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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 16 U 26/16   

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https://dejure.org/2018,33163
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 16 U 26/16 (https://dejure.org/2018,33163)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.09.2018 - L 16 U 26/16 (https://dejure.org/2018,33163)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. September 2018 - L 16 U 26/16 (https://dejure.org/2018,33163)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kein Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegen einen UVT nach § 105 SGB X - Unfall einer Versicherten auf dem Rückweg vom Kindergarten zum Homeoffice - beim Arbeiten im Home-Office scheidet ein Wegeunfall nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII begrifflich aus - deshalb kein ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

  • rechtsportal.de

    Erstattungsanspruch der Krankenkasse als unzuständiger Leistungsträger gegenüber dem Unfallversicherungsträger auf Behandlungskosten

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Arbeit 4.0 - LSG kritisiert fehlenden Unfallversicherungsschutz

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung: Bei Heimarbeit ist der Unfallversicherungsschutz eingeschränkt

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung: Bei Heimarbeit ist der Unfallversicherungsschutz eingeschränkt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeit 4.0 - fehlender Unfallversicherungsschutz

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Fehlender Unfallversicherungsschutz für Weg vom Kindergarten zum Heimarbeitsplatz

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherungsschutz für Weg vom Kindergarten zum Heimarbeitsplatz?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit dem Rad auf Blitzeis weggerutscht - Mutter ist auf dem Weg vom Kindergarten zum heimischen Teleworking-Arbeitsplatz nicht gesetzlich unfallversichert

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Schutz für Telearbeiter auf dem Kindergartenweg

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Heim- und Telearbeit ohne Unfallschutz

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Schutz für Telearbeiter auf dem Kindergartenweg

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Heimarbeiter können keinen Wegeunfall haben

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Heimarbeiter können keinen Wegeunfall haben

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Heimarbeiter können keinen Wegeunfall haben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Unfallversicherungsschutz für Weg vom Kindergarten zum Heimarbeitsplatz - Konzeption des Gesetzes sieht Versicherungsschutz nur für klassischen Arbeitsweg vor

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2019, 112
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 35/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 16 U 26/16
    Normzweck war nach der Gesetzesbegründung zur Einfügung des wortgleichen § 550 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) durch das Gesetz über Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten vom 18. März 1971 (BGBl I 237) zur Erleichterung der Berufstätigkeit von Frauen Wegeteile in den Versicherungsschutz einzubeziehen, die für die Versicherten mit Kindern in ihrer Obhutspflicht im Allgemeinen unvermeidbar sind, um der Berufstätigkeit nachzugehen ( BT-Drucks VI /1333, 5; BSG, Urteil vom 12. Januar 2010 - B 2 U 35/08 Rdnr 28 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 36 ).

    Diese Vorschrift erfordert vielmehr, dass das Kind fremder Obhut mit der Handlungstendenz anvertraut wird, die versicherte Tätigkeit ausüben zu können ( BSG, Urteil vom 12. Januar 2010 - B 2 U 35/08 R Rdnr 23; Ricke Kasseler Kommentar, aaO, § 8 Rdnr 224 b; Schmitt, SGB VII, 4. Aufl, 2009, § 8 Rdnr 239 ).

    Ein Versicherungsschutz würde auch nicht bestehen, wenn der Versicherte das Kind vor der Arbeit fremder Obhut anvertraut und dann noch einmal nach Hause fährt und dann von zu Hause aus zum Ort seiner Tätigkeit fährt ( Krasney, WzS 2013, 67, 72; Bereiter-Hahn/Mehrtens, aaO, § 8 13.10) oder die Arbeit am Ort der Tätigkeit zum Abholen oder Bringen des Kindes unterbricht (BSG, Urteil vom 12. Januar 2010 - B 2 U 35/08 R Rdnr 29 ).

    Eine analoge Anwendung des § 8 Abs. 2 Nr. 2a SGB VII hat das BSG auch in einem vergleichbaren Fall abgelehnt, weil keine planwidrige Rechtslücke besteht ( BSG, Urteil vom 12. Januar 2010 - B 2 U 35/08 R Rdnr 23; vgl auch Krasney WzS 2013, 72, 73; Schwerdtfeger, in Lauterbach, SGB VII, Stand Januar 2018, § 8 Rdnr 520).

    In dem vom BSG im Urteil vom 12. Januar 2010 - B 2 U 35/08 R entschiedenen Fall hatte der Versicherte seinen (versicherten) Betriebsweg unterbrochen, um seinen Sohn von einer privaten Spielgruppe abzuholen und war auf der Treppe des Gebäudes, in dem sich die Spielgruppe befand, gestürzt.

  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 16/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - nicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 16 U 26/16
    Entscheidend für die Beurteilung, ob ein Weg im unmittelbaren Betriebsinteresse zurückgelegt wird und deswegen im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht, ist die objektivierte Handlungstendenz des Versicherten, ob er also eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt wird ( BSG, Urteil vom 5. Juli 2016 - B 2 U 16/14 R Rdnr 13 mwN ).

    Auch Wege von anderen Orten als dem häuslichen Bereich zum Ort der versicherten Tätigkeit werden nicht aus privaten Interessen, sondern wegen der versicherten Tätigkeit, also mit einer auf deren Verrichtung bezogenen Handlungstendenz unternommen ( BSG, Urteil vom 5. Juli 2016 - B 2 U 16/14 R Rdnr 23) .

    Das BSG hat trotz Kritik an dieser Rechtsprechung ausdrücklich festgehalten und auch keinen Verstoß gegen Art. 3 GG angenommen ( BSG, Urteil vom 5. Juli 2016 - B 2 U 16/14 R Rdnr 25 ff).

  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 16 U 26/16
    Die betrieblichen Interessen dienende Arbeit in der Wohnung eines Versicherten nimmt dieser aber grundsätzlich nicht den Charakter der häuslichen Lebenssphäre ( BSG, Urteil vom 5. Juli 2017 - B 2 U 5/15 R Rdnr 27 = BSG SozR 4-2700 § 2 Nr. 35).

    Das Zurücklegen eines Weges mit dem Ziel eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit innerhalb des persönlichen Lebens- und Risikobereiches zu verrichten, schließt den Versicherungsschutz aus (BSG, Urteil vom 5. Juli 2016 - B 2 U 5/15 R Rdnr 32, 33).

  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 3/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 16 U 26/16
    Ein Arbeitsunfall setzt daher voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) ( BSG, Urteil vom 23. Januar 2018 - B 2 U 3/16 R Rdnr 10 mwN ).

    Maßgebliches Kriterium für den sachlichen Zusammenhang ist, ob die anhand objektiver Umstände zu beurteilende Handlungstendenz des Versicherten beim Zurücklegen des Weges darauf gerichtet ist, eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Verrichtung auszuüben, dh ob sein Handeln auf das Zurücklegen des direkten Weges zu oder von der Arbeitsstätte bezogen ist ( vgl BSG, Urteil vom 23. Januar 2018 - B 2 U 3/16 R, Rdnr 12; BSG, Urteil vom 31. August 2017 - B 2 U 11/16 R = SozR 4-2700 § 8 Nr. 62; BSG, Urteil vom 20. Dezember 2016 - B 2 U 16/15 R = SozR 4-2700 § 8 Nr. 60 Rdnr 15 ).

  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 16/16 R

    Keine Erstattung von Behandlungskosten einer gesetzlichen Krankenkasse durch den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 16 U 26/16
    Für die Leistung zuständig ist der Sozialleistungsträger, der im Hinblick auf den erhobenen Sozialleistungsanspruch nach materiellem Recht richtigerweise sachlich befugt (passiv legitimiert) ist ( vgl . BSG, Urteil vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R Rdnr 11 mwN ).

    Der 2. Senat des BSG hat jedoch in seinem Urteil vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R ausgeführt, dass Erstattungsansprüche nach den §§ 102 ff SGB X keine von der Rechtsposition des Berechtigten abgeleiteten, sondern eigenständige Ansprüche sind.

  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 30/15 R

    Wegfall des Arbeitslosengeld II - Nichterfüllung von Pflichten aus der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 16 U 26/16
    Die Entscheidung darüber, ob der Versicherungsschutz bei der zunehmenden Verlagerung von Bürotätigkeiten auf Telearbeitsplätze in Homeworking zu erweitern ist und Wege wie der hier streitige ebenfalls unter Versicherungsschutz zu stellen sind, steht dem Gesetzgeber zu ( vgl. auch BSG, aaO, Rdnr 32; siehe auch Jung, SGb 2017, 415; Ricke, Kasseler Kommentar, aaO, § 8 Rdnr 222a; derselbe WzS 2017, 9, 14; aA Leube NVZ, 2015, S 280, der einen Verstoß gegen Art. 3 GG annimmt; auch VG Halle, Urteil vom 25. Juni 2014 - 5 A 136/11).
  • VG Halle, 25.06.2014 - 5 A 136/11

    Wegeunfall bei Kindergartenumweg eines im Home Office arbeitenden Beamten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 16 U 26/16
    Die Entscheidung darüber, ob der Versicherungsschutz bei der zunehmenden Verlagerung von Bürotätigkeiten auf Telearbeitsplätze in Homeworking zu erweitern ist und Wege wie der hier streitige ebenfalls unter Versicherungsschutz zu stellen sind, steht dem Gesetzgeber zu ( vgl. auch BSG, aaO, Rdnr 32; siehe auch Jung, SGb 2017, 415; Ricke, Kasseler Kommentar, aaO, § 8 Rdnr 222a; derselbe WzS 2017, 9, 14; aA Leube NVZ, 2015, S 280, der einen Verstoß gegen Art. 3 GG annimmt; auch VG Halle, Urteil vom 25. Juni 2014 - 5 A 136/11).
  • BSG, 05.05.1998 - B 2 U 40/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Aufenthaltsdauer -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 16 U 26/16
    Zur Abgrenzung eines versicherten Weges mit einer unversicherten Unterbrechung an einem dritten Ort von einem erst an diesem Ort beginnenden versicherten Weg hat das BSG in ständiger Rechtsprechung aber gefordert, dass der Aufenthalt an dem sog dritten Ort mindestens zwei Stunden dauert ( BSG, Urteil vom 5. Mai 1998 - B 2 U 40/97 R = BSGE 82, 138, 141 ).
  • BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 49/98 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Festsetzung des Rentenbeginnes Erstattungsanspruch der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 16 U 26/16
    Zwar hat der erkennende Senat mit Urteil vom 26. Januar 2016 - L 16/3 U 176/11 entschieden, dass sich der auf Erstattung in Anspruch genommene Leistungsträger auf seine bindende Entscheidung gegenüber dem Versicherten grundsätzlich auch im Verhältnis zu dem die Erstattung begehrenden Leistungsträger berufen kann ( vgl BSGE 58, 119 = SozR 1300 § 104 Nr. 7; BSG SozR 3-1300 § 86 Nr. 3; BSGE 101, 86, 88 ), wenn der ablehnende Verwaltungsakt nicht offensichtlich fehlerhaft ist ( vgl so auch Hess Landessozialgericht, Urteil vom 29. Oktober 2009 - L 8 KR 252/07 ).
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 39/99 R

    Entschädigung - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz - Maschinenschlosser -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 16 U 26/16
    Der Unfallversicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen des häuslichen Lebensbereichs ( Krasney, aaO, § 8 Rdnr 182 ) bzw dem Durchschreiten der Außentür des Hauses ( BSG, Urteil vom 7. November 2000 - B 2 U 39/99 R = SozR 3-2700 § 8 Nr. 3 Rdnr 22; BSG, Urteil vom 31. August 2017 - B 2 U 2/16 R ).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

  • BSG, 26.06.2008 - B 13 R 37/07 R

    Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegen den Rentenversicherungsträger wegen

  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84

    Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis

  • LSG Hessen, 29.10.2009 - L 8 KR 252/07

    Gesetzliche Krankenversicherung - Erstattungsanspruch der Krankenversicherung

  • BSG, 20.12.2016 - B 2 U 16/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2016 - L 16/3 U 176/11

    Unfall bei unentgeltlichen provisorischen Reparaturarbeiten an Hausdach -

  • BSG, 31.08.2017 - B 2 U 11/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Autofahrt - Unterbrechung des

  • BSG, 31.08.2017 - B 2 U 2/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Handlungstendenz - Startpunkt des

  • VGH Bayern, 16.11.2021 - 3 ZB 21.1907

    Kindergartenwegeunfall bei Arbeit im Homeoffice

    Das LSG Niedersachsen-Bremen (U.v. 26.9.2018 - L 16 U 26/16 - juris) hat ausdrücklich betont, dass in der unterschiedlichen versicherungsrechtlichen Behandlung von Telearbeit und Arbeit in der Dienststelle gerade kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt und zur Entscheidung darüber, ob der Versicherungsschutz bei der zunehmenden Verlagerung von Bürotätigkeiten auf Telearbeitsplätze in Homeoffice zu erweitern ist, auf die Zuständigkeit des Gesetzebers verwiesen (juris Rn. 37; bestätigt durch BSG, U.v. 30.1.2020 - B 2 U 19/18 R - juris).
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