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   LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - L 18 AL 252/09   

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https://dejure.org/2011,10855
LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - L 18 AL 252/09 (https://dejure.org/2011,10855)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.02.2011 - L 18 AL 252/09 (https://dejure.org/2011,10855)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Februar 2011 - L 18 AL 252/09 (https://dejure.org/2011,10855)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 97/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss bei Ausbildung im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - L 18 AL 252/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), die der Senat seiner Entscheidung zu Grunde legt, ist die Abgrenzung zwischen Aus- und Weiterbildung ausschließlich unter Berücksichtigung des Charakters der Maßnahme nach objektiven Kriterien vorzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 17. November 2005 - B 11a AL 23/05 R - juris - BSG, Urteil vom 29. Januar 2008 - B 7/7a AL 68/06 R = SozR 4-4300 § 60 Nr. 1 mwN; BSG, Urteil vom 30. August 2010 - B 4 AS 97/09 R - juris).

    Anderenfalls würde die gesetzlich nicht vorgesehene Möglichkeit eröffnet, dass die Beklagte, die keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für den Kläger zu erbringen hatte, mit ihrer Qualifizierung der Maßnahme als Weiterbildungsmaßnahme den Grundsicherungsträger im Hinblick auf die Gewährung von Arbeitslosengeld II bindet (vgl hierzu BSG, Urteil vom 30. August 2010 - B 4 AS 97/09 R -).

  • BSG, 21.06.1994 - 11 RAr 81/93

    Praktikum - Berufsausbildungsbeihilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - L 18 AL 252/09
    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat das BSG später ausgeführt, dass durch die Aufnahme von Berufsausbildungsverhältnissen in das nach § 31 BBiG in der bis 31. März 2005 geltenden Fassung bzw. nach § 34 BBiG in der seit 01. April 2005 geltenden Fassung einzurichtende und zu führende Verzeichnis die hierfür zuständige Stelle darüber entscheidet, ob eine Ausbildung der durch das BBiG vorgeschriebenen Form entspricht (vgl. BSG SozR 3-4100 § 40 Nr. 8 S. 36).
  • BSG, 23.05.1990 - 9b/7 RAr 18/89

    Ausbildungsförderung bei Ausbildungsgängen nach staatlichen Sonderprogrammen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - L 18 AL 252/09
    Vielmehr konnte die Ausbildung nur dann gefördert werden, wenn sie in der durch das BBiG vorgeschriebenen Form geschah (vgl BSG SozR 3-4100 § 40 Nr. 2).
  • BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 20/04 R

    Abgrenzung bzw Förderung der beruflichen Aus- oder Weiterbildung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - L 18 AL 252/09
    Der zwischen dem Kläger und der S geschlossene Ausbildungsvertrag war daher auch nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen, da es sich um eine schulische Ausbildung handelte, die nicht in den vom BBiG vorgeschriebenen Formen durchgeführt wurde (vgl auch zur Ausbildung zum Diätassistenten BSG, Urteil vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 20/04 R = SozR 4-4300 § 77 Nr. 2).
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a AL 23/05 R

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - L 18 AL 252/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), die der Senat seiner Entscheidung zu Grunde legt, ist die Abgrenzung zwischen Aus- und Weiterbildung ausschließlich unter Berücksichtigung des Charakters der Maßnahme nach objektiven Kriterien vorzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 17. November 2005 - B 11a AL 23/05 R - juris - BSG, Urteil vom 29. Januar 2008 - B 7/7a AL 68/06 R = SozR 4-4300 § 60 Nr. 1 mwN; BSG, Urteil vom 30. August 2010 - B 4 AS 97/09 R - juris).
  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 68/06 R

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Förderungsfähigkeit der erstmaligen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - L 18 AL 252/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), die der Senat seiner Entscheidung zu Grunde legt, ist die Abgrenzung zwischen Aus- und Weiterbildung ausschließlich unter Berücksichtigung des Charakters der Maßnahme nach objektiven Kriterien vorzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 17. November 2005 - B 11a AL 23/05 R - juris - BSG, Urteil vom 29. Januar 2008 - B 7/7a AL 68/06 R = SozR 4-4300 § 60 Nr. 1 mwN; BSG, Urteil vom 30. August 2010 - B 4 AS 97/09 R - juris).
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 100/04 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Förderungsfähigkeit - Tatbestands- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - L 18 AL 252/09
    Dies gilt in gleicher Weise für § 60 SGB III (vgl BSG, Urteil vom 18. August 2005 - B 7a/7 AL 100/04 R - juris).
  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - vorherige Beratungspflicht und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - L 18 AL 252/09
    Abgestellt auf den maßgebenden Beurteilungszeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 03. Juli 2003 - B 7 AL 66/02 R - juris - ua) habe die Beklagte beanstandungsfrei darauf abstellen dürfen, ob das angestrebte Bildungsziel eine berufliche Eingliederung als wahrscheinlich habe erwarten lassen, wobei die individuelle Eignung auch in gesundheitlicher Rücksicht zu berücksichtigen gewesen sei.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2008 - L 10 AS 154/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende; Eingliederungsleistungen; dreijährige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - L 18 AL 252/09
    Bei der vom Kläger durchlaufenen Ausbildung zum Physiotherapeuten handelt es sich nach diesen Grundsätzen nicht um eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung, sondern um eine Ausbildung (vgl. auch zur Ergotherapeutenausbildung: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. April 2008 - L 10 AS 154/08 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2017 - L 18 AL 119/15

    Arbeitsförderungsrecht: Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld während der

    Bei der vom Kläger begonnenen Ausbildung zum Erzieher handelt es sich nach diesen Grundsätzen nicht um eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung, sondern um eine Ausbildung (vgl zur Ergotherapeutenausbildung etwa: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. April 2008 - L 10 AS 154/08 - juris; zur Physiotherapeutenausbildung Urteil des erkennenden Senats vom 16. Februar 2011 - L 18 AL 252/09 - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2011 - L 19 AS 1097/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Bei der vom Antragsteller angestrebten Ausbildung zum Physiotherapeuten handelt es sich nach dem im einstweiligen Rechtsschutzverfahren möglichen Erkenntnisstand nicht um eine Maßnahme der Weiterbildung, sondern um eine Zweitausbildung, die allenfalls nach den Vorschriften des § 60ff SGB III, nicht aber als Maßnahme der Weiterbildung nach § 77 SGB III gefördert werden kann (vgl. Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg Urteil vom 16.02.2011 - L 18 AL 252/09).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - L 18 AS 713/12
    Auf den Beschluss des erkennenden Senats vom 16. Februar 2011 (- L 18 AL 252/09 - juris) zur Förderungsfähigkeit einer Physiotherapeutenausbildung wird im Übrigen Bezug genommen.
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