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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2014 - L 18 AS 2908/12   

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https://dejure.org/2014,9963
LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2014 - L 18 AS 2908/12 (https://dejure.org/2014,9963)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.02.2014 - L 18 AS 2908/12 (https://dejure.org/2014,9963)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - L 18 AS 2908/12 (https://dejure.org/2014,9963)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 3 SGB 2, § 535 BGB
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übernahme der Kosten für die Auszugsrenovierung - Zweifel an der Wirksamkeit der Mietvertragsklausel - Notwendigkeit der Kostensenkungsaufforderung vor Leistungsablehnung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 22 SGB 2
    Kosten der Auszugsrenovierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsicherungsrecht; Übernahmepflicht des Jobcenters für die Kosten einer Auszugsrenovierung als Kosten der Unterkunft (KdU) nach dem SGB II bei fehlender Kostensenkungsaufforderung gegenüber dem Leistungsberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 und S. 3
    Grundsicherungsrecht

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 und S. 3
    Grundsicherungsrecht; Übernahmepflicht des Jobcenters für die Kosten einer Auszugsrenovierung als Kosten der Unterkunft (KdU) nach dem SGB II bei fehlender Kostensenkungsaufforderung gegenüber dem Leistungsberechtigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines Leistungsempfängers auf Übernahme der Kosten einer Auszugsrenovierung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Leistungsempfängers auf Übernahme der Kosten einer Auszugsrenovierung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 15/11 R

    Arbeitslosengeld II - keine Kostenübernahme einer Auszugsrenovierung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2014 - L 18 AS 2908/12
    Zu den als Leistungen für KdU zu erbringenden Aufwendungen können auch die Kosten einer Auszugsrenovierung gehören, soweit sie auf einem Mietvertrag des Hilfebedürftigen mit dem Vermieter beruhen (vgl BSG, Urteil vom 24. November 2011 - B 14 AS 15/11 R = SozR 4-4200 § 22 Nr. 53).

    Im Falle der Kosten einer Auszugsrenovierung muss das Jobcenter dem Hilfebedürftigen folglich das von ihm befürwortete Vorgehen gegenüber dem Vermieter aufzeigen und den Hilfebedürftigen in die Lage versetzen, seine Rechte gegenüber dem Vermieter wahrzunehmen (vgl BSG, Urteil vom 24. November 2011 - B 14 AS 15/11 R - Rn 17).

    Da der Beklagte ein Kostensenkungsverfahren nicht eingeleitet hat, ist ebenso wie bei laufenden KdU von der Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen für die Auszugsrenovierung auszugehen (vgl BSG, Urteil vom 24. November 2011 - B 14 AS 15/11 R - Rn 22).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Staffelmietvereinbarung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2014 - L 18 AS 2908/12
    Das bedeutet, dass der Leistungsträger, soweit er die Rechtsauffassung vertritt, dass den Leistungsempfänger bestimmte mietvertragliche Pflichten nicht treffen, denselben auch in die Lage versetzen muss, seine Rechte gegenüber dem Vermieter durchzusetzen (vgl BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 8/09 = SozR4-4200 § 22 Nr. 24 Rn 16 mwN).

    Dies führt dazu, dass nicht entscheidend sein kann, ob und zu welchen Schönheitsreparaturen der Kläger letztlich mietvertraglich wirksam verpflichtet war, sondern nur, ob er sich "ernsthaft" (vgl BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 8/09 R -) der nachhaltigen Forderung des Vermieters zur Durchführung einer Auszugsrenovierung ausgesetzt sah.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2014 - L 18 AS 2908/12
    Dieses auf die Leistung für Unterkunft und Heizung beschränkte Rechtsmittel ist zulässig (vgl Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 7. November 2006 - 7b AS 8/06 R = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2017 - L 19 AS 1023/17

    SGB-II -Leistungen; Kosten für eine Wohnungsrenovierung; Mietvertragliche

    Ob und wie diese Ansprüche durchgesetzt werden können und ob gegebenenfalls bei fehlender Unterstützung des Leistungsträgers nach dem SGB II hierbei eine Leistungspflicht entstehen kann (BSG, Urteil vom 24.11.2011 - B 14 AS 15/11 R; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.02.2014 - L 18 AS 2908/12) ist hier ohne Belang, weil der Kläger ein Vorgehen gegen seinen Vermieter von Vornherein ausschließt.
  • SG Leipzig, 28.01.2016 - S 17 AS 2325/15

    Kein Anspruch auf Entfernung des Mietvertrages aus der Akte des Jobcenters

    Unter die Vorschrift können auch Kosten einer Ein- (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 09.04.2014 - L 6 AS 401/11 -) oder Auszugsrenovierung (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.02.2014 - L 18 AS 2908/12 -) fallen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2023 - L 9 AS 69/19

    Instandhaltung; Kleinreparatur; Kleinreparaturklausel; Streitgegenstand;

    Zu der unterschiedlichen Behandlung von Schönheitsreparaturen/Auszugsrenovierung einerseits und Instandhaltung bzw. Ersatz andererseits hat zudem das LSG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 12. Februar 2014 (L 18 AS 2908/12, juris Rn. 23) ausgeführt, dass geltend gemachte Kosten für den Ersatz eines Toilettendeckels, eines Handtuchhalters sowie einer Arbeitsplatte nicht zu den Kosten der Auszugsrenovierung gehörten.
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