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   LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - L 17 R 48/09   

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LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - L 17 R 48/09 (https://dejure.org/2009,14585)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.06.2009 - L 17 R 48/09 (https://dejure.org/2009,14585)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - L 17 R 48/09 (https://dejure.org/2009,14585)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Verrechnung von Rentenleistungen im Hinblick auf eine Privilegierung der Sozial(versicherungs)behörden; Insolvenzrechtliche oder formelle Hindernisse für die Wirksamkeit einer sozialrechtlichen Verrechnungserklärung in der Form eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R

    Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens - Anfechtung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - L 17 R 48/09
    § 114 Abs. 2 InsO gelte nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - auch für Rentenbezüge und die sozialrechtliche Aufrechnung (BSG, Urt. vom 10. Dezember 2003, B 5 RJ 18/03 R, zitiert nach juris).

    Hierin unterscheide sich der vorliegende Sachverhalt von dem, welcher der Entscheidung des BSG vom 10. Dezember 2003 - B 5 RJ 18/03 R - zugrunde gelegen habe.

    Die sozialrechtliche Verrechnung ist nicht nur als rechtsgeschäftliche Ausübung eines schuldrechtlichen Gestaltungsrechts - hier auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts - zu qualifizieren (vgl. zum Streitstand BSG, Urt. vom 10. Dezember 2003, B 5 RJ 18/03 R, zitiert nach juris, Rn. 14 der Urteilsveröffentlichung).

    Aus dem von ihm in Bezug genommenen Urteil des BSG vom 10. Dezember 2003 - B 5 RJ 18/03 R - kann er für sein Begehren nichts herleiten: Diese Entscheidung betrifft nach ihren Ausführungen nur die pfändbaren Anteile der Rentenauszahlungsansprüche (vgl. Rz. 1, 2, 3, 11, 12, 17 des Urteilsausdruck bei juris).

  • LSG Bayern, 21.09.2005 - L 13 R 4215/03

    Verrechnung von Ansprüchen auf Gesamtsozialversicherungsbeiträge mit einem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - L 17 R 48/09
    Sie ist der Ansicht, dass die Verrechnungserklärung aus Rechtssicherheitsgründen als Verwaltungsakt zu beurteilen sei und weist auf verschiedene sozialgerichtliche Entscheidungen hin (Urt. LSG Niedersachsen - Bremen vom 26. Mai 2005 - L 1 RA 172/01 -, LSG Sachsen vom 24. Mai 2005 - L 4 RA 110/2004 - Bayerisches LSG, Urteil vom 8. Juni 2005 - L 13 R 4045/04 - und vom 21. September 2005 - L 13 R 4215/2003 -).

    Die Verlautbarung der Ermessensentscheidung stellt sich damit nicht lediglich als (Teil einer) öffentlich-rechtliche(n) Willenserklärung, sondern als hoheitliche Regelung über einen sozialrechtlichen (hier: Auszahlungs-)anspruch des Versicherten und somit als Verwaltungsakt im Sinne des § 31 Satz 1 SGB X dar (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. September 2007, L 8 RA 91/04; Bayerisches LSG, Urt. vom 21. September 2005, L 13 R 4215/03, beide veröffentlicht in juris, vgl. auch Lilge, SGB I, Kommentar, 2. A., 2009, § 51 Rz. 14, 41).

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R

    Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegensei- tigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - L 17 R 48/09
    Von einer vollziehbaren unverjährten Forderung (§ 52 Abs. 2 SGB X) ist daher auch unter Zugrundelegung der Auffassung des 4. Senats des Bundessozialgerichts, in der Verrechnungserklärung müsse angegeben werden, dass die zur Verrechnung gestellte Forderung bestands- oder rechtskräftig festgestellt sei, auszugehen (BSG, Urt. vom 24. Juli 2003, B 4 RA 60/02 R = SozR 4-1200 § 52 Nr. 1).

    Der im Verhältnis zum Versicherten als Kann-Vorschrift im Sinne eines "Ermessens-Kann" ausgebildete § 52 SGB I verpflichtet die Bekl. nicht dazu, den auch für die Verrechnung nach § 51 SGB I gesetzten Rahmen der Höhe nach in jedem Fall auszuschöpfen (a. A. offenbar BSG, Urt. vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 60/02 R -, in welchem lediglich von einem sog. "Kompetenz-Kann" ausgegangen wird.).

  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 115/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Steuererstattungsansprüche des Schuldners in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - L 17 R 48/09
    In seinem weiterführenden Urteil vom 21. Juli 2005 hat der 9. Zivilsenat des BGH - IX ZR 115/04, zitiert nach juris, Rz. 15 ausgeführt: "Die Vorschriften der Insolvenzordnung schließen für die Dauer des Insolvenzverfahrens die Zwangsvollstreckung für einzelne Insolvenzgläubiger sowohl in die Insolvenzmasse als auch in das sonstige Vermögen des Schuldners generell aus (§ 89 InsO).
  • BSG, 27.03.1996 - 14 REg 10/95

    Einschränkungen für eine Aufrechnung nach § 51 Abs. 1 SGB I , Aufrechnung gegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - L 17 R 48/09
    Der Kl. verkennt, dass mit der Regelung des §§ 51 Abs. 2, 52 SGB I eine Privilegierung der Sozial(versicherungs)behörden (vgl. grundlegend: BSG, Urt. vom 19. Januar 1978 - 4 RJ 47/77 - Urt. vom 27. März 1996 - 14 REg 10/95 -, zitiert nach juris) bezweckt wird, welche sich im gegliederten Sozialstaat gegenüber dem Versicherten auswirken kann (Ermessen), der - sobald er als Gläubiger einer laufenden Geldleistung auftritt - sich spezielle Gegenansprüche (Erstattungsansprüche, Beitragsansprüche) aus dem System sozialer Sicherheit bis Hälfte der bezogenen Leistung entgegenhalten lassen muss, solange und soweit er nicht seinerseits darlegt und beweist, dass hierdurch sein sogenanntes soziokulturelles Existenzminimum verletzt ist (Bedürftigkeit im Sinne des SGB II bzw. SGB XII).
  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 195/03

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenz-Eröffnungsverfahren; Anfechtbarkeit der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - L 17 R 48/09
    In seinem Urteil vom 29. Juni 2004 hat der Bundesgerichtshof - BGH - 9. Zivilsenat - IX ZR 195/03 -, zitiert nach juris Rz. 13, zum Ausdruck gebracht, die Insolvenzordnung habe die vollstreckungsrechtlichen Folgen des Insolvenzverfahrens und die Zulässigkeit der Aufrechnung in voneinander getrennten Bestimmungen geregelt.
  • BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 47/77
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - L 17 R 48/09
    Der Kl. verkennt, dass mit der Regelung des §§ 51 Abs. 2, 52 SGB I eine Privilegierung der Sozial(versicherungs)behörden (vgl. grundlegend: BSG, Urt. vom 19. Januar 1978 - 4 RJ 47/77 - Urt. vom 27. März 1996 - 14 REg 10/95 -, zitiert nach juris) bezweckt wird, welche sich im gegliederten Sozialstaat gegenüber dem Versicherten auswirken kann (Ermessen), der - sobald er als Gläubiger einer laufenden Geldleistung auftritt - sich spezielle Gegenansprüche (Erstattungsansprüche, Beitragsansprüche) aus dem System sozialer Sicherheit bis Hälfte der bezogenen Leistung entgegenhalten lassen muss, solange und soweit er nicht seinerseits darlegt und beweist, dass hierdurch sein sogenanntes soziokulturelles Existenzminimum verletzt ist (Bedürftigkeit im Sinne des SGB II bzw. SGB XII).
  • BSG, 27.03.2007 - B 13 RJ 43/05 R

    Verrechnung eines Beitragsrückstandes mit laufender Rentenzahlung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - L 17 R 48/09
    Die divergierende höchstrichterliche Rechtsprechung zu der Frage, ob eine Verrechnung durch - einfache - öffentlich-rechtliche Willenserklärung oder durch Verwaltungsakt zu erklären ist, hätte Anlass gegeben, gemäß § 41 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz - SGG - den Großen Senat (GS) des BSG anzurufen (vgl. BSG, Urt. vom 27. März 2007, B 13 RJ 43/05 R, Rz. 18 zum Streitstand, in juris; Lilge, SGB I, Komm., 2. A., 2009, § 51 Rz. 17).
  • LSG Bayern, 08.06.2005 - L 13 R 4045/04

    Pfändbarkeit von Rentenansprüchen; Beschränkte Annahmeerklärung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - L 17 R 48/09
    Sie ist der Ansicht, dass die Verrechnungserklärung aus Rechtssicherheitsgründen als Verwaltungsakt zu beurteilen sei und weist auf verschiedene sozialgerichtliche Entscheidungen hin (Urt. LSG Niedersachsen - Bremen vom 26. Mai 2005 - L 1 RA 172/01 -, LSG Sachsen vom 24. Mai 2005 - L 4 RA 110/2004 - Bayerisches LSG, Urteil vom 8. Juni 2005 - L 13 R 4045/04 - und vom 21. September 2005 - L 13 R 4215/2003 -).
  • LSG Hessen, 30.05.2008 - L 5 R 186/06

    Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegenseitigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2009 - L 17 R 48/09
    Andere Landessozialgerichte sind hingegen der Rechtsauffassung des 4. Senats des BSG (a.a.O.) gefolgt (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 30. Mai 2008, L 5 R 186/06 KN; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 2. März 2006, L 3 RJ 256/02, beide veröffentlich in juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.03.2006 - L 3 RJ 256/02

    Wirksame Verrechnung von Beitragsforderungen

  • BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/88

    Zulässigkeit der Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG bei Verrechnung,

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - L 8 RA 91/04

    Beitragsschulden; Altersrente; Verrechnung; Verwaltungsakt; Hilfebedürftigkeit;

  • BGH, 12.10.1967 - VII ZR 8/65

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln eines Werks

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2005 - L 1 RA 172/01
  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R

    Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt -

    d) Die einseitig durch Verwaltungsakt geregelte Verrechnung steht - ebenso wie die Aufrechnung - im pflichtgemäßen Ermessen des sie durchführenden Leistungsträgers; insoweit handelt es sich bei dem "Kann" in § 52 Halbs 1 und § 51 Abs. 1 Halbs 1, Abs. 2 Halbs 1 SGB I um ein sog "Ermessens-Kann" (vgl Vorlagebeschluss des Senats vom 25.2.2010 - B 13 R 76/09 R - RdNr 18; vgl bereits BSG vom 16.9.1981 - BSGE 52, 98, 102 = SozR 1200 § 51 Nr. 11 S 27; BSG vom 11.10.1979 - SozR 1200 § 51 Nr. 5 S 11; BSG vom 21.7.1988 - BSGE 64, 17, 23 = SozR 1200 § 54 Nr. 13 S 39; LSG Berlin-Brandenburg vom 4.6.2009 - L 17 R 48/09 - juris RdNr 52; LSG Baden-Württemberg vom 2.7.2009 - L 10 R 2467/08 - juris RdNr 19; ebenso Seewald in Kasseler Komm, SGB I, § 51 RdNr 13a, Stand Einzelkommentierung Oktober 2010; Pflüger in juris PK-SGB I, 2. Aufl 2011, § 51 RdNr 64-67, Stand Einzelkommentierung Januar 2012 mwN - unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien zu § 51 SGB I in BT-Drucks 7/868, S 32: "Der Leistungsträger hat bei der Ausübung seines Ermessens, ob und in welchem Umfang er aufrechnet, auch den Zweck der einzelnen Sozialleistung zu berücksichtigen; ...") .
  • LSG Thüringen, 18.07.2011 - L 6 R 95/11

    Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens -

    Nachdem die Verrechnung als besonderer Fall der Aufrechnung bereits während des Insolvenzverfahrens zulässig ist (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 10. Dezember 2003 - Az.: B 5 RJ 18/03 R und Bundesgerichtshof , Urteil vom 29. Mai 2008 - Az.: IX ZB 51/07, beide nach juris), stehen einer Verrechnung während der sogenannten Wohlverhaltensphase i.S.d. Insolvenzrechts im vorliegenden Fall keinerlei Gründe entgegen, zumal die Höhe des monatlichen Rentenauszahlungsanspruchs des Antragstellers unterhalb der Pfändungsfreigrenzen der §§ 850 ff. ZPO liegt und damit bereits nicht zur Insolvenzmasse zählt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Juni 2009 - Az.: L 17 R 48/09, nach juris).
  • SG Nordhausen, 15.12.2010 - S 16 R 7898/10
    Nachdem die Verrechnung als besonderer Fall der Aufrechnung bereits während des Insolvenzverfahrens zulässig ist (vgl. Bundessozialgericht &61500;BSG&61502;, Urteil vom 10. Dezember 2003 - Az.: B 5 RJ 18/03 R und Bundesgerichtshof &61500;BGH&61502;, Urteil vom 29. Mai 2008 - Az.: IX ZB 51/07, beide nach juris), stehen einer Verrechnung während der sogenannten Wohlverhaltensphase i.S.d. Insolvenzrechts im vorliegenden Fall keinerlei Gründe entgegen, zumal die Höhe des monatlichen Rentenauszahlungsanspruchs des Antragstellers unterhalb der Pfändungsfreigrenzen der §§ 850 ff. ZPO liegt und damit bereits nicht zur Insovenzmasse zählt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Juni 2009 - Az.: L 17 R 48/09, nach juris).
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