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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2000 - L 16 KR 35/98   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2000 - L 16 KR 35/98 (https://dejure.org/2000,12870)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.10.2000 - L 16 KR 35/98 (https://dejure.org/2000,12870)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - L 16 KR 35/98 (https://dejure.org/2000,12870)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Rechtsanwaltes gegen die Krankenkasse auf Erstattung von Verfahrenskosten aus Anlass eines 29-fachen Einspruchs gegen Mitteilungen der Kasse; Voraussetzungen der Kostenerstattung für ein erfolgreiches Widerspruchsverfahren; Einordnung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 15.09.1992 - 12 RK 51/91

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Mindesteinnahmegrenze - Freiwillig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2000 - L 16 KR 35/98
    Die Beklagte nahm die von ihr eingelegte Berufung gegen das Urteil am 14.04.1993 zurück, nachdem das LSG (L 16 Kr 34/92 LSG NW) um die Übersendung von Folgebescheiden gebeten und auf das Urteil vom 15.09.1992 (12 RK 51/91 = BSGE 71, 137 = USK 92 92) aufmerksam gemacht hatte, mit dem das BSG entschieden hatte, daß eine Satzungsregel, die für die Beitragsbemessung bei freiwillig versicherten Selbständigen unabhängig von den tatsächlichen Einnahmen eine über den Mindesteinnahmen nach § 240 Abs. 4 SGB V (nunmehr - m.W.v. 01.01.1993 - Satz 1 der Vorschrift) liegende Mindesteinnahme-Grenze vorschreibt, gegen § 240 SGB V verstößt.

    Eine andere Betrachtung scheint auch nicht gerechtfertigt in Anbetracht der Tatsache, daß die Beitragsanpassungs- und Säumnis bescheide vom SG im Verfahren S 17 (10) Kr 160/98 übergangen und vom LSG im folgenden Verfahren L 16 Kr 34/92 nur insoweit berück sichtigt sind, als der Anforderung von Folgebescheiden vom 13.03.1993 mit Hinweis auf die Entscheidung des BSG vom 15.09.1992 (BSGE 71, 137) am 14.04.1993 die Rücknahme der Berufung gefolgt ist.

  • BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 18/97 R

    Kein Berufungsausschluß bei Streitigkeit über Kosten des isolierten Vorverfahrens

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2000 - L 16 KR 35/98
    Das BSG hat der Beschwerde des Klägers stattgegeben (Beschluss vom 05.06.1997 12 BK 3/97), die Entscheidung des Senats vom 20.01.1997 auf die vom Klä ger eingelegte Revision mit Urteil vom 29.01.1998 (B 12 KR 18/97 R = SozR 3-1500 § 144 Nr. 13 = SGb 99, 47 mit Anm. v. Zeihe) aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung an das LSG zurückverwiesen, weil sich die Ausschlußvorschrift des § 144 Abs. 4 SGG nur auf die Kosten des laufenden Rechtsstreits, nicht aber auf die anderer Verfahren, wie die eines isolierten Vorverfahrens i.S. von § 63 SGB X beziehe.

    Außer der Streitakten haben vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen: ein Band Verwaltungsakten der Beklagten, die Akten S 17 (10) Kr 70/89 und 160/89 SG Detmold sowie die Akte des BSG B 12 KR 18/97 R.

  • BVerwG, 10.11.1988 - 3 C 19.87

    Pflanzenschutzmittel - Sonstige Auswirkungen - Wirkungseintritt - Ersetzbarkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2000 - L 16 KR 35/98
    Mit Zeihe a.a.O. (mit Hinw. auf u.a. BVerwGE 81, 12; vgl. auch Zeihe in SGb 99, 290) und möglicherweise entgegen der Recht sprechung des BSG (SozR 4100 § 136 Nr. 4) geht der Senat davon aus, daß über die Rechtmäßigkeit von übergangenen Bescheiden, deren Übergehen nicht rechtzeitig nach § 140 SGG angegriffen ist, nicht mehr entschieden werden kann.
  • BSG, 11.09.1980 - 5 RJ 8/80

    Beitragsnachentrichtung - Nachentrichtung - Berufsunfähigkeit - Bereiterklärung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2000 - L 16 KR 35/98
    Davon geht jedenfalls der Senat aus, denn, wird ein Verwaltungsakt kraft Gesetzes Gegenstand eines anhängigen Verfahrens, so bedarf es insoweit für die Zulässigkeit der Klage nicht eines Vorverfahrens (BSGE 50, 213, 216 m.w.N.), und deshalb ist insoweit auch kein Raum für einen förmlichen Rechtsbehelf gegen den Verwaltungsakt (§ 62 SGB X), dessen alleiniger Sinn darin besteht, eben ein Vorverfahren herbeizuführen, das mit der Erhebung des Widerspruchs beginnt (§§ 83, 78 SGG).
  • SG Mainz, 12.12.1985 - 7 RAr 23/84

    Dynamisierungsstichtag; Anpassungstag; Arbeitslosenhilfe;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2000 - L 16 KR 35/98
    Mit Zeihe a.a.O. (mit Hinw. auf u.a. BVerwGE 81, 12; vgl. auch Zeihe in SGb 99, 290) und möglicherweise entgegen der Recht sprechung des BSG (SozR 4100 § 136 Nr. 4) geht der Senat davon aus, daß über die Rechtmäßigkeit von übergangenen Bescheiden, deren Übergehen nicht rechtzeitig nach § 140 SGG angegriffen ist, nicht mehr entschieden werden kann.
  • BSG, 21.07.1992 - 4 RA 20/91

    Verwaltungsverfahren - Widerspruch - Kostenerstattung - Grund der abhelfenden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2000 - L 16 KR 35/98
    Zu den Voraussetzungen des Anspruchs aus § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X hat das BSG in seinem o.a. Urteil vom 29.01.1998 hingegen in seinen die Zulässigkeitsentscheidung nicht tragenden, den Senat nicht bindenden, aber überzeugenden Gründen festgestellt: ein Widerspruch habe dann Erfolg i.S. des Gesetzes, wenn die Behörde ihm stattgebe; es komme nicht darauf an, was der Widersprechende vorgebracht und welche Gründe zum Stattgeben geführt habe; der Widerspruch sei jedoch nur dann erfolgreich i.S. des Gesetzes, wenn zwischen Rechtsbehelf und begünstigender Entscheidung der Behörde eine ursächliche Verknüpfung im Rechtssinne bestehe (Hinw. auf SozR 3-1300 § 63 Nr. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2000 - L 16 KR 179/98

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2000 - L 16 KR 35/98
    Davon geht der Senat im vorliegenden Falle zugunsten des Klägers aus, wiewohl er einem Rechtsbeistand für ein das Recht der Krankenversicherung betreffendes Verfahren in eigener Sache Kostenerstattung im Hinblick auf Spezialkenntnisse aus früherer Tätigkeit versagt hat (Urt. v. 17.02.2000 L 16 KR 179/98 LSG NW).
  • BSG, 07.06.1999 - B 7 AL 264/98 B

    Anfechtbarkeit einer Zahlungsaufforderung der Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2000 - L 16 KR 35/98
    Demgegenüber entfällt diese selbständige Anfechtbarkeit (vgl. Engelhardt/App a.a.O. Anm. 4 und BSG Urt. v. 07.06.99 B 7 AL 264/98 B im Anschluß an BSG Urt. v. 05.08.1997 11 VAr 95/97) bei "besonderen Mahnungen" i.S. von §§ 3 Abs. 3 VwVG, 6 Abs. 3 i.V.m. § 19 VwVG NW, die der Anordnung der Vollstreckung vorausgehen sollen, wie dies auch in § 66 Abs. 4 S. 2 SGB X vor Beginn der Zwangsvollstreckung verlangt wird, die die Behörde in entsprechender Anwendung der Vorschriften der ZPO ausführt und die an Stelle des Leistungsbescheides einen Titel voraussetzt (§§ 704 ff ZPO).
  • BSG, 23.02.1995 - 12 RK 66/93

    Krankenversicherung - Freiwillige Versicherung - Beitragspflichtige Einnahmen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2000 - L 16 KR 35/98
    Diese Bescheide waren nach dem damaligen Stand, aber auch nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung des BSG entsprechend § 96 SGG Gegenstand des sozialgerichtlichen - bzw. des damaligen Verfahrens vor dem Senat geworden (§ 153 Abs. 1 SGG), weil die Bescheide vorherige Regelungen zwar nicht abänderten oder ersetzten, so doch im Rahmen desselben Dauerschuldverhältnisses ergangen, mit den gleichen Einwänden wie der vom SG damals nicht berücksichtigte Bescheid vom 26.01.1989, aber auch wie der vom SG als maßgeblich herangezogene Widerspruchsbescheid vom 10.10.1989 angefochten waren, und weil die Beteiligten einer Einbeziehung nicht widersprochen hatten (vgl. etwa BSG Urt. v. 23.02.1995 12 RK 66/93 = BSGE 74, 34 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 19 m.w.N.).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2000 - L 16 KR 35/98
    Soweit, wesentlich beginnend wohl mit Urteil vom 20.03.1996 (6 RKa 51/95 = BSGE 78, 98 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 - kassenärztlicher Honorar bescheid; vgl. in Folge die Rechtsprechung betreffs der Abgabebescheide nach dem KSVG in SozR 3-2500 § 87 Nr. 12; 5425 § 25 Nr. 11 und 13), für eine eingeschränktere entsprechende Anwendung des § 96 SGG plädiert wird, so führt diese hier zu keinem anderen Ergebnis, denn die Beklagte hatte allein noch die später vom BSG verneinte Frage auf den Prüfstand gestellt, ob die Kasse Selbstän digen durch Satzungsrecht einen Mindestbetrag an beitragspflichtigen Einnahmen fiktiv zuzuordnen berechtigt war; es war hier nicht der Eintritt des Zustandes zu besorgen, den die neuere Rechtsprechung zu vermeiden sucht, daß nämlich für immer neue Zeiträume möglicherweise unterschiedliche Feststellungen getroffen werden müssen, durch die die Klärung der Grundfrage entgegen der Zielrichtung der §§ 86, 96 SGG nicht beschleunigt, sondern verzögert wird.
  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 15/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - unzulässiger Widerspruch - Rücknahme -

    Über die Kosten des Widerspruchs gegen einen solchen Bescheid ist (ausschließlich) in der Kostenentscheidung des Gerichtsverfahrens mitzuentscheiden, in das er einbezogen worden ist (so bereits BSG Urteil vom 18.12.2001 - B 12 KR 42/00 R - Juris RdNr 12; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 19.10.2000 - L 16 KR 35/98 - Juris RdNr 70; Thüringer LSG Urteil vom 13.1.2010 - L 7 AS 1042/07 - Juris RdNr 12) .
  • SG Nordhausen, 07.03.2016 - S 31 AS 823/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostengrundentscheidung nach Erledigung des

    Über die Kosten des Widerspruchs gegen einen solchen Bescheid ist (ausschließlich) in der Kostenentscheidung des Gerichtsverfahrens mitzuentscheiden, in das er einbezogen worden ist (so bereits BSG Urteil vom 18.12.2001 - B 12 KR 42/00 R - Juris RdNr 12; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 19.10.2000 - L 16 KR 35/98 - Juris RdNr 70; Thüringer LSG Urteil vom 13.1.2010 - L 7 AS 1042/07 - Juris RdNr 12)".
  • SG Detmold, 15.12.2016 - S 28 AS 982/16

    Kostengrundentscheidung für ein Widerspruchsverfahren bezüglich eines Bescheides

    Über die Kosten des Widerspruchs gegen einen solchen Bescheid ist (ausschließlich) in der Kostenentscheidung des Gerichtsverfahrens mitzuentscheiden, in das er einbezogen worden ist (so bereits BSG Urteil vom 18.12.2001 - B 12 KR 42/00 R - Juris RdNr 12; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 19.10.2000 - L 16 KR 35/98 - Juris RdNr 70; Thüringer LSG Urteil vom 13.1.2010 - L 7 AS 1042/07 - Juris RdNr 12).".
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