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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2002 - L 16 P 9/01   

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https://dejure.org/2002,56284
LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2002 - L 16 P 9/01 (https://dejure.org/2002,56284)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.07.2002 - L 16 P 9/01 (https://dejure.org/2002,56284)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - L 16 P 9/01 (https://dejure.org/2002,56284)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 22.04.2015 - B 3 P 8/13 R

    Private Pflegeversicherung - privates Krankenversicherungsunternehmen -

    b) Wegen der weitgehenden gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestaltung des privaten Pflegepflichtversicherungsverhältnisses kann bereits in der Sache kaum noch von einem vertraglich ausgehandelten Sachverständigenverfahren ausgegangen werden, für dessen Feststellungen § 84 Abs. 1 Satz 1 VVG Verbindlichkeit anordnet (so bereits LSG NRW Urteil vom 11.7.2002 - L 16 P 9/01 - Juris; ebenfalls kritisch: Bastian, NZS 2004, 76 ; vgl auch Heinemann, Medizinische Begutachtung in der privaten und sozialen Pflegeversicherung, 2009, 53 f) .

    Behält sich ein Versicherungsunternehmen jedoch - wie hier - in allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht vor, allein den Gutachter zu bestimmen, der dann verbindliche Regelungen trifft, wird darin regelmäßig eine entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers (§ 307 BGB) gesehen, insbesondere wenn der Gutachter dem Verwender der Klausel aufgrund einer regelmäßigen Zusammenarbeit besonders nahe steht (vgl BGH Urteil vom 9.7.1981 - VII ZR 139/80 - BGHZ 81, 229, 236 = Juris RdNr 25; ähnlich BGH NJW-RR 2007, 1466 ; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 11.7.2002 - L 16 P 9/01 - Juris; vgl auch Johannsen in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl, Bd 3, 2009, § 84 RdNr 31 mwN; Heinemann, Medizinische Begutachtung in der privaten und sozialen Pflegeversicherung, 2009, 54; Bastian, NZS 2004, 76 ; Voit/Knappmann in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Aufl 2004, § 64 RdNr 7; ähnlich Grüneberg in Palandt, BGB, 72. Aufl 2013, § 307 RdNr 129 f) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2003 - L 3 P 37/02

    Pflegeversicherung

    Aber selbst wenn man die Gutachten von Dr. B. und K. nur als "Parteigutachten" (vgl. LSG NW, Urteil vom 11. Juli 2002, Az.: L 16 P 9/01) und nicht als Schiedsgutachten ansähe - etwa weil die MB/PVV 1995 nicht Vertragsbestandteil geworden sind, wie der Kläger vorträgt - , würde dies zu keinem anderen Ergebnis führen.
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