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   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 16 R 5/08   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 16 R 5/08 (https://dejure.org/2009,11147)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.12.2009 - L 16 R 5/08 (https://dejure.org/2009,11147)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Dezember 2009 - L 16 R 5/08 (https://dejure.org/2009,11147)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Tätigkeit eines selbstständigen Transportfahrers eines Transportunternehmens; Freie Einteilung der Arbeitszeit als Indiz für eine selbstständige Tätigkeit mit unternehmerischem Risiko

  • rabüro.de

    Zur Selbständigkeit eines LKW-Fahrers ohne eigenen LKW

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2005 - L 13 R 112/05

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 16 R 5/08
    Zum echten Unternehmerrisiko wird dieses Risiko deshalb regelmäßig erst, wenn bei Arbeitsmangel nicht nur kein Einkommen oder Entgelt aus Arbeit erzielt wird und zusätzlich auch Kosten für betriebliche Investitionen und/oder Arbeitnehmer anfallen oder früher getätigte Investitionen brach liegen (vgl. LSG NRW, Urteil vom 11.11.2005 - L 13 R 112/05 -JURIS-Dokument-).

    Selbst ein stark am Umsatz orientiertes Entgeltrisiko schließt die Annahme einer abhängigen Beschäftigung nicht aus, sondern wird erst dann zum echten Unternehmerrisiko, wenn trotz fehlender Einnahmen Betriebsausgaben zu tragen sind (vgl. z.B. Finanzgericht München, Urteil vom 14.12.2007 - 8 K 849/05 - unter Hinweis auf LSG NRW, Urteil vom 11.11.2005 - L 13 R 112/05 - a.a.O. und Senatsurteil vom 02.02.2006 - L 16 KR 253/04 - JURIS-Dokument).

    Dementsprechend ist es einhelliger Meinung in der Rechtsprechung, dass ein Lkw-Fahrer, der nur seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, regelmäßig abhängig beschäftigt ist, weil das typische Unternehmerrisiko fehlt (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 24.02.2009 - L 1 KR 249/08; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.03.2009 - L 11 R 3849/05; ebenso zum Kranführer ohne eigenen Kran: LSG NRW, Urteil vom 11.11.2005 - L 13 R 112/05; a.a.O. zum Busfahrer ohne eigenen Bus: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2004 - L 4 KR 3083/02; - alle in JURIS - zum Taxifahrer ohne eigenes Taxi: Kasseler-Kommentar-Seewald, § 7 SGB IV Rn. 125 "Taxifahrer").

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 16 R 5/08
    Maßgebend sei stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (Hinweis auf Bundessozialgericht (BSG), Urteile vom 01.12.1977, SozR 2200 § 1227 Nr. 8; vom 04.06.1998, SozR 3-2400 § 7 Nr. 13; und vom 22.06.2005, SozR 4-2400 § 7 Nr. 5).

    Während dieser Zeit sei ihm insoweit auch kein Gestaltungsspielraum verblieben, seine Arbeitskraft anderweitig einzusetzen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 22.06.2005, SozR 4-2400 § 7 Nr. 5).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2004 - L 4 KR 3083/02

    Sozialversicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 16 R 5/08
    Das bloße Anbieten der Arbeitskraft sei jedoch das deutlichste Zeichen für die Leistung abhängiger Arbeit im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses (Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2004 - L 4 KR 3083/02).

    Dementsprechend ist es einhelliger Meinung in der Rechtsprechung, dass ein Lkw-Fahrer, der nur seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, regelmäßig abhängig beschäftigt ist, weil das typische Unternehmerrisiko fehlt (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 24.02.2009 - L 1 KR 249/08; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.03.2009 - L 11 R 3849/05; ebenso zum Kranführer ohne eigenen Kran: LSG NRW, Urteil vom 11.11.2005 - L 13 R 112/05; a.a.O. zum Busfahrer ohne eigenen Bus: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2004 - L 4 KR 3083/02; - alle in JURIS - zum Taxifahrer ohne eigenes Taxi: Kasseler-Kommentar-Seewald, § 7 SGB IV Rn. 125 "Taxifahrer").

  • LSG Hessen, 24.02.2009 - L 1 KR 249/08

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer - kein Einsatz von Sachmitteln neben

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 16 R 5/08
    Wenn der Betroffene das Angebot annimmt, übt er die Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit in einem fremden Betrieb und damit im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung aus und wird nicht allein wegen der grundsätzlich bestehenden Ablehnungsmöglichkeit zum selbstständig Tätigen (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 24.02.2009 - L 1 KR 249/08 -JURIS-Dokument-).

    Dementsprechend ist es einhelliger Meinung in der Rechtsprechung, dass ein Lkw-Fahrer, der nur seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, regelmäßig abhängig beschäftigt ist, weil das typische Unternehmerrisiko fehlt (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 24.02.2009 - L 1 KR 249/08; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.03.2009 - L 11 R 3849/05; ebenso zum Kranführer ohne eigenen Kran: LSG NRW, Urteil vom 11.11.2005 - L 13 R 112/05; a.a.O. zum Busfahrer ohne eigenen Bus: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2004 - L 4 KR 3083/02; - alle in JURIS - zum Taxifahrer ohne eigenes Taxi: Kasseler-Kommentar-Seewald, § 7 SGB IV Rn. 125 "Taxifahrer").

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 16 R 5/08
    Maßgebend sei stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (Hinweis auf Bundessozialgericht (BSG), Urteile vom 01.12.1977, SozR 2200 § 1227 Nr. 8; vom 04.06.1998, SozR 3-2400 § 7 Nr. 13; und vom 22.06.2005, SozR 4-2400 § 7 Nr. 5).
  • FG München, 14.12.2007 - 8 K 849/05

    Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbstständigen Tätigkeit als

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 16 R 5/08
    Selbst ein stark am Umsatz orientiertes Entgeltrisiko schließt die Annahme einer abhängigen Beschäftigung nicht aus, sondern wird erst dann zum echten Unternehmerrisiko, wenn trotz fehlender Einnahmen Betriebsausgaben zu tragen sind (vgl. z.B. Finanzgericht München, Urteil vom 14.12.2007 - 8 K 849/05 - unter Hinweis auf LSG NRW, Urteil vom 11.11.2005 - L 13 R 112/05 - a.a.O. und Senatsurteil vom 02.02.2006 - L 16 KR 253/04 - JURIS-Dokument).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2006 - L 16 KR 253/04

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 16 R 5/08
    Selbst ein stark am Umsatz orientiertes Entgeltrisiko schließt die Annahme einer abhängigen Beschäftigung nicht aus, sondern wird erst dann zum echten Unternehmerrisiko, wenn trotz fehlender Einnahmen Betriebsausgaben zu tragen sind (vgl. z.B. Finanzgericht München, Urteil vom 14.12.2007 - 8 K 849/05 - unter Hinweis auf LSG NRW, Urteil vom 11.11.2005 - L 13 R 112/05 - a.a.O. und Senatsurteil vom 02.02.2006 - L 16 KR 253/04 - JURIS-Dokument).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2009 - L 11 R 3849/05

    Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Zulässigkeit des Anfrageverfahrens

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 16 R 5/08
    Dementsprechend ist es einhelliger Meinung in der Rechtsprechung, dass ein Lkw-Fahrer, der nur seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, regelmäßig abhängig beschäftigt ist, weil das typische Unternehmerrisiko fehlt (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 24.02.2009 - L 1 KR 249/08; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.03.2009 - L 11 R 3849/05; ebenso zum Kranführer ohne eigenen Kran: LSG NRW, Urteil vom 11.11.2005 - L 13 R 112/05; a.a.O. zum Busfahrer ohne eigenen Bus: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2004 - L 4 KR 3083/02; - alle in JURIS - zum Taxifahrer ohne eigenes Taxi: Kasseler-Kommentar-Seewald, § 7 SGB IV Rn. 125 "Taxifahrer").
  • LSG Hessen, 24.11.2016 - L 1 KR 157/16

    Ein Busfahrer ohne eigenen Bus ist als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig

    Zum echten Unternehmerrisiko wird dieses Risiko deshalb regelmäßig erst, wenn bei Arbeitsmangel nicht nur kein Einkommen oder Entgelt aus Arbeit erzielt wird, sondern zusätzlich auch Kosten für betriebliche Investitionen und/oder Arbeitnehmer anfallen oder früher getätigte Investitionen brach liegen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. März 2015 - L 4 R 5120/13 -, n.v., LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 2009 - L 16 R 5/08 -, in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2020 - L 8 BA 78/18

    Rentenversicherungspflicht für Transportfahrer

    Verfügt ein im Transportgewerbe tätiger Auftragnehmer nicht über ein eigenes Fahrzeug, sondern wird ihm dieses kostenfrei vom Auftraggeber gestellt, spricht dies damit maßgeblich gegen eine selbstständige Tätigkeit (ebenso vgl. z.B. LSG Hessen Urt. v. 31.1.2020 - L 8 BA 45/19 - juris Rn. 24 m.w.N.; Sächsisches LSG Urt. v. 22.4.2016 - L 1 KR 228/11 - juris Rn. 40 m.w.N.; LSG NRW Urt. v. 10.12.2009 - L 16 R 5/08 - juris Rn. 38 f. m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 BA 75/20

    "Freie Mitarbeiter" in Physiotherapiepraxis nicht immer selbstständig

    Zum echten Unternehmerrisiko wird dieses Risiko deshalb regelmäßig erst, wenn bei Arbeitsmangel nicht nur kein Einkommen oder Entgelt aus Arbeit erzielt wird, sondern zusätzlich auch Kosten für betriebliche Investitionen und/oder Arbeitnehmer anfallen oder früher getätigte Investitionen brachliegen (Senatsurteile vom 23. Januar 2004 - L 4 KR 3083/02 -, 27. März 2015 - L 4 R 5120/13 - a.a.O. und 18. Mai 2018 - L 4 KR 3961/15 - juris, Rn. 52; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 2009 - L 16 R 5/08 - juris, Rn. 38).
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