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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2020 - L 16 KR 458/18   

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https://dejure.org/2020,46720
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2020 - L 16 KR 458/18 (https://dejure.org/2020,46720)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.10.2020 - L 16 KR 458/18 (https://dejure.org/2020,46720)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Oktober 2020 - L 16 KR 458/18 (https://dejure.org/2020,46720)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 3/10 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Apothekers für die Belieferung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2020 - L 16 KR 458/18
    Ähnlich wie im Bereich der Rückabwicklung von Zahlungsansprüchen bei zu Unrecht erfolgter Krankenhausbehandlung sind auch die aus einer zu Unrecht erfolgten Zahlung folgenden Erstattungsansprüche einer Krankenkasse dem öffentlichen Recht zuzuordnen (vgl. BSG, Urteil vom 28.09.2010 - B 1 KR 3/10 R -, Rn. 12, juris m.w.N.).

    Apotheker müssen, wie es schon der Rechtslage im Geltungszeitraum des Arzneilieferungsvertrags (ALV) entsprach, der vom AVV abgelöst wurde, ihr spezifisches Berufsrecht, insbesondere auch die Regelungen des AMG beachten (vgl. zum ALV BSG, Urteil vom 28.09.2010 - B 1 KR 3/10 R -, Rn. 26, juris; LSG Thüringen, Urteil vom 26.05.2015 - L 6 KR 478/11 -, Rn. 20, juris).

    Ein Vergütungsanspruch bestand insbesondere trotz der sich im Nachhinein in beiden Fällen ausweislich der später eingeholten Bestätigungen der ärztlichen Verordnungsaussteller als sachgerecht erwiesenen Arzneimittelabgaben nicht (vgl. BSG, Urteil vom 28.09.2010 - B 1 KR 3/10 R -, Rn. 32, juris).

  • LSG Thüringen, 26.05.2015 - L 6 KR 478/11

    Krankenversicherung - Arzneimittelabgabe - Zulässigkeit der Änderung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2020 - L 16 KR 458/18
    Apotheker müssen, wie es schon der Rechtslage im Geltungszeitraum des Arzneilieferungsvertrags (ALV) entsprach, der vom AVV abgelöst wurde, ihr spezifisches Berufsrecht, insbesondere auch die Regelungen des AMG beachten (vgl. zum ALV BSG, Urteil vom 28.09.2010 - B 1 KR 3/10 R -, Rn. 26, juris; LSG Thüringen, Urteil vom 26.05.2015 - L 6 KR 478/11 -, Rn. 20, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2023 - L 4 KR 549/22

    Corona-Testzentrum: Keine Abschläge bei falschen Abrechnungen

    Die für den Bereich des Apothekenrechts ergangene Neufassung des § 129 Abs. 4 Satz 2 SGB V (in Kraft seit dem 23.7.2015) zur Verhältnismäßigkeit der Retaxationen ist vorl. nicht anwendbar - auch nicht analog -, weil es dort maßgeblich um Ordnungsvorschriften geht (; Gesetzentwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes vom 25.02.2015, BT-Drs. 18/4095, S. 117, 118; siehe: Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Oktober 2020 - L 16 KR 458/18 -, juris), die vorliegend nicht in Rede stehen: die von der Antragsgegnerin festgestellten Auffälligkeiten betreffen u.a. Emailadressen/Telefonnummern von Testprobanden oder geänderte Daten in später vorgelegten schriftlichen Unterlagen (Schreiben der Antragsgegnerin vom 29.11.2022).
  • SG Nürnberg, 09.07.2021 - S 21 KR 402/14

    Retaxierung von Verwürfen zytostatikahaltiger Zubereitungen

    Die sich aus der Erbringung von Leistungen für nach dem SGB V Versicherte ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen Krankenkassen und Apothekern sind öffentlich-rechtlicher Natur (vgl. BSG, Urteil vom 28.09.2010 - B 1 KR 3/10 R -, Rn. 12, juris m.w.N.; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Oktober 2020 - L 16 KR 458/18 -, Rn. 32, juris).
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