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   LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - L 18 AS 441/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,125015
LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - L 18 AS 441/12 B ER (https://dejure.org/2012,125015)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.03.2012 - L 18 AS 441/12 B ER (https://dejure.org/2012,125015)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. März 2012 - L 18 AS 441/12 B ER (https://dejure.org/2012,125015)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - L 18 AS 441/12
    Der im Wege der einstweiligen Anordnung zu sichernde Anordnungsanspruch ergibt sich aufgrund der verfassungsrechtlich gebotenen Folgenabwägung (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - juris) im Hinblick auf die bislang höchstrichterlich nicht geklärte Tragweite des gesetzlichen Leistungsausschlusses in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) für nichtdeutsche Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), deren Aufenthaltsrecht - wie bei dem die ungarische Staatsangehörigkeit besitzenden Antragsteller - auf § 2 Abs. 2 Nr. 1 Freizügigkeitsgesetz/EU beruht.
  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - L 18 AS 441/12
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - EuGH - (Urteil vom 04. Juni 2009 - C - 22/08 - juris) kann sich nämlich ein Arbeitsuchender, der tatsächliche Verbindungen mit dem Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats hergestellt hat, auf Art. 39 Abs. 2 EGV berufen, um eine finanzielle Leistung in Anspruch zu nehmen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern soll.
  • SG Berlin, 11.06.2012 - S 205 AS 11266/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    2.) Eine Folgenabwägung ist zur Überzeugung der Kammer nicht zulässig, da die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch überprüft wurde und eine Folgenabwägung nicht allein bei einer uneinheitlichen Rechtsprechung über die Auslegung einer Norm zulässig ist (LSG Berlin-Brandenburg, B. v. 29.02.2012 - L 20 AS 2347/11 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, B. v. 05.03.2012 - L 29 AS 414/12 B ER; SG Dresden, B. v. 5.8.2011 - S 36 AS 3461/11 ER; vgl. bereits SG Berlin, B. v. 6.05.2011 - S 205 AS 10042/11 ER; a. A. LSG Berlin-Brandenburg, B. v. 5.3.2012 - L 18 AS 441/12 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, B. v. 30.12.2010 - L 34 AS 1501/10 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, B. v. 09.09.2010, L 10 AS 1023/10 B ER).
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