Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2017 - L 18 AS 2832/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 11 Abs 1 S 1 SGB 2 vom 13.05.2011, § 11a Abs 3 S 1 SGB 2
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Aufwandsentschädigung für einen ehrenamtlichen Bezirksverordneten - keine zweckbestimmte Einnahme
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 11a Abs 3 SGB 2, § 45 SGB 10, § 11 BezVwG BE
Aufwandsentschädigung - Bezirksverordnete - zweckbestimmte Einnahmen - Aufhebung und Erstattung - grobe Fahrlässigkeit - Überprüfungsverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB-II -Leistungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 04.11.2015 - S 82 AS 12274/13
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2017 - L 18 AS 2832/15
- BSG, 12.09.2018 - B 14 AS 36/17 R
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 93/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2017 - L 18 AS 2832/15
Hinsichtlich der Grundentschädigung handele es sich, wie bereits höchstrichterlich entschieden sei (BSG, Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 93/10 R -), um keine zweckbestimmte Leistung.Sie habe auch keine als grob fahrlässig zu wertende Veranlassung gehabt, anzunehmen, dass sich die Verwaltungspraxis angesichts des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 93/10 R - geändert habe, nachdem in den entsprechenden Antragsvordrucken unveränderte pauschal nach sonstigen Einnahmen gefragt worden sei.
Bei der wegen der BVV-Tätigkeit gezahlten Aufwandsentschädigung handelt es sich nicht um zweckbestimmte Einnahmen i.S.d. § 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II (idF der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 [BGBl. 1 S. 850] der seit dem 1. April 2011 geltenden Fassung; vgl. BSG, Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 93/10 R - juris Rn. 18 bereits zu § 11 Abs. 3 Nr. 1a SGB II a.F.).
Den zugrundeliegenden Regelungen lässt sich ein weitergehender Zweck als die - wegen des Ausfalls anderweitiger Erwerbsmöglichkeiten - Sicherung des Lebensunterhalts nach Absetzung der notwendigen Aufwendungen nicht entnehmen (vgl. BSG, Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 93/10 R - juris Rn. 18 f.).
Eine "echte" Steuerbefreiung in Höhe eines Pauschalbetrages ist mit § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG nicht verbunden ist (vgl. BSG, Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 93/10 R - a.a.O. Rn. 20).
- BSG, 26.07.2016 - B 4 KG 2/14 R
Kinderzuschlag - Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB 2 - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2017 - L 18 AS 2832/15
Einen abweichenden Verwendungszweck hat das BSG etwa für die Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) angenommen, weil in den §§ 1, 11 Abs. 1 BAföG als zwei nebeneinander ausdrücklich genannten Zweckbestimmungen sowohl die Deckung des Lebensunterhalts während der Ausbildung als auch die Deckung der Kosten der Ausbildung genannt werden; verneint wurde dies andererseits für das Ausbildungsgeld, weil sich weder in dem Wortlaut der Regelungen noch entstehungsgeschichtlich Anhaltspunkte dafür fanden, dass der Gesetzgeber mit dem Ausbildungsgeld eine besondere, über die Lebensunterhaltssicherung hinausgehende Zwecksetzung verfolgt hätte (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juli 2016 - B 4 KG 2/14 R - juris Rn. 21 m.w.N.). - BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R
Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Finanzierungskosten für …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2017 - L 18 AS 2832/15
Zwar steht der mit Bescheid vom 30. April 2013 für den Zeitraum bis zum 30. April 2013 vorgenommenen Aufhebung früherer Bescheide und der hiermit vorgenommenen Bewilligung geringerer Leistungen unter (bereinigter) Anrechnung auch der BVV-Entschädigung grundsätzlich das Verbot der Verböserung im Widerspruchsverfahren entgegen (vgl. BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/11b AS 67/06 - juris Rn. 18).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2018 - L 15 AS 55/18
Angelegenheiten nach dem SGB II
Verhindert werden soll mit dieser Rechtsnorm zum einen, dass die besondere Zweckbestimmung einer Leistung durch die Berücksichtigung im Rahmen des SGB II verfehlt wird, zum anderen, dass für einen identischen Zweck Doppelleistungen erbracht werden (so auch: Landessozialgericht Berlin Brandenburg, Urteil vom 15. Februar 2017 - L 18 AS 2832/15 -, juris Rn. 31 [keine Sonderstellung ehrenamtlicher Bezirksverordneter in Bezug auf Leistungen der Existenzsicherung], bestätigt durch BSG Terminbericht vom 12. September 2019 - B 14 AS 36/17 R -]). - LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2022 - L 12 AS 246/22
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II ; …
Grundentschädigung einer Berliner Bezirksverordneten gebunden, die das LSG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 15.02.2017 (L 18 AS 2832/15, Rn. 31, juris) vorgenommen hatte und das auf das Erfordernis eines ausdrücklich genannten Verwendungszwecks abstellte. - LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2022 - L 12 AS 223/22
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II ; …
Grundentschädigung einer Berliner Bezirksverordneten gebunden, die das LSG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 15.02.2017 (L 18 AS 2832/15, Rn. 31, juris) vorgenommen hatte und das auf das Erfordernis eines ausdrücklich genannten Verwendungszwecks abstellte.