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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2016 - L 18 AS 441/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,48432
LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2016 - L 18 AS 441/16 (https://dejure.org/2016,48432)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.09.2016 - L 18 AS 441/16 (https://dejure.org/2016,48432)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. September 2016 - L 18 AS 441/16 (https://dejure.org/2016,48432)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 11b Abs 1 S 1 Nr 3b SGB 2, § 3 AlgIIV
    Pflichtbeiträge für das Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Einkommen aus selbständiger Tätigkeit - Rechtsanwalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemssung der Höhe der endgültigen Festsetzung und Rückforderung von vorläufig gewährten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Rückforderung von SGB-II-Leistungen; Anrechnung eines Einkommens aus selbständiger Tätigkeit; Beiträge zum Versorgungswerk der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung von SGB-II -Leistungen; Anrechnung eines Einkommens aus selbständiger Tätigkeit; Beiträge zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte

  • rechtsportal.de

    Rückforderung von SGB-II -Leistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97

    Einheitswert

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2016 - L 18 AS 441/16
    Der Gesetzgeber hat indes einen weiten Spielraum, wenn er Regelungen darüber trifft, ob und in welchem Umfang bei der Gewährung von Sozialleistungen, die an die Bedürftigkeit des Empfängers anknüpfen, sonstiges Einkommen des Empfängers auf den individuellen Bedarf angerechnet wird (vgl. BVerfGE 100, 195 sowie BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7. Juli 2010 - 1 BvR 2556/09 - juris Rn. 13).
  • BVerfG, 07.07.2010 - 1 BvR 2556/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechnung von BAföG-Leistungen auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2016 - L 18 AS 441/16
    Der Gesetzgeber hat indes einen weiten Spielraum, wenn er Regelungen darüber trifft, ob und in welchem Umfang bei der Gewährung von Sozialleistungen, die an die Bedürftigkeit des Empfängers anknüpfen, sonstiges Einkommen des Empfängers auf den individuellen Bedarf angerechnet wird (vgl. BVerfGE 100, 195 sowie BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7. Juli 2010 - 1 BvR 2556/09 - juris Rn. 13).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2016 - L 18 AS 441/16
    Letzteres greift dann ein, wenn und soweit andere Mittel zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht zur Verfügung stehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. - juris Rn. 134).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2014 - L 12 AS 1858/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung bzw -berechnung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2016 - L 18 AS 441/16
    Wie vom SG zu Recht ausgeführt worden ist, sind die Beiträge zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte nach § 11 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b SGB II zu berücksichtigen, mithin weder als notwendige Betriebsausgaben unmittelbar vom Einkommen abzusetzen noch als Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung gemäß § 11 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Dezember 2014 - L 12 AS 1858/13 - juris Rn. 42 sowie neben der vom SG zitierten Kommentarliteratur auch Schmidt in Eicher, SGB 11, 3. Auflage 2013, § 11 b Rn. 16, wonach allenfalls § 11 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB II als Absetzungsnorm erwogen wird).
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 44/07 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - selbstständige Tätigkeit als

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.09.2016 - L 18 AS 441/16
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit dem bereits vom SG zitierten Urteil vom 30. Juli 2008 (- B 14 AS 44/07 R - juris Rn. 14), das auch der Senat seiner Entscheidung zugrunde legt, ausgeführt, dass das Einkommen jenes gemäß §§ 7, 9, 11 SGB II hilfebedürftigen Klägers um die - vergleichbaren - Beiträge zum Versorgungswerk der Landesarchitektenkammer gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b SGB II in der seit dem 1. Januar 2005 geltenden Fassung, die der hier anzuwendenden Norm des § 11 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b SGB II entspricht, zu mindern gewesen wäre, wäre nicht bereits eine Bezuschussung gemäß § 26 SGB II a.F. erfolgt.
  • LSG Bayern, 16.07.2019 - L 11 AS 52/19

    Kein Nachweis höherer Belastungen bei der Einkommenserzielung im Rahmen des

    Die von ihm zu zahlenden Beiträge zur Versorgungskammer entsprechen dem nicht (vgl dazu auch eingehend LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.09.2016 - L 18 AS 441/16 - juris).
  • BSG, 09.03.2017 - B 4 AS 349/16 B

    SGB II - Leistungen; Absetzung von Kammerbeiträgen; Grundsatzrüge; Genügen der

    L 18 AS 441/16 (LSG Berlin-Brandenburg).
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