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   LSG Bayern, 07.05.2014 - L 17 U 5/13   

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LSG Bayern, 07.05.2014 - L 17 U 5/13 (https://dejure.org/2014,12964)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.05.2014 - L 17 U 5/13 (https://dejure.org/2014,12964)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - L 17 U 5/13 (https://dejure.org/2014,12964)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rabüro.de

    Unfall im Rahmen der Nachbarschaftshilfe unterfällt nicht der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Installation einer Sat-Anlage für Nachbarn - keine "Wie-Beschäftigung" bei fehlender Weisungsabhängigkeit und alleinigem Fachwissen des Ausführenden - Gefährlichkeit der Arbeit allein führt nicht zu "Wie-Beschäftigung"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 706
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.05.2014 - L 17 U 5/13
    Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers (§ 7 Viertes Buch Sozialgesetzbuch): vgl. zur abhängigen Beschäftigung z.B. Urteil vom BSG, Urteil vom 31.05.2005, B 2 U 35/04 R).

    Voraussetzung ist, dass eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert vorliegt, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, die einem fremden Unternehmen dienen soll (Handlungstendenz) und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht, und zwar unter solchen Umständen, die einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich sind und nicht auf einer Sonderbeziehung, z.B. als Familienangehöriger, beruhen (st.Rspr: BSG, Urteil vom 13.08.2002, B 2 U 29/01 R und B 2 U 33/01; BSG vom 31.05.2005, B 2 U 35/04 R; BSG vom 05.07.2005, B 2 U 22/04 R; vom 31.05.2005, B 2 U 35/04 R; LSG Bayern vom 28.05.2008, L 2 U 28/08; vom 29.07.2009, L 17 U 350/06; vom 30.06.2010, L 18 U 403/03; vgl. auch die Darstellung bei Niedermeyer, NZS 2010, 312, 313 f).

  • BSG, 27.03.2012 - B 2 U 5/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.05.2014 - L 17 U 5/13
    Der Begriff der Beschäftigung weiter als der des Arbeitsverhältnisses (Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 27.03.2012, B 2 U 5/11 R, juris-Rdnr. 33).
  • LSG Bayern, 29.07.2009 - L 17 U 350/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche

    Auszug aus LSG Bayern, 07.05.2014 - L 17 U 5/13
    Voraussetzung ist, dass eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert vorliegt, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, die einem fremden Unternehmen dienen soll (Handlungstendenz) und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht, und zwar unter solchen Umständen, die einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich sind und nicht auf einer Sonderbeziehung, z.B. als Familienangehöriger, beruhen (st.Rspr: BSG, Urteil vom 13.08.2002, B 2 U 29/01 R und B 2 U 33/01; BSG vom 31.05.2005, B 2 U 35/04 R; BSG vom 05.07.2005, B 2 U 22/04 R; vom 31.05.2005, B 2 U 35/04 R; LSG Bayern vom 28.05.2008, L 2 U 28/08; vom 29.07.2009, L 17 U 350/06; vom 30.06.2010, L 18 U 403/03; vgl. auch die Darstellung bei Niedermeyer, NZS 2010, 312, 313 f).
  • LSG Bayern, 28.05.2008 - L 2 U 28/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - Versicherungspflicht -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.05.2014 - L 17 U 5/13
    Voraussetzung ist, dass eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert vorliegt, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, die einem fremden Unternehmen dienen soll (Handlungstendenz) und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht, und zwar unter solchen Umständen, die einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich sind und nicht auf einer Sonderbeziehung, z.B. als Familienangehöriger, beruhen (st.Rspr: BSG, Urteil vom 13.08.2002, B 2 U 29/01 R und B 2 U 33/01; BSG vom 31.05.2005, B 2 U 35/04 R; BSG vom 05.07.2005, B 2 U 22/04 R; vom 31.05.2005, B 2 U 35/04 R; LSG Bayern vom 28.05.2008, L 2 U 28/08; vom 29.07.2009, L 17 U 350/06; vom 30.06.2010, L 18 U 403/03; vgl. auch die Darstellung bei Niedermeyer, NZS 2010, 312, 313 f).
  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.05.2014 - L 17 U 5/13
    Voraussetzung ist, dass eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert vorliegt, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, die einem fremden Unternehmen dienen soll (Handlungstendenz) und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht, und zwar unter solchen Umständen, die einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich sind und nicht auf einer Sonderbeziehung, z.B. als Familienangehöriger, beruhen (st.Rspr: BSG, Urteil vom 13.08.2002, B 2 U 29/01 R und B 2 U 33/01; BSG vom 31.05.2005, B 2 U 35/04 R; BSG vom 05.07.2005, B 2 U 22/04 R; vom 31.05.2005, B 2 U 35/04 R; LSG Bayern vom 28.05.2008, L 2 U 28/08; vom 29.07.2009, L 17 U 350/06; vom 30.06.2010, L 18 U 403/03; vgl. auch die Darstellung bei Niedermeyer, NZS 2010, 312, 313 f).
  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 33/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Revision - fehlende Beschwer - keine

    Auszug aus LSG Bayern, 07.05.2014 - L 17 U 5/13
    Voraussetzung ist, dass eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert vorliegt, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, die einem fremden Unternehmen dienen soll (Handlungstendenz) und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht, und zwar unter solchen Umständen, die einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich sind und nicht auf einer Sonderbeziehung, z.B. als Familienangehöriger, beruhen (st.Rspr: BSG, Urteil vom 13.08.2002, B 2 U 29/01 R und B 2 U 33/01; BSG vom 31.05.2005, B 2 U 35/04 R; BSG vom 05.07.2005, B 2 U 22/04 R; vom 31.05.2005, B 2 U 35/04 R; LSG Bayern vom 28.05.2008, L 2 U 28/08; vom 29.07.2009, L 17 U 350/06; vom 30.06.2010, L 18 U 403/03; vgl. auch die Darstellung bei Niedermeyer, NZS 2010, 312, 313 f).
  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 29/01 R

    Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Vereinspflicht -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.05.2014 - L 17 U 5/13
    Voraussetzung ist, dass eine ernstliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert vorliegt, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, die einem fremden Unternehmen dienen soll (Handlungstendenz) und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht, und zwar unter solchen Umständen, die einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich sind und nicht auf einer Sonderbeziehung, z.B. als Familienangehöriger, beruhen (st.Rspr: BSG, Urteil vom 13.08.2002, B 2 U 29/01 R und B 2 U 33/01; BSG vom 31.05.2005, B 2 U 35/04 R; BSG vom 05.07.2005, B 2 U 22/04 R; vom 31.05.2005, B 2 U 35/04 R; LSG Bayern vom 28.05.2008, L 2 U 28/08; vom 29.07.2009, L 17 U 350/06; vom 30.06.2010, L 18 U 403/03; vgl. auch die Darstellung bei Niedermeyer, NZS 2010, 312, 313 f).
  • LSG Bayern, 24.09.2020 - L 17 U 311/18

    Keine Wie-Beschäftigung bei unternehmerähnlicher Tätigkeit

    Zur Überzeugung des Senats spricht schließlich maßgeblich gegen eine als arbeitnehmerähnlich und für eine als unternehmerähnlich einzuordnende Tätigkeit vor allem, dass T den Kläger gerade wegen seines Fachwissens und seiner praktischen Fertigkeiten als gelernter Maurer um Hilfe gebeten hat (vgl. BSG, Urteil vom 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R, Juris Rn. 18; Urteil des Senats vom 07.05.2014 - L 17 U 5/13, Juris Rn. 22; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.02.2012 - L 2 U 223/09, Juris Rn. 25), dieser nach seinen eigenen Angaben gegenüber der Krankenkasse die notwendigen Gerüstböcke, Dielen sowie das Maurerhandwerkszeug selbst mitgebracht hat und der Kläger eine ansonsten für die Maurerarbeiten nötige Firma, deren Beauftragung lediglich aus Zeitgründen nicht möglich war, ersetzt hat.
  • SG Düsseldorf, 17.03.2015 - S 1 U 163/13

    Tödlicher Speerwurf ist kein Arbeitsunfall

    Auch die besondere Gefährlichkeit des Tuns, die sich im Fall d. G. in tragsicher Weise konkretisiert hat, verursacht keinen Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung (vergl. Bayrisches LSG vom 07.05.2014 L 17 U 5/13).
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