Rechtsprechung
   LSG Bayern, 21.11.2008 - L 18 B 796/08 R PKH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,20790
LSG Bayern, 21.11.2008 - L 18 B 796/08 R PKH (https://dejure.org/2008,20790)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.11.2008 - L 18 B 796/08 R PKH (https://dejure.org/2008,20790)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. November 2008 - L 18 B 796/08 R PKH (https://dejure.org/2008,20790)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,20790) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 3/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerspruchsverfahren - Kosten -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2008 - L 18 B 796/08
    Insoweit ist eine erweiternde Auslegung des § 73a Abs. 2 SGG nicht gerechtfertigt; vielmehr erfolgt ein Ausschluss der Gewährung von PKH nach dem Wortlaut des § 73a Abs. 2 SGG nur bei tatsächlich bestehender Verbandsvertretung (BSG, Urteil vom 29.03.2007 SozR 4-1300 § 63 Nr. 6).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.08.2007 - L 3 B 307/06

    Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren nach Ablehnung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2008 - L 18 B 796/08
    Die Beschwerde gegen einen Beschluss, der einen Antrag auf PKH ablehnt, ist eine besondere Angelegenheit im Sinne des § 18 Nr. 5 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 05.05.2004 (RVG), so dass im Beschwerdeverfahren vom Landessozialgericht (LSG) eine Kostenentscheidung zu treffen ist (ebenso LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 06.08.2007 - L 3 B 307/06 AS mwN; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, Kommentar, 9.Auflage, § 176 Rdnr 5a).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2008 - L 18 B 796/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (so BVerfGE 81, 347, 356 mwN) Da der Gleichheitsgrundsatz des GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip keine vollständige Gleichstellung Unbemittelter mit Bemittelten verlangt, sondern nur eine weitgehende Angleichung, ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint.
  • BVerfG, 22.06.2007 - 1 BvR 681/07

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2008 - L 18 B 796/08
    Die Beiordnung eines Rechtsanwaltes ist auch erforderlich, insbesondere aus dem Grundsatz der "Waffengleichheit" (§ 121 Abs. 2 ZPO; vgl hierzu Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 22.06.2007 Az: 1 BvR 681/07).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - L 5 ER 91/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Beschwerde - außergerichtliche

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2008 - L 18 B 796/08
    Die gegenteilige Ansicht im Beschluss des LSG Rheinland-Pfalz vom 10.06.2008 Az: L 5 ER 91/08 AS, L 5 B 107/08 AS, zitiert nach juris, überzeugt den Senat nicht.
  • LSG Bayern, 22.03.1989 - L 5 B 305/88

    Prozeßkostenhilfe; Erfolgsaussichten; Hinreichend; Bewilligung; Aufklärung;

    Auszug aus LSG Bayern, 21.11.2008 - L 18 B 796/08
    Eine hinreichende Erfolgsaussicht kann somit vorliegen, wenn es erforderlich erscheint, Gutachten einzuholen (Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer aaO, Beschluss des BayLSG vom 06.07.1987 - L 5 B 55/87.Ar und vom 22.03.1989 - L 5 B 305/88.Ar).
  • LSG Bayern, 22.11.2010 - L 7 AS 486/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Aufhebung gem § 124 ZPO -

    Außerdem stehe die VdK-Mitgliedschaft einer Gewährung von PKH nicht entgegen, wie sich dies aus einer Entscheidung des BayLSG vom 21.11.2008 (Az.: L 18 B 796/08 R) ergebe.

    Ob und ggf. inwieweit die Voraussetzungen der Mitgliedschaft in einem Verband im konkreten Fall tatsächlich vorliegen, kann in der Beschwerdeinstanz nicht mehr überprüft werden (anderer Ansicht BayLSG, Beschluss vom 21.11.2008, Az.: L 18 B 796/08 R PKH, das sich mit der Zweiteilung des Systems insoweit nicht auseinandersetzt).

    Soweit der 18. Senat des BayLSG unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BSG vom 29.3.2007 B 9a SB 3/05 R davon ausgeht, dass die Bewilligung von PKH nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme einer Vertretung durch den Verband ausgeschlossen sei (BayLSG, Beschluss vom 21.11.2008, Az.: L 18 B 796/08 R PKH), ist dem nicht zu folgen.

    Ein unzulässiger Eingriff in den grundrechtlich geschützten Bereich des Art. 9 Grundgesetz (GG) ist nicht ersichtlich (aA BayLSG, Beschluss vom 21.11.2008, Az.: L 18 B 796/08 R PKH).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht