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   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2022 - L 16 KR 183/21   

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https://dejure.org/2022,17423
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2022 - L 16 KR 183/21 (https://dejure.org/2022,17423)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.07.2022 - L 16 KR 183/21 (https://dejure.org/2022,17423)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. Juli 2022 - L 16 KR 183/21 (https://dejure.org/2022,17423)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 27 Abs. 1 S. 1 SGB V; § 193 SGG
    Korrektur einer als unzureichend empfundenen Körpergröße; Körpergröße als Krankheit (vorliegend verneint); Kein Vorliegen einer Entstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 27 Abs 1 S 1 SGB V
    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - operative Beinverlängerung - Frau mit Körperendgröße von 149,8 cm - kein Anspruch auf Kostenübernahme

  • rechtsportal.de

    § 27 Abs 1 S 1 SGB V
    Korrektur einer als unzureichend empfundenen Körpergröße; Körpergröße als Krankheit (vorliegend verneint); Kein Vorliegen einer Entstellung

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Auf die Größe kommt´s nicht an

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    1,50m sind keine Krankheit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auf die Größe kommt´s nicht an: geringe Körpergröße ist keine Krankheit

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Sozialrecht: Kleinwüchsigkeit ist keine Krankheit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Krankenversicherung: Ersatz der Kosten für eine Beinverlängerung?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Geringe Körpergröße ist keine Krankheit - Krankenkasse muss Kosten für eine operative Beinverlängerung nicht übernehmen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2015 - L 11 KR 5308/14

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf operative Beinverlängerung bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2022 - L 16 KR 183/21
    Das LSG Baden-Württemberg hat mit Urteil 7. November 2015 - L 11 KR 5308/14 entschieden, dass eine in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Frau mit einer Körpergröße von 147 cm keinen Anspruch gegen ihre Krankenkasse auf Kostenübernahme für eine operative Beinverlängerung hat und insoweit ausgeführt:.

    (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17. November 2015 - L 11 KR 5308/14 -, Rn. 17, juris).

    Einschränkungen im Bereich der allgemeinen Lebensführung aufgrund der Körpergröße lassen sich nicht unter den Gesichtspunkt der Funktionsstörung fassen ( vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17. November 2015 - L 11 KR 5308/14 -, Rn. 17 unter Bezugnahme des Urteils des SG Koblenz vom 17.11.2014 - S 8 KR 3247/13 -, a.a.O.).

    Auf die subjektive Einschätzung der Klägerin, die ihre Körpergröße als erhebliche Belastung wahrnimmt, kommt es insoweit nicht an ( vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17. November 2015 - L 11 KR 5308/14 -, Rn. 19, a.a.O.).

    Letztlich müssten Schönheitsoperationen bzw. köperverändernde Eingriffe auf Kosten der Allgemeinheit durchgeführt werden, wenn psychotherapeutische Maßnahmen nicht helfen, weil der Betroffene auf den Eingriff fixiert ist ( vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17. November 2015 - L 11 KR 5308/14 -, Rn. 20 m.w.N, aaO).

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankenbehandlung wegen Entstellung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2022 - L 16 KR 183/21
    Erforderlich ist vielmehr, dass der Versicherte in seinen Körperfunktionen beeinträchtigt wird oder dass er an einer Abweichung vom Regelfall leidet, die entstellend wirkt (vgl. nur BSG, Urteil vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 19/07 R -, Rn. 10 - 11 m.w.N. - juris).

    Dagegen hat der 1. Senat des BSG bei der Fehlanlage eines Hodens eines männlichen Versicherten eine Entstellung nicht einmal für erörterungswürdig angesehen und eine Entstellung bei fehlender oder wenig ausgeprägter Brustanlage unter Berücksichtigung der außerordentlichen Vielfalt in Form und Größe der weiblichen Brust revisionsrechtlich abgelehnt (vgl. BSG, Urteil vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 19/07 R -, Rn. 13 - 14 m.w.N. - juris).

  • LSG Saarland, 25.01.2017 - L 2 KR 35/16

    Krankenversicherung - Minderwuchs - kein Anspruch auf operative Beinverlängerung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2022 - L 16 KR 183/21
    Zudem hat auch das LSG Saarland im Falle einer Klägerin, die vor einer durchgeführten Operation 143 cm groß war, das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Entstellung verneint (Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 25. Januar 2017 - L 2 KR 35/16 -, Rn. 24, juris).
  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 14/92

    Operation - Psychische Störung - Kostenersatz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2022 - L 16 KR 183/21
    Dabei ist zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die Leistungspflicht der Krankenkasse die Kosten für operative Eingriffe in einen regelrechten Körperzustand, um auf diesem Wege eine psychische Störung zu beheben oder zu lindern, nicht umfasst, was selbst dann gilt, wenn wegen der krankheitsbedingten Ablehnung der psychiatrisch/ psychotherapeutischen Behandlung keine andere Möglichkeit der ärztlichen Hilfe besteht ( BSG, Urteil vom 10. Februar 1993 - 1 RK 14/92 -, Rn. 19 - juris).
  • BVerwG, 30.09.2011 - 2 B 66.11

    Aufwendungen im Krankheitsfall; Krankheit im beihilferechtlichen Sinne;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2022 - L 16 KR 183/21
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist bereits konkret entschieden worden, dass eine Krankheit iSv § 27 SGB V nicht vorliegt bei einer Wachstumsprognose von 146, 5 cm bei einer Frau ( BSG 19. September 2007, aaO ) bzw bei einer tatsächlichen Körpergröße von 145 cm bei einer 19-jährigen Frau ( BVerwG 30. September 2011, 2 B 66/11, NVwZ-RR 2012, 147).
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