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   LSG Bayern, 06.12.2016 - L 18 AS 770/16 B ER   

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https://dejure.org/2016,53769
LSG Bayern, 06.12.2016 - L 18 AS 770/16 B ER (https://dejure.org/2016,53769)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06.12.2016 - L 18 AS 770/16 B ER (https://dejure.org/2016,53769)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06. Dezember 2016 - L 18 AS 770/16 B ER (https://dejure.org/2016,53769)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung von Alg-II-Ansprüchen; Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Ersetzung einer Eingliederungsvereinbarung durch einen Eingliederungsverwaltungsakt; Angemessener Ausgleich im Ermessenswege; Individuelle Bedarfslage des erwerbsfähigen ...

  • rewis.io

    Einstweiliger Rechtsschutz in Bezug auf die volle Minderung des Arbeitslosengeldes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Rechtmäßigkeit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen einen Sanktionsbescheid zur Minderung des Arbeitslosengeldes II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 06.12.2016 - L 18 AS 770/16
    Je schwerer die ohne Eilrechtsschutzes drohende Rechtsverletzung ist, umso höher sind die Anforderungen an die Genauigkeit der Prognose des Hauptsacheerfolgs zu stellen, um auf dieses Abwägungselement eine Ablehnung des Eilantrags zu stützen; gegebenenfalls muss sogar im Eilverfahren bereits eine abschließende Prüfung durchgeführt werden, um den Eilantrag wegen fehlender Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ablehnen zu können (vgl. zu den verfassungsrechtlich fundierten Aspekten der Abwägungsentscheidung BVerfG vom 29.7.2003, 2 BvR 311/03 juris Rn 14; vom 12.5.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn 23 ff; vom 6.2.2007, 1 BvR 3101/06; vom 25.2.2009, 1 BvR 120/09 juris Rn 11; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, Rn 12c ff).

    Diese Sicherstellung ist eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutze der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (BVerfG vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn 28 f; BVerfGE 82, 60, 80).

  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung

    Auszug aus LSG Bayern, 06.12.2016 - L 18 AS 770/16
    Ersetzt das Jobcenter - vorliegend also der Antragsgegner - eine Eingliederungsvereinbarung durch einen Verwaltungsakt, sind nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 23.06.2016, B 14 AS 42/15 R) die ersetzenden Regelungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens (§ 39 Abs. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB I -) nach denselben Maßstäben zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen, wie sie für die konsensuale Eingliederungsvereinbarung gelten.

    Fehlt es hieran, ist der die Eingliederungsvereinbarung ersetzende Verwaltungsakt in einer das Regelungskonzept des SGB II verfehlenden Weise allein auf die sanktionsbewehrte Kontrolle der Eigenaktivitäten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beschränkt und entsprechend dem Rechtsgedanken des § 58 Abs. 3 SGB X insgesamt rechtswidrig (vgl. zu den Anforderungen insbesondere BSG vom 23.06.2016, B 14 AS 42/15 R juris Rn 21).

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus LSG Bayern, 06.12.2016 - L 18 AS 770/16
    Das heißt, die Folgen, die sich für die Antragsteller mit dem Sofortvollzug verbinden, sind grundsätzlich nur insoweit beachtlich, als sie nicht schon als regelmäßige Folge der gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs in der gesetzgeberischen Grundentscheidung Berücksichtigung gefunden haben (zur VwGO BVerfG vom 10.10.2003, 1 BvR 2025/03 juris Rn 22).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Bayern, 06.12.2016 - L 18 AS 770/16
    Je schwerer die ohne Eilrechtsschutzes drohende Rechtsverletzung ist, umso höher sind die Anforderungen an die Genauigkeit der Prognose des Hauptsacheerfolgs zu stellen, um auf dieses Abwägungselement eine Ablehnung des Eilantrags zu stützen; gegebenenfalls muss sogar im Eilverfahren bereits eine abschließende Prüfung durchgeführt werden, um den Eilantrag wegen fehlender Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ablehnen zu können (vgl. zu den verfassungsrechtlich fundierten Aspekten der Abwägungsentscheidung BVerfG vom 29.7.2003, 2 BvR 311/03 juris Rn 14; vom 12.5.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn 23 ff; vom 6.2.2007, 1 BvR 3101/06; vom 25.2.2009, 1 BvR 120/09 juris Rn 11; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, Rn 12c ff).
  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus LSG Bayern, 06.12.2016 - L 18 AS 770/16
    Je schwerer die ohne Eilrechtsschutzes drohende Rechtsverletzung ist, umso höher sind die Anforderungen an die Genauigkeit der Prognose des Hauptsacheerfolgs zu stellen, um auf dieses Abwägungselement eine Ablehnung des Eilantrags zu stützen; gegebenenfalls muss sogar im Eilverfahren bereits eine abschließende Prüfung durchgeführt werden, um den Eilantrag wegen fehlender Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ablehnen zu können (vgl. zu den verfassungsrechtlich fundierten Aspekten der Abwägungsentscheidung BVerfG vom 29.7.2003, 2 BvR 311/03 juris Rn 14; vom 12.5.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn 23 ff; vom 6.2.2007, 1 BvR 3101/06; vom 25.2.2009, 1 BvR 120/09 juris Rn 11; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, Rn 12c ff).
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

    Auszug aus LSG Bayern, 06.12.2016 - L 18 AS 770/16
    Je schwerer die ohne Eilrechtsschutzes drohende Rechtsverletzung ist, umso höher sind die Anforderungen an die Genauigkeit der Prognose des Hauptsacheerfolgs zu stellen, um auf dieses Abwägungselement eine Ablehnung des Eilantrags zu stützen; gegebenenfalls muss sogar im Eilverfahren bereits eine abschließende Prüfung durchgeführt werden, um den Eilantrag wegen fehlender Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ablehnen zu können (vgl. zu den verfassungsrechtlich fundierten Aspekten der Abwägungsentscheidung BVerfG vom 29.7.2003, 2 BvR 311/03 juris Rn 14; vom 12.5.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn 23 ff; vom 6.2.2007, 1 BvR 3101/06; vom 25.2.2009, 1 BvR 120/09 juris Rn 11; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, Rn 12c ff).
  • LSG Bayern, 16.07.2009 - L 7 AS 368/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    Auszug aus LSG Bayern, 06.12.2016 - L 18 AS 770/16
    Bei wahrscheinlicher Rechtswidrigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts und deshalb gegebener hoher Erfolgswahrscheinlichkeit der Hauptsache kann jedoch auch die nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung sofort geltende Folge zugunsten der Antragsteller berücksichtigt werden (so wohl auch LSG Bayern vom 16.07.2009, L 7 AS 368/09 B ER juris Rn 29).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus LSG Bayern, 06.12.2016 - L 18 AS 770/16
    Diese Sicherstellung ist eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutze der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (BVerfG vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn 28 f; BVerfGE 82, 60, 80).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.07.2017 - L 9 AS 2050/17

    Minderung des Arbeitslosengeld II - Verletzung von Pflichten aus einem

    Fehlt es hieran, ist der die Eingliederungsvereinbarung ersetzende Verwaltungsakt in einer das Regelungskonzept des SGB II verfehlenden Weise allein auf die sanktionsbewehrte Kontrolle der Eigenaktivitäten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beschränkt und damit insgesamt rechtswidrig (vgl. zu den Anforderungen insbesondere BSG Urteil vom 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R - juris Rn 21 ; im Anschluss daran Bayrisches LSG, Beschluss vom 06.12.2016 - L 18 AS 770/16 B - ).
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