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   LSG Bayern, 21.03.2012 - L 16 AS 789/10   

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https://dejure.org/2012,13767
LSG Bayern, 21.03.2012 - L 16 AS 789/10 (https://dejure.org/2012,13767)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.03.2012 - L 16 AS 789/10 (https://dejure.org/2012,13767)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. März 2012 - L 16 AS 789/10 (https://dejure.org/2012,13767)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Einkommen einer Gesellschaft, in der der Leistungsberechtigte - etwa als alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer - gesellschaftsrechtlich unabhängig vom Willen anderer über Entnahmen entscheiden kann, werden dem Leistungsberechtigten als eigenes Einkommen i. S. d. § ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 676 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - GmbH-Geschäftsführer -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2012 - L 16 AS 789/10
    Dieser wertenden Zurechnung liegt ein ähnlicher Gedanke wie der Rechtsprechung zugrunde, die die Tätigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers für seine Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. wenn er über die Mehrheit der Gesellschaftsanteile oder über eine Sperrminorität verfügt) nicht als abhängige Beschäftigung i. S. d. § 7 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV), sondern als selbständige Arbeit ansieht, weil der Gesellschafter-Geschäftsführer beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft ausübt (siehe dazu z. B. BSG, SozR 4-2400 § 7 Nr. 8).
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 90/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.03.2012 - L 16 AS 789/10
    Gemäß § 77 Abs. 3 Satz 1 SGB II ist damit der Landkreis B-Stadt in allen laufenden Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, die entsprechende Leistungen betreffen, an die Stelle der Bundesagentur für Arbeit getreten (zum gesetzlichen Beteiligtenwechsel siehe BSG, Urteil vom 18.01.2011, Az. B 4 AS 90/10 R, Rdnr. 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2017 - L 7 AS 965/15

    Arbeitslosengeld II

    Höchstrichterlich ist bisher nicht geklärt, was im Einzelnen gilt, wenn mehrere Personen an einer Gesellschaft beteiligt sind (vgl. BSG Urteil vom 22.08.2013 - B 14 AS 1/13 R zur Kommanditgesellschaft; Bayerisches LSG Urteil vom 21.03.2012 - L 16 AS 789/10 zur Kommanditgesellschaft; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 23.02.2016 - L 9 AS 2108/13 zur GmbH).
  • SG Aachen, 24.11.2015 - S 14 AS 128/15

    Endgültige Leistungsfestsetzung bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende bei

    aa) Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat mit Urteil vom 22.08.2013 (B 14 AS 1/13 R, juris, Rn. 23) den 16. Senat des Bayerischen Landessozialgerichts (Urteil vom 21.03.2012 - L 16 AS 789/10, juris, Rn. 49 f. = NZS 2012, 676, zuvor bereits SG München, Urt. v. 23.06.2010 - S 22 AS 1911/09) jedenfalls darin bestätigt, dass der im Bewilligungszeitraum erzielte Gewinn einer Kommanditgesellschaft (KG) grundsicherungsrechtlich als Einkommen des Alleingesellschafters aus selbstständiger Erwerbstätigkeit anzusehen sei.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2014 - L 18 AS 2532/13

    Gemischt genutzes KfZ - keine überwiegend betriebliche Nutzung

    Der für den Leistungsanspruch zugrunde zu legende Gewinn aus selbständiger Tätigkeit wird insofern losgelöst von steuerrechtlichen Grundsätzen und in der Regel für sechs Monate entsprechend dem jeweiligen Bewilligungsabschnitt anhand der tatsächlich betrieblich veranlassten Zuflüsse und Ausgaben berechnet (§ 3 Abs. 4 Alg II-V; vgl. schon LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Mai 2012 - L 18 AS 813/12 B PKH - juris - Rn. 2; LSG Bayern, Urteil vom 21. März 2912 - L 16 AS 789/10 - juris - Rn. 52).
  • LSG Hamburg, 18.09.2014 - L 4 AS 222/13

    Grundsicherungsleistungen für eine selbständig tätige Rechtsanwältin

    Auch hier steht der Wortlaut des § 3 Abs. 2 Satz 1 Alg II-V a.F. entgegen, da dieser eine Absetzung nur der im Bewilligungszeitraum tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben vorsieht (ebenso Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21.3.2012, Az.: L 16 AS 789/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2013 - L 11 AS 155/13
    Solche Ergebnisse oder mögliche Entnahmen aus dem Gesellschaftsvermögen sind ihr grundsicherungsrechtlich nach § 11 SGB II i.V.m. § 3 Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung - Alg-II-V - vom 17. Dezember 2007, BGBl. I, S. 2942, zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Dezember 2011, BGBl. I, S. 2833) als eigenes Einkommen zuzurechnen und stehen der Annahme einer Hilfebedürftigkeit im Sinne der §§ 7, 9 SGB II entgegen (vgl. insoweit: Bayerisches Landessozialgericht - Bay. LSG -, Urteil vom 21. März 2012 - L 16 AS 789/10 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2016 - L 13 AS 21/14
    Ein zeitliches Auseinanderfallen von Investitionen und zugehörigen Einnahmen ist für selbständige Tätigkeit nicht unüblich und rechtfertigt für sich genommen den Übergang zur jährlichen Berechnung nicht (Bayerisches LSG, Urteil vom 21. März 2012 - L 16 AS 789/10 - juris Rn. 52).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2016 - L 13 AS 9/12
    Ein zeitliches Auseinanderfallen von Investitionen und zugehörigen Einnahmen ist für selbständigen Tätigkeit nicht unüblich und rechtfertigt für sich genommen den Übergang zur jährlichen Berechnung nicht (Bayerisches LSG, Urteil vom 21. März 2012 - L 16 AS 789/10 - juris Rn. 52).
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