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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - L 16 KR 45/09   

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https://dejure.org/2010,4576
LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - L 16 KR 45/09 (https://dejure.org/2010,4576)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.06.2010 - L 16 KR 45/09 (https://dejure.org/2010,4576)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - L 16 KR 45/09 (https://dejure.org/2010,4576)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)
  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Elektro-Rollstuhl von der Krankenkasse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenversicherung braucht Rollstuhlbike nicht zu zahlen - Landessozialgericht zur Erforderlichkeit eines Elektrorollstuhls oder eines gleich geeigneten Zuggerätes für Rollstühle

  • 123recht.net (Pressemeldung, 13.9.2010)

    Gericht setzt Kostenerstattung für Rollstuhl-Bikes enge Grenzen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - L 16 KR 45/09
    Später hat es das Grundbedürfnis auf die Fähigkeit konkretisiert, sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu kommen" oder die - üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden - Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31, seither ständige Rechtsprechung).

    Nicht zu den Grundbedürfnissen rechnet das BSG das Zurücklegen längerer Wegstrecken, wie sie üblicherweise von Radfahrern oder Joggern zurückgelegt werden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31; BSG, Beschluss vom 22.04.2009 - B 3 KR 54/08 B -).

    Dagegen ist der Anspruch eines Erwachsenen auf Ausrüstung seines Rollstuhls mit einer mechanischen Zugvorrichtung der hier streitigen Art verneint worden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31; kritisch zur Differenzierung zwischen jugendlichen und erwachsenen Behinderten hinsichtlich des Grundbedürfnisses Radfahren: Fastabend/Schneider, Das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung, 2004, Rdnr. 168 a.E.).

    (1) Das BSG hat allerdings im Urteil vom 16.09.1999 (B 3 KR 2/99 R), einer unveröffentlichten Parallelentscheidung zu dem in SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 veröffentlichten Urteil vom gleichen Tag, ausgeführt, ein Hand-Bike diene nicht dem Ausgleich der fehlenden Gehfähigkeit, sondern dem Ersatz des Radfahrens.

  • BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87

    Zur Frage, was unter einer üblichen Fußwegstrecke zu verstehen ist - Merkzeichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - L 16 KR 45/09
    Mit dieser Bestimmung ist die früher von der Rechtsprechung (BSGE 62, 273) zu § 59 Schwerbehindertengesetz festgelegte Wegstrecke übernommen worden.

    Ihnen wird ein finanzieller Ausgleich dafür gewährt, dass öffentliche Verkehrsmittel auf Strecken benutzt werden müssen, die andere üblicherweise zu Fuß zurücklegen und die der Behinderte ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen selbst noch laufen würde (BSGE 62, 273, 276 f).

  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 8/08 R

    Krankenversicherung - Versorgung eines gehunfähigen Versicherten mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - L 16 KR 45/09
    Es hat zuletzt im Urteil vom 12.09.2009 (B 3 KR 8/08 R) verlangt, der Versicherte müsse im Stande sein, den Nahbereich der Wohnung mit dem handbetriebenen Rollstuhl ohne übermäßige Anstrengung, schmerzfrei und aus eigener Kraft in normalem Rollstuhltempo zu bewältigen.

    Auf die konkreten Verhältnisse des Wohnumfeldes (einschließlich der topographischen Gegebenheiten) soll es auch nicht ankommen, entscheidend soll vielmehr ein "allgemeiner, an durchschnittlichen Lebens- und Wohnverhältnissen orientierter Maßstab" sein (BSG, Urteil vom 12.08.2009 - B 3 KR 8/08 R -).

  • BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließen eines körperlichen Freiraums -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - L 16 KR 45/09
    Nach der Entscheidung des BSG vom 19.04.2007 (B 3 KR 9/06 R) seien die Verhältnisse des Einzelfalls bei der Beurteilung der Erforderlichkeit der Hilfsmittelversorgung sehr wohl zu berücksichtigen.

    Hierzu zählt es z.B. das Einkaufen, die Erledigung von Post- und Bankgeschäften sowie den Besuch von Apotheken, Ärzten und Therapeuten (s. etwa BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 15).

  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - L 16 KR 45/09
    Es ist aufgrund allgemeiner Erfahrung davon ausgegangen, dass Wegstrecken über 500 m üblicherweise zu Fuß zurückzulegen sind, um Arbeitsstellen oder Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs zu erreichen (zusammenfassend BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10, juris Rz. 18 ff.).
  • BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 33/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Handbike - sozialgerichtliches Verfahren -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - L 16 KR 45/09
    Im Urteil vom 28.05.2003 (B 3 KR 33/02 R) hat es den auf die Gewährung eines Hand-Bikes gerichteten Rechtsstreit wegen eines Verfahrensmangels zurückverwiesen und insoweit dem Berufungsgericht eine Klärung des Sachverhalts zu dem Vortrag des dortigen Klägers aufgegeben, er sei aus gesundheitlichen Gründen gehindert, sich mit dem Greifreifenrollstuhl fortzubewegen und die Benutzung eines Elektrorollstuhls sei gegenüber dem von ihm beanspruchten Hand-Bike kostengünstiger.
  • BSG, 22.05.2009 - B 3 KR 54/08 B

    Anspruch auf Hilfsmittelversorgung aus der gesetzlichen Krankenversicherung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - L 16 KR 45/09
    Nicht zu den Grundbedürfnissen rechnet das BSG das Zurücklegen längerer Wegstrecken, wie sie üblicherweise von Radfahrern oder Joggern zurückgelegt werden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31; BSG, Beschluss vom 22.04.2009 - B 3 KR 54/08 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.05.2004 - L 4 KR 277/01

    Kostenübernahme für ein Versehrtendreirad; Leiden an einer spastischen Lähmung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - L 16 KR 45/09
    Das LSG Niedersachsen-Bremen (NZS 2005, 255) hat bezweifelt, dass innerhalb eines räumlichen Bereichs von 500 m Alltagsgeschäfte erledigt werden können; im konkreten Fall hat es jedoch darauf abgestellt, dass das zugesprochene Versehrten-Fahrrad zum Transport der eingekauften Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs erforderlich sei.
  • LSG Sachsen, 05.04.2006 - L 1 KR 79/05

    Kein Anspruch auf Versorgung mit dreirädrigem Fahrrad

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - L 16 KR 45/09
    In der Rechtsprechung der Instanzgerichte sind - ohne diese Größe zu begründen - Wegstrecken von 1000 m (Hessisches LSG, Urteil vom 24.08.2008 - L 8 KR 40/07 -) oder 500 m (Sächsisches LSG, Urteil vom 5.4.2006 - L 1 KR 79/05 - (allerdings unter Berücksichtigung des konkreten Wohnumfeldes); SG Aachen, Urteil vom 17.06.2007 - S 13 (2) KR 26/07 -) für ausreichend gehalten worden.
  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - L 16 KR 45/09
    Das BSG hat insoweit zunächst auf diejenigen Entfernungen abgestellt, "die ein Gesunder üblicherweise noch zu Fuß zurücklegt" (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 7).
  • LSG Hessen, 20.07.2006 - L 8/14 KR 376/04

    Versorgung mit einem Behindertenfahrrad durch die Krankenversicherung

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 2/99 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

  • BSG, 24.05.2006 - B 3 KR 16/05 R

    Krankenversicherung - Ausstattung mit Liegedreirad anstelle eines

  • SG Aachen, 17.06.2008 - S 13 (2) KR 26/07

    Krankenversicherung

  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R

    Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur

  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 13/03 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Personalcomputer - Notebook - allgemeines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2000 - L 5 KR 84/00

    Krankenversicherung

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

  • LSG Hessen, 24.04.2008 - L 8 KR 40/07

    Krankenversicherung - Hilfsmittel für einen gehbehinderten Versicherten -

  • SG Detmold, 16.12.2010 - S 3 KR 89/07

    )

    Somit kann grundsätzlich auch ein "Speedy-Duo 2" als Alternative zu einem Elektrorollstuhl in Betracht kommen, falls mittels eines Greifreifenrollstuhls die Mobilität nicht in ausreichendem Maße sichergestellt ist (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.06.2010, L 16 KR 45/09; veröffentlicht unter www.juris.de).
  • SG Aachen, 03.05.2011 - S 13 KR 218/10

    Krankenversicherung

    Das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat in Anlehnung an die Rechtsprechung des BSG zur Wegefähigkeit im Rahmen des Erwerbsminderungsrentenrechts abstrakt den Nahbereich der Wohnung in einem Umkreis von 500 m um die Wohnung gesehen (LSG NRW, Urteile vom 10.06.2010 - L 16 [5] KR 178/08 - und vom 24.06.2010 - L 16 KR 45/09).
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