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   LSG Bayern, 19.07.2006 - L 16 R 489/04.Ko   

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https://dejure.org/2006,19308
LSG Bayern, 19.07.2006 - L 16 R 489/04.Ko (https://dejure.org/2006,19308)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.07.2006 - L 16 R 489/04.Ko (https://dejure.org/2006,19308)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - L 16 R 489/04.Ko (https://dejure.org/2006,19308)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Dolmetschers auf Entschädigung; Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    JVEG § 2 Abs. 1 S. 1 § 2 Abs. 2 S. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis durch Antrag auf Entschädigung bei unzuständiger Stelle

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Bayern, 17.11.2005 - L 10 AL 2/02

    Fristbeginn für die Geltendmachung einer Zeugenentschädigung; Voraussetzungen für

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2006 - L 16 R 489/04
    Nachdem der Senat wegen der grundsätzlichen Bedeutung derartiger Anträge bereits am 17.11.2005 (vgl. L 10 AL 2/02 Ko) und am 09.01.2006 (vgl. L 5 R 502/04 Ko) in voller Besetzung entschieden hat, konnte diese Entscheidung vom zuständigen Einzelrichter getroffen werden (§ 4 Abs. 7 JVEG).
  • LSG Bayern, 09.01.2006 - L 5 R 502/04

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des gerichtlich bestellten Gutachters; Zur

    Auszug aus LSG Bayern, 19.07.2006 - L 16 R 489/04
    Nachdem der Senat wegen der grundsätzlichen Bedeutung derartiger Anträge bereits am 17.11.2005 (vgl. L 10 AL 2/02 Ko) und am 09.01.2006 (vgl. L 5 R 502/04 Ko) in voller Besetzung entschieden hat, konnte diese Entscheidung vom zuständigen Einzelrichter getroffen werden (§ 4 Abs. 7 JVEG).
  • SG Köln, 02.02.2007 - S 6 RA 328/04

    Rentenversicherung

    Als "Beendigung der Vernehmung oder Zuziehung" ist der Zeitpunkt der Beendigung der Untersuchung beim jeweiligen medizinischen Sachverständigen zu verstehen, weil damit die konkrete Maßnahme, zu der das persönliche Erscheinen der Antragstellerin angeordnet war, beendet worden ist (so Bayerisches Landessozialgericht, Kostenbeschluss vom 19.07.2006, Az.: L 16 R 489/04.Ko; Kostenbeschluss vom 01.09.2006, Az.: L 17 U 184/05.Ko; Meyer-Ladewig/Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage 2005, § 191 Rn. 8 m.w.N.).

    Hätte die Antragstellerin diesen Hinweis ordnungsgemäß gelesen, hätte sie erkannt, dass sie ihren Antrag auf Entschädigung innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der jeweiligen Untersuchung bei Gericht einreichen muss (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Kostenbeschluss vom 19.07.2006, Az.: L 16 R 489/04.Ko).

  • LSG Baden-Württemberg, 31.07.2012 - L 12 KO 1608/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines Beteiligten - Fahrtkosten

    Die Frist von drei Monaten beginnt hier konkret mit der Beendigung der Untersuchung beim jeweiligen Sachverständigen, hier also spätestens mit der Abschlussbesprechung am 20. September 2011, denn damit ist die konkrete Maßnahme, zu der das persönliche Erscheinen angeordnet worden war, beendet (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 19. Juli 2006 - L 16 R 489/04 Ko - Beschluss vom 1. September 2006 - L 17 U 184/05 Ko - Thüringer LSG, Beschluss vom 9. April 2008 - L 6 SF 51/07 - alle Juris; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 191 Rdnr. 8; Knittel in Hennig, SGG, Stand April 2012, § 191 Rdnr. 15; Groß in Hk-SGG, 4. Aufl. 2012, § 191 Rdnr. 9; Zeihe, SGG, Stand November 2010, § 191 Rdnr. 8a).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2013 - L 14 U 78/13
    Der Vergütungs- bzw. Entschädigungsanspruch besteht auch dann nicht, wenn der Antrag bei einer unzuständigen Stelle - hier der Beklagten des Verfahrens S 17 U 241/05 mit Schreiben vom 28. Juni 2012 - eingereicht wird; dies stellt ebenfalls keinen Wiedereinsetzungsgrund dar (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. Juli 2006 - Az.: L 16 R 489/04 - zitiert nach juris).
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