Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG einzuordnen sind, handelt es sich zugleich um Leistungen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen (so auch BSG, Beschluss vom 12.12.2013, a.a.O., Rdnr. 45; a.A. Vorlagebeschluss des SG Leipzig vom 3.6.2013 - S 17 AS 2198/12 und BayLSG, Beschluss vom 06.11.2013, L 7 AS 639/13 B ER).

    Vor diesem Hintergrund hält auch das BSG einen Verstoß gegen europäisches Primärrecht für möglich, weil in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II die Prüfung einer tatsächlichen Verbindung des Arbeitsuchenden mit dem Arbeitsmarkt dieses Staates für die Dauer eines Aufenthaltsrechts als Arbeitsuchende nicht vorgesehen ist, Es hat die Frage, ob bei einem alleinigen Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche generell eine ausreichende Verbindung zum Arbeitsmarkt des Mitgliedstaats verneint werden kann, ebenfalls zum Gegenstand der Vorlage an den EuGH gemacht (Beschluss vom 12.12.2013, a.a.O., Rdnr. 44; zweifelnd auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.04.2014, L 6 AS 239/14 B ER).

  • LSG Bayern, 19.06.2013 - L 16 AS 847/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Bayern, 02.07.2014 - L 16 AS 419/14
    Auch wenn die Leistungen nach dem SGB II als Sozialhilfeleistungen i.S.d. Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG einzuordnen sind, handelt es sich zugleich um Leistungen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen (Fortführung des Urteils des Senats vom 19.06.2013, L 16 AS 847/12).

    Die Auffassung des erkennenden Senats ergibt sich aus dem Urteil vom 19.06.2013 (L 16 AS 847/12).

    Wenn es sich dabei um eine Beschäftigung gehandelt hat, die geeignet war, den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich der Art. 2 und 3 der VO (EG) Nr. 883/2004 zu eröffnen, weil für sie während der Beschäftigung die in Art. 3 Abs. 1 VO (EG) 883/2004 genannten Rechtsvorschriften gegolten haben, könnte sich die Antragstellerin entsprechend der vom Senat im Urteil vom 19.06.2013 (a.a.O.) zugrunde gelegten Rechtsauffassung auch bezüglich des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II auf den Schutz der VO (EG) Nr. 883/2004, insbesondere das in Art. 4 VO (EG) Nr. 883/2004 verankerte Gleichbehandlungsgebot berufen.

    An der im Urteil vom 19.06.2013 (a.a.O., Rn 47) vertretenen Auffassung wird nicht mehr festgehalten.

    Eine Trennung der Leistungen nach dem SGB II in Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erscheint nicht möglich und würde der besonderen Zielsetzung der Leistungen nach dem SGB II nicht gerecht (BayLSG, Urteil vom 19.06.2013, a.a.O).

  • LSG Bayern, 06.11.2013 - L 7 AS 639/13

    Nach dem Urteil des EuGH vom 19.09.2013, C 140/12 (Brey) können besondere

    Auszug aus LSG Bayern, 02.07.2014 - L 16 AS 419/14
    Aber auch der Ausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II sei europarechtskonform, wie sich aus einem Beschluss des 7. Senats des Bayerischen Landessozialgerichts ergebe (Beschluss vom 06.11.2013, L 7 AS 639/13 B ER).

    Aber auch wenn die Leistungen nach dem SGB II als "Sozialhilfeleistungen" i.S.d. Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG einzuordnen sind, handelt es sich zugleich um Leistungen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen (so auch BSG, Beschluss vom 12.12.2013, a.a.O., Rdnr. 45; a.A. Vorlagebeschluss des SG Leipzig vom 3.6.2013 - S 17 AS 2198/12 und BayLSG, Beschluss vom 06.11.2013, L 7 AS 639/13 B ER).

  • EuGH, 19.09.2013 - C-140/12

    Brey - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf

    Auszug aus LSG Bayern, 02.07.2014 - L 16 AS 419/14
    Der Antragsgegner vertrat die Auffassung, dass spätestens seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19.09.2013 (C 140/12 in Sachen Brey) fest stehe, dass Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Sozialhilfeleistungen im Sinne des Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 seien; auch das Bundessozialgericht (BSG) habe dies im Vorlagebeschluss an den EuGH vom 12.12.2013 (B 4 AS 9/13) so gesehen.

    Zwar geht nach der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Brey (EuGH, Urteil vom 10.09.2013, Rs C-140/12 ) der Senat, wie auch das BSG im Vorlagebeschluss vom 12.12.2013 davon aus, dass wegen der unterschiedlichen Zielsetzungen der VO (EG) 883/2004 und der RL 2004/38/EG eine besondere beitragsunabhängige Geldleistung nach Art. 70 VO (EG) 883/2004 zugleich auch eine Leistung der Sozialhilfe im Sinn von Art. 24 Abs. 2 RL 2004/38/EG sein kann.

  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    Auszug aus LSG Bayern, 02.07.2014 - L 16 AS 419/14
    Hierzu hat der EuGH im Urteil vom 4.6.2009 (a.a.O., Rdnr. 36 ff. unter Hinweis auf Urteile vom 15.09.2005 - C 258/04 - Ioannidis - Slg 2005, I-8275, Rdnr. 21, vom 23.03.2004 - C 138/02 - Collins - Slg 2004, I - 2703, und vom 11.07.2002 - C-224/98 - D'Hoop - Slg. 2002, I-6191) weiter ausgeführt, dass es angesichts der Einführung der Unionsbürgerschaft und der Auslegung, die das Recht der Unionsbürger auf Gleichbehandlung in der Rechtsprechung erfahren habe, nicht mehr möglich sei, vom Anwendungsbereich des Art. 45 Abs. 2 AEUV eine finanzielle Leistung auszunehmen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats erleichtern solle.
  • LSG Sachsen, 14.04.2014 - L 7 AS 239/14

    Vorläufige Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ( ALG

    Auszug aus LSG Bayern, 02.07.2014 - L 16 AS 419/14
    Damit sind auch die spezifischen Freizügigkeitsrechte der betroffenen Unionsbürger als Arbeitsuchende berührt (Eichenhofer, Sozialrecht der Europäischen Union, 5. Aufl. 2013, Rdnr. 315, so auch Sächsisches LSG, Beschluss vom 14.04.2014, L 7 AS 239/14 B ER unter Hinweis auf die Vorlageentscheidung vom 12.12.2013).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-258/04

    DIE BELGISCHE REGELUNG, NACH DER EIN STAATSANGEHÖRIGER EINES ANDEREN

    Auszug aus LSG Bayern, 02.07.2014 - L 16 AS 419/14
    Hierzu hat der EuGH im Urteil vom 4.6.2009 (a.a.O., Rdnr. 36 ff. unter Hinweis auf Urteile vom 15.09.2005 - C 258/04 - Ioannidis - Slg 2005, I-8275, Rdnr. 21, vom 23.03.2004 - C 138/02 - Collins - Slg 2004, I - 2703, und vom 11.07.2002 - C-224/98 - D'Hoop - Slg. 2002, I-6191) weiter ausgeführt, dass es angesichts der Einführung der Unionsbürgerschaft und der Auslegung, die das Recht der Unionsbürger auf Gleichbehandlung in der Rechtsprechung erfahren habe, nicht mehr möglich sei, vom Anwendungsbereich des Art. 45 Abs. 2 AEUV eine finanzielle Leistung auszunehmen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats erleichtern solle.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2014 - L 15 AS 393/11

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Europarechtskonformität und

    Auszug aus LSG Bayern, 02.07.2014 - L 16 AS 419/14
    Auch die Frage, ob der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II europarechtskonform ist, wird in Literatur und Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (gegen Europarechtskonformität: Spellbrink/G. Becker in Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 7, Rn. 55; für Vereinbarkeit mit Europarecht z.B.: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. März 2014 - L 15 AS 393/11 -, juris).
  • SG Leipzig, 03.06.2013 - S 17 AS 2198/12

    Zuwanderung: Welche Sozialleistungen stehen EU-Bürgern zu?

    Auszug aus LSG Bayern, 02.07.2014 - L 16 AS 419/14
    Aber auch wenn die Leistungen nach dem SGB II als "Sozialhilfeleistungen" i.S.d. Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG einzuordnen sind, handelt es sich zugleich um Leistungen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen (so auch BSG, Beschluss vom 12.12.2013, a.a.O., Rdnr. 45; a.A. Vorlagebeschluss des SG Leipzig vom 3.6.2013 - S 17 AS 2198/12 und BayLSG, Beschluss vom 06.11.2013, L 7 AS 639/13 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2014 - L 6 AS 239/14

    Vorläufige Erbringung von Grundsicherungsleistungen nach SGB II für eine

    Auszug aus LSG Bayern, 02.07.2014 - L 16 AS 419/14
    Vor diesem Hintergrund hält auch das BSG einen Verstoß gegen europäisches Primärrecht für möglich, weil in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II die Prüfung einer tatsächlichen Verbindung des Arbeitsuchenden mit dem Arbeitsmarkt dieses Staates für die Dauer eines Aufenthaltsrechts als Arbeitsuchende nicht vorgesehen ist, Es hat die Frage, ob bei einem alleinigen Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche generell eine ausreichende Verbindung zum Arbeitsmarkt des Mitgliedstaats verneint werden kann, ebenfalls zum Gegenstand der Vorlage an den EuGH gemacht (Beschluss vom 12.12.2013, a.a.O., Rdnr. 44; zweifelnd auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.04.2014, L 6 AS 239/14 B ER).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-224/98

    'D''Hoop'

  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

  • EuGH, 23.02.2006 - C-122/04

    Kommission / Parlament und Rat - Befugnisse der Kommission - Modalitäten für die

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2013 - L 29 AS 2128/13

    Leistungsausschluss - Bedarfsgemeinschaft - Lebenspartner - Familienangehörige

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - L 7 AS 1161/14

    Berufung gegen die Verurteilung zur Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des

    b) Selbst wenn auf dieser Grundlage der Rechtsprechung des EuGH zu entnehmen sein könnte, dass eine Regelung wie § 7 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB II, die Personen, die sich zum Zweck der Arbeitsuche in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats begeben, von einer besonderen beitragsunabhängigen Geldleistung im Sinne der Verordnung Nr. 883/2004, die eine Leistung der Sozialhilfe im Sinne der Freizügigkeitsrichtline darstellt (wegen der unterschiedlichen Zielsetzungen der VO (EG) 883/2004 und der Freizügigkeitsrichtlinie kann eine besondere beitragsunabhängige Geldleistung nach Art. 70 VO (EG) 883/2004 zugleich auch eine Leistung der Sozialhilfe i.S.d. Art. 24 Abs. 2 der Freizügigkeitsrichtlinie sein, hierzu EuGH, Urteil vom 19.09.2013 - C-140/12 - Rechtssache Brey - Rn. 48 f; BSG, Beschluss vom 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R; Bayerisches LSG, Beschluss vom 02.07.2014 - L 16 AS 419/14 B ER), ausschließt, grundsätzlich weder gegen Art. 4 der Verordnung Nr. 883/2004 noch gegen das mit der Freizügigkeitsrichtline geschaffene System verstößt (so ausdrücklich der Schlussantrag des Generalanwalts X im Verfahren C-67/14 - RechtssacheB), ist der Leistungsausschluss jedenfalls im Wege der teleologischen Reduktion einzuschränken.
  • LSG Hessen, 07.01.2015 - L 6 AS 815/14

    Vorläufige Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB

    Daher muss § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II jedenfalls dann unangewendet bleiben, wenn ein Arbeitsuchender bei bestehendem Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche eine tatsächliche Verbindung zum hiesigen Arbeitsmarkt aufweist, in dem er die Leistung aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts beansprucht (so Bayerisches LSG, Beschluss vom 2. Juli 2014 - L 16 AS 419/14 B ER - juris; LSG NRW, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - L 7 AS 1658/12 B ER - juris; Frings, ZAR 2012, 317, 322 f.; Fuchs, ZESAR 2014, 103, 111; Greiser, ZESAR 2014, 18, 22 ff. m.w.N.; im Ergebnis zu Art. 24 Abs. 2 RL 2004/38 auch Damjanovic, Common Market Law Review 47 (2010), 847, 859 f.; a. A.: 7. Senat des Hessischen LSG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - L 7 AS 528/14 B ER -).
  • LSG Bayern, 03.06.2015 - L 16 AS 322/15

    Leistungsausschluss im SGB II für EU Ausländer nach der Entscheidung des EuGH vom

    Weiterhin nicht abschließend geklärt ist, ob die Ausschlussregelung des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II möglicherweise deswegen mit europäischem Recht kollidiert, weil sie für Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, einen automatischen und ausnahmslosen Ausschluss von existenzsichernden Leistungen enthält, ohne für die Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalls wie einer Verbindung zum Aufnahmemitgliedstaat und einer früheren Integration in den Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats Raum zu lassen (vgl. zu einer anderen Fallkonstellation Beschluss des Senats vom 02.07.2014, L 16 AS 419/14 B ER).
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