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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 18 AS 1272/08   

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https://dejure.org/2010,12354
LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 18 AS 1272/08 (https://dejure.org/2010,12354)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.01.2010 - L 18 AS 1272/08 (https://dejure.org/2010,12354)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - L 18 AS 1272/08 (https://dejure.org/2010,12354)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 Abs 5 SGB 2, § 45 SGB 10, § 48 SGB 10
    Aufhebung; Leistungsausschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie der Rückforderung erbrachter Leistungen für den Zeitraum einer Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2009 - L 19 AS 60/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 18 AS 1272/08
    Dementsprechend ist der Klägerin ungeachtet des Umstandes, dass sie nach dem mit einer Abschlussprüfung abgeschlossenen schulischen Ausbildungsabschnitt noch eine sechsmonatige praktische Ausbildung abzuleisten hatte, an der von ihr besuchten Berufsfachschule ein berufsqualifizierender Abschluss vermittelt worden (ebenso zu der ebenfalls in Form einer schulischen Ausbildung mit anschließendem halbjährlichen Praktikum durchzuführenden Ausbildung zur pharmazeutisch-technischen Assistentin: LSG Essen, Beschluss vom 10. August 2009 - L 19 AS 60/08 -, juris).
  • BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R

    Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes - Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 18 AS 1272/08
    Es kommt insbesondere hier nicht darauf an, ob § 48 Abs. 1 SGB X auch auf von Anfang an rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte anwendbar ist (vgl. für eine derartige "erst Recht"-Anwendung BSGE 95, 57) oder für solche Verwaltungsakte nur eine Rücknahme nach § 45 Abs. 1 SGB X in Betracht kommt (vgl. BSGE 65, 301).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 36/06 R

    Kein Arbeitslosengeld II für Studenten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 18 AS 1272/08
    Eine besondere Härte liegt daher nur dann vor, wenn die Folgen des Anspruchsausschlusses über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung von Hilfe zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbunden und vom Gesetzgeber in Kauf genommen worden ist (vgl. BSG SozR 4-4200 § 7 Nr. 6; BVerwGE 94, 224).
  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 18 AS 1272/08
    Danach handelt grob fahrlässig, wer unter Berücksichtigung seiner persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, seines Einsichtsvermögens und der besonderen Umstände des Falles schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (st. Rspr. vgl. z.B. BSG, Urteile vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R = SozR 3-1300 § 45 Nr. 45 und vom 11. Juni 1987 - 7 Rar 105/85 = BSGE 62, 32, 35 = SozR 4100 § 71 Nr. 2; jeweils mwN).
  • BVerwG, 19.04.1988 - 5 C 15.85

    Ausbildungsförderung - Abschluß - Berufsqualifizierung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 18 AS 1272/08
    Insofern trifft es zwar zu, dass ein berufsqualifizierender Abschluss erst nach Absolvierung des an den Besuch der Schule anschließenden Berufspraktikums erlangt wird, weil erst dadurch (vgl. §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 4 MPhG) der Zugang zum Beruf der Masseurin und medizinischen Bademeisterin ermöglicht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. April 1988 - 5 C 15/85 -, juris; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4.Auflage 2005, § 7 Rn. 13).
  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85

    Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 18 AS 1272/08
    Danach handelt grob fahrlässig, wer unter Berücksichtigung seiner persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, seines Einsichtsvermögens und der besonderen Umstände des Falles schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (st. Rspr. vgl. z.B. BSG, Urteile vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R = SozR 3-1300 § 45 Nr. 45 und vom 11. Juni 1987 - 7 Rar 105/85 = BSGE 62, 32, 35 = SozR 4100 § 71 Nr. 2; jeweils mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2009 - L 20 AS 302/09

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels; Rücknahme oder

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 18 AS 1272/08
    Dies umfasst auch die Anwendung einer anderen Rechtsnorm, etwa die des § 45 SGB X statt des § 48 SGB X und umgekehrt (st. Rspr. des BSG, vgl. z.B. BSGE 87, 8ff.; vgl. ferner: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. April 2009 -L 20 AS 302/09 B ER -, juris; Eicher in: Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Auflage, 2008, § 40 Rn. 114 mwN).
  • BSG, 03.10.1989 - 10 RKg 7/89

    Wesentliche Änderung iS. von § 48 Abs. 1 SGB X

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 18 AS 1272/08
    Es kommt insbesondere hier nicht darauf an, ob § 48 Abs. 1 SGB X auch auf von Anfang an rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakte anwendbar ist (vgl. für eine derartige "erst Recht"-Anwendung BSGE 95, 57) oder für solche Verwaltungsakte nur eine Rücknahme nach § 45 Abs. 1 SGB X in Betracht kommt (vgl. BSGE 65, 301).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 67/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 18 AS 1272/08
    Die Ausschlussregelung soll die nachrangige Grundsicherung mithin davon befreien, eine Ausbildungsförderung auf einer zweiten Ebene zu ermöglichen (BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 67/08 R -, juris).
  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 16.91

    Übermäßige Folgen eines Anspruchsausschlusses als Voraussetzung für das Vorliegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 18 AS 1272/08
    Eine besondere Härte liegt daher nur dann vor, wenn die Folgen des Anspruchsausschlusses über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung von Hilfe zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbunden und vom Gesetzgeber in Kauf genommen worden ist (vgl. BSG SozR 4-4200 § 7 Nr. 6; BVerwGE 94, 224).
  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R

    Nachschieben von Gründen bei gebundenen Verwaltungsakten, Aufrechterhaltung der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - L 18 AS 750/12

    Aufhebung und Erstattung von SGB-Leistungen - Abstandszahlung für Aufgabe einer

    Dies umfasst auch die Anwendung einer anderen Rechtsnorm, etwa die des § 45 SGB X statt des § 48 SGB X und umgekehrt (st. Rspr. des BSG, vgl. z.B. BSGE 87, 8ff.; vgl. ferner: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. April 2009 -L 20 AS 302/09 B ER -, juris, Urteil vom 20. Januar 2010 - L 18 AS 1272/08 - juris; Eicher in: Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2.
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