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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - L 18 AS 392/17   

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https://dejure.org/2017,23229
LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - L 18 AS 392/17 (https://dejure.org/2017,23229)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.06.2017 - L 18 AS 392/17 (https://dejure.org/2017,23229)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Juni 2017 - L 18 AS 392/17 (https://dejure.org/2017,23229)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 20 Abs 2 SGB 2, § 20 Abs 5 SGB 2, RBEG
    Regelbedarf - Höhe - unbezifferter Antrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beanspruchung der Gewährung monatlich höherer Regelbedarfe; Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Regelbedarfs; Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - L 18 AS 392/17
    Indes ist unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 371/11 - juris m.w.N.) ein solches Begehren "ins Blaue" hinein, ohne Angabe greifbarer Umstände rechtsmissbräuchlich und vom Gericht nicht im Wege der Amtsermittlung weiterzuverfolgen, zumal dem Gesetzgeber hinsichtlich der Ausgestaltung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ein Gestaltungsspielraum zusteht.

    Nach diesen Maßstäben genügt allerdings die Regelung über die Bemessung des Regelsatzes aus § 20 Abs. 2 Satz 1 und 5 SGB II i.V.m. mit dem RBEG, die der Beklagte mit den angefochtenen Bescheiden umgesetzt hat und wie vom Bundesverfassungsgericht entschieden, den verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016, a.a.O. Rn. 35 ff. m.w.N.), ohne dass der Kläger konkrete Umstände dargelegt hätte oder sich solche aus den Akten ergäben, wonach die Leistung für ihn als hilfebedürftige Person nicht ausreichend bemessen wäre.

  • BVerfG, 28.08.2013 - 1 BvL 12/12
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - L 18 AS 392/17
    Die Pauschalierung sei verfassungsgemäß, wie sich zuletzt aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 - ergebe.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.01.2013 - L 11 AS 526/12

    Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren; Ermittlung des Wertes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - L 18 AS 392/17
    Ein auf diese Weise unbeziffert geltend gemachter Anspruch bleibt daher bei der Berechnung des Beschwerdewerts nach § 144 Satz 1 Nr. 1 SGG außer Betracht (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 8. Januar 2014 - L 11 AS 526/12 - juris Rn. 50 m.w.N. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 144 Rn. 19).
  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - L 18 AS 392/17
    Die Pauschalierung sei verfassungsgemäß, wie sich zuletzt aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23. Juli 2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13 - ergebe.
  • BSG, 12.11.2015 - B 14 AS 34/14 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für erwerbsfähige behinderte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - L 18 AS 392/17
    Dem Begehren und Antrag des Klägers ist eine Beschränkung des Streitgegenstands insoweit zu entnehmen, als Kosten der Unterkunft und Heizung nicht im Streit stehen, was auch nach der Neufassung des SGB II zum 1. Januar 2011 möglich ist (vgl. BSG, Urteil vom 12. November 2015 - B 14 AS 34/14 R - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 17.10.2016 - L 7 AS 401/14

    Aufrechterhaltung; Berufung; Beschluss; Beweisantrag; Rechtsmissbräuchlichkeit;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - L 18 AS 392/17
    Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts (LSG) vom 17. Oktober 2016 - L 7 AS 401/14 - hat es weiter ausgeführt, es lasse sich nicht feststellen, dass die Leistungen evident unzureichend festgesetzt seien, weil der existenzsichernde Bedarf offensichtlich nicht gedeckt würde.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2022 - L 3 AS 1169/22

    Arbeitslosengeld II - Inflation und Kostensteigerung - Fortschreibung der

    Ein Begehren höherer Leistungen "ins Blaue" hinein, ohne Angabe greifbarer Umstände, wäre vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BVerfG rechtsmissbräuchlich und vom Gericht nicht im Wege der Amtsermittlung weiterzuverfolgen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.06.2017 - L 18 AS 392/17, juris Rn. 16).
  • LSG Sachsen, 24.05.2018 - L 7 AS 1105/16

    Anspruch auf Grundsicherungsleistungen

    Auch der Kläger hat - insbesondere für die von ihm ausdrücklich erwähnten Bereiche ?Haushaltsstrom', ?Mobilität' und ?langlebige Konsumgüter' - keine Belege dafür genannt, dass trotz der jährlichen Fortschreibung des Regelbedarfs innerhalb der letzten zwei Jahre eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen entstanden wäre, auf die der Gesetzgeber vorzeitig durch eine Neufestsetzung des Regelbedarfs hätte reagieren müssen." Diese Auffassung teilen auch das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.12.2017 - L 2 AS 1900/17 B, juris, Rn. 5 f., Beschluss vom 05.10.2017 - L 12 AS 1595/17 B, juris, Rn. 5 und das LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.06.2017 - L 18 AS 392/17, juris, Rn. 16 f. Auf die genannten Entscheidungen nimmt der Senat daher ebenfalls Bezug.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2022 - L 13 AS 1162/22
    Ein Begehren höherer Leistungen "ins Blaue" hinein, ohne Angabe greifbarer Umstände, wäre vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BVerfG rechtsmissbräuchlich und vom Gericht nicht im Wege der Amtsermittlung weiterzuverfolgen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.06.2017 - L 18 AS 392/17, juris Rn. 16).
  • LSG Hamburg, 30.08.2018 - L 4 SO 9/18

    Mehrbedarf wegen erhöhter Stromkosten im Rahmen von Leistungen nach dem SGB XII

    Nunmehr kann zudem auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2014 (1 BvL 10/12) und auf die aktuelle Rechtsprechung verschiedener Landessozialgerichte (SächsLSG, Urteil vom 24.5.2018 - L 7 AS 1105/16; LSG NW, Beschluss vom 19.12.2017 - L 2 AS 1900/17 B; BayLSG, Beschluss vom 21.7.2017 - L 18 AS 405/16 B PKH; LSB Berlin-Bbg., Urteil vom 20.6.2017 - L 18 AS 392/17; siehe auch Saitzek, in: Eicher/Luik, SGB 11, 4. Auflage 2017, § 20 Rn. 66, speziell zu den Kosten der Haushaltsenergie) verwiesen werden, der der Senat sich anschließt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2020 - L 7 AS 521/19
    Sieht ein Beteiligter auch auf ausdrückliche gerichtliche Aufforderung unter Hinweis auf die anderenfalls nicht mögliche Feststellung der Statthaftigkeit des Rechtsmittels davon ab, so vorzutragen, dass eine wertmäßige Bestimmung in den Fällen der in § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG aufgeführten Klagen bei gehöriger Anstrengung möglich ist, obwohl er dazu in der Lage wäre, folgt aus der dann nicht möglichen Feststellung der Statthaftigkeit keine generelle Zulässigkeit der Berufung, sondern der Beteiligte muss in Kauf nehmen, dass die Berufung als unzulässig zu verwerfen ist (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Juni 2017 - L 18 AS 392/17 - Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Januar 2017 - L 7 AS 902/16 NZB - Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - L 5 AS 438/16 B - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 8. Januar 2013 - L 11 AS 526/12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2020 - L 11 AS 277/20
    Vielmehr ist eine Berufung nicht statthaft, wenn sich wegen fehlenden konkreten Vortrags des Klägers sowie wegen fehlender konkreter Klage- bzw Berufungsanträge nicht feststellen lässt, ob die Wertgrenzen nach § 144 Abs. 1 S 1 SGG überschritten sind (Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Januar 2013 - L 11 AS 526/12 -, NZS 2013, 471; ebenso für die Unzulässigkeit einer NZB, wenn sich wegen fehlenden konkreten Vortrags des Klägers sowie mangels Formulierung konkreter Klage- bzw Berufungsanträge nicht feststellen lässt, dass der Wert des Beschwerdegegenstandes maximal 750, 00 Euro beträgt: Beschluss des erkennenden Senats vom 27. November 2012 - L 11 AS 529/12 NZB - ähnlich auch: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Juni 2017 - L 18 AS 392/17 - sowie LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Januar 2017 - L 7 AS 902/16 NZB -).
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