Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2006 - L 17 U 256/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18167
LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2006 - L 17 U 256/05 (https://dejure.org/2006,18167)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.03.2006 - L 17 U 256/05 (https://dejure.org/2006,18167)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. März 2006 - L 17 U 256/05 (https://dejure.org/2006,18167)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,18167) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um das Bestehen eines Anspruchs auf Verletztenrente wegen eines traumatischen Bandscheibenvorfalls; Dass das Unfallereignis und der geltend gemachte Gesundheitsschaden mit Gewissheit bewiesen sind als Voraussetzungen für Gewährung von Entschädigungsleistungen aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2006 - L 17 U 256/05
    Danach sind ursächlich oder mitursächlich nur die Bedingungen, die unter Abwägung ihres verschiedenen Wertes wegen der besonderen Bedeutung für den Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSGE, a.a.O.; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 13; BSG Urteil vom 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R = SGb 2005, 340; Mehrtens, a.a.O. Rdnr. 8.2).

    Letzteres ist dann der Fall, wenn die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die Verursachung akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern jedes alltägliche Ereignis etwa zu derselben Zeit die Erscheinung verursacht hätte (BSGE 62, 220, 221; BSG, Urteil vom 02.05.2001 - B 2 U 18/88 R - = Breithaupt 2001, 783; BSG, Urteil vom 12.04.2005, a.a.O.).

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2006 - L 17 U 256/05
    Die Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung setzt voraus, dass das Unfallereignis und der geltend gemachte Gesundheitsschaden mit Gewissheit bewiesen sind (BSGE 61, 127, 130; 63, 270, 271; Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung - Handkommentar -, § 8 SGB VII Rdnr. 10).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2006 - L 17 U 256/05
    Dieser Zusammenhang ist unter Zugrundelegung der herrschenden unfallmedizinischen Lehrauffassung, die bei der Kausalitätsbeurteilung maßgebend ist (vgl. Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl. 2005 Abschn. III Rdnrn. 47, 57), erst dann gegeben, wenn mehr für als gegen den Zusammenhang spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (BSGE 32, 203, 209; 43, 110, 113; BSG SozR 3- 1300 § 48 Nr. 67).
  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 41/90

    Unfallfremde Gesundheitsstörung infolge zusätzlicher Mitbehandlung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2006 - L 17 U 256/05
    Danach sind ursächlich oder mitursächlich nur die Bedingungen, die unter Abwägung ihres verschiedenen Wertes wegen der besonderen Bedeutung für den Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSGE, a.a.O.; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 13; BSG Urteil vom 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R = SGb 2005, 340; Mehrtens, a.a.O. Rdnr. 8.2).
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2006 - L 17 U 256/05
    Dieser Zusammenhang ist unter Zugrundelegung der herrschenden unfallmedizinischen Lehrauffassung, die bei der Kausalitätsbeurteilung maßgebend ist (vgl. Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl. 2005 Abschn. III Rdnrn. 47, 57), erst dann gegeben, wenn mehr für als gegen den Zusammenhang spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (BSGE 32, 203, 209; 43, 110, 113; BSG SozR 3- 1300 § 48 Nr. 67).
  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 34/99 R

    Berufskrankheit, Tatbestandsmerkmal der Aufgabe aller Tätigkeiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2006 - L 17 U 256/05
    Die haftungsausfüllende Kausalität, d.h. der Zusammenhang zwischen dem Arbeitsunfall und dem Gesundheitsschaden, dessen Entschädigung begehrt wird, muss zwar nicht nachgewiesen, aber hinreichend wahrscheinlich gemacht sein; die bloße Möglichkeit reicht nicht aus (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 38, BSG, Urteil vom 22.08.2000 - B 2 U 34/99 R - Mehrtens, a.a.O. Rdrn. 10.1).
  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2006 - L 17 U 256/05
    Letzteres ist dann der Fall, wenn die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die Verursachung akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern jedes alltägliche Ereignis etwa zu derselben Zeit die Erscheinung verursacht hätte (BSGE 62, 220, 221; BSG, Urteil vom 02.05.2001 - B 2 U 18/88 R - = Breithaupt 2001, 783; BSG, Urteil vom 12.04.2005, a.a.O.).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2006 - L 17 U 256/05
    Dieser Zusammenhang ist unter Zugrundelegung der herrschenden unfallmedizinischen Lehrauffassung, die bei der Kausalitätsbeurteilung maßgebend ist (vgl. Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl. 2005 Abschn. III Rdnrn. 47, 57), erst dann gegeben, wenn mehr für als gegen den Zusammenhang spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (BSGE 32, 203, 209; 43, 110, 113; BSG SozR 3- 1300 § 48 Nr. 67).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - L 17 U 105/03

    Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2006 - L 17 U 256/05
    Mit Prof. Dr. F und Prof. Dr. Q1 ist hier schon der Nachweis eines geeigneten schwerwiegenden Unfallmechanismus mit erheblichen Scher-Rotationseinwirkungen, Überbeugung oder Überstreckung oder einer erheblichen axialen Stauchung der LWS (vgl. Schönberger u.a., a.a.O., S. 529; sowie Senatsurteil vom 09.07.2003 - L 17 U 105/03 - und Beschluss vom 21.03.2005 - L 17 U 206/04 -) nicht geführt.
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2006 - L 17 U 256/05
    Die haftungsausfüllende Kausalität, d.h. der Zusammenhang zwischen dem Arbeitsunfall und dem Gesundheitsschaden, dessen Entschädigung begehrt wird, muss zwar nicht nachgewiesen, aber hinreichend wahrscheinlich gemacht sein; die bloße Möglichkeit reicht nicht aus (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 38, BSG, Urteil vom 22.08.2000 - B 2 U 34/99 R - Mehrtens, a.a.O. Rdrn. 10.1).
  • BSG, 22.06.1988 - 9a RVg 3/87

    Gewaltopferentschädigung - Angriff - Beweis - Feindselige Haltung

  • LSG Bayern, 15.03.2012 - L 18 U 9/07

    Zum Zusammenhang zwischen einem Arbeitsunfall und einem Bandscheibenvorfall bei

    Die Forderung nach knöchernen oder ligamentären Begleitverletzungen bei einem traumatischen Bandscheibenvorfall entspricht im Übrigen auch der in der einschlägigen unfallmedizinischen Literatur sowie der Rechtsprechung herrschend vertretenen Auffassung (vgl. Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8.Aufl. 2010, S.434, Bayerisches Landessozialgericht, Urteile vom 09.02.2011, Az.: L 2 U 170/10, vom 09.12.2009, Az.: L 2 U 16/07 und vom 27.06.2006, Az.: L 3 U 349/02 und vom 13.01.2011, Az.: L 17 U 415/07, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteile vom 15.07.2010, Az.: L 3 U 9/07 und vom 13.11.2009 Az.: L 3 U 99/09, Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.06.2010, Az.: L 10 U 14/07, Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.11.2007, Az.: L 8 U 3/06, Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.03.2006, Az.: L 17 U 256/05 und Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 12.10.2005, Az.: L 2 U 27/04 aufgrund der in diesen Verfahren eingeholten Gutachten).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.07.2011 - L 1 U 1269/11
    Auch das LSG Nordrhein-Westfalen habe entschieden, dass ein isolierter Bandscheibenschaden nicht als Folge äußerer Gewalteinwirkung angenommen werden könne (Urteil vom 27.03.2006 - L 17 U 256/05 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht