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   LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2007 - L 18 B 932/07 AS ER   

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https://dejure.org/2007,15430
LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2007 - L 18 B 932/07 AS ER (https://dejure.org/2007,15430)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.07.2007 - L 18 B 932/07 AS ER (https://dejure.org/2007,15430)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juli 2007 - L 18 B 932/07 AS ER (https://dejure.org/2007,15430)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten für eine Brunnenbohrung auf einem gepachteten Grundstück; Bohrung eines neuen Brunnens als angemessene Leistung für Unterkunft und Heizung; Voraussetzungen für die Anerkennung eines unabweisbaren Bedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2006 - L 7 AS 343/05

    Qualifizierung eines Schriftstücks als Klage nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG);

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2007 - L 18 B 932/07
    Demgegenüber gehören dazu nicht größere Reparatur-, Erneuerungs- und Modernisierungsarbeiten (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 31. März 2006, L 7 AS 343/05 ER, veröffentlicht in juris).

    Es ist aber nicht Aufgabe der Transferleistungen nach dem SGB II, die aus öffentlichen Steuermitteln finanziert werden, grundlegende Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten zu finanzieren (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 31. März 2006, L 7 AS 343/05 ER, aaO).

  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 126/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - alsbaldiger

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2007 - L 18 B 932/07
    Auch dient die Freistellung eines selbst genutzten Eigenheims in angemessener Größe vom bedarfsmindernden Einsatz als Vermögen (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II) nicht dazu, die Immobilie als Vermögensgegenstand zu schützen (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002, B 7 AL 126/01 R, veröffentlicht in juris).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2007 - L 18 B 932/07
    Der Anordnungsanspruch folgt auch nicht aus grundrechtlich geschützten Positionen der Antragsteller, denn es droht keine endgültige Verhinderung ihrer Grundrechtsverwirklichung (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05 = NVwZ 2005, 927).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.07.2007 - L 18 B 932/07
    Das - isolierte - Begehren auf Übernahme der Kosten für eine Brunnenbohrung ist zulässig; denn im Bescheid vom 6. März 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17. April 2007 hat der Antragsgegner allein diesen - von der Entscheidung über die Regelleistungen abtrennbaren (siehe dazu BSG, Urteil vom 7. November 2006, B 7b AS 8/06 R = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1) - Verfügungssatz verlautbart.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - L 12 AS 575/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutzte Eigentumswohnung -

    Einigkeit besteht insoweit in der Rechtsprechung, dass wertsteigernde Erneuerungsmaßnahmen nicht zum Erhaltungsaufwand zählen und es insoweit auch nicht Aufgabe der Transferleistungen nach dem SGB II ist, grundlegende Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten zu finanzieren (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 31. März 2006 - L 7 AS 343/05 ER: umfangreiche Dachsanierung nach einem Sturmschaden; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. November 2005 - L 2 B 68/05 AS ER: Erneuerung der Heizungsanlage und Austausch des Warmwasserspeichers; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 2007 - L 9 B 136/07 AS-ER: Instandsetzung der Heizungsanlage; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juli 2007 - L 18 B 932/07 AS-ER: Bohrung eines Trinkwasserbrunnens ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2010 - L 29 AS 328/10

    Kosten der Unterkunft; selbst genutztes Eigenheim; Erhaltungsaufwand;

    Hier ist schon zweifelhaft, ob auf den Wohnwert bzw. Gebrauchswert (so wohl das BSG - B 4 AS 38/08 R-, wenn es von "einer Verbesserung des Standards des selbst genutzten Eigenheims" spricht) oder den Verkehrswert (so wohl das LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juli 2007, L 18 B 932/07 AS ER, wenn es die Erneuerung eines versandeten Brunnens als "wertsteigernde Erneuerungsmaßnahme" ablehnt) der Immobilie abzustellen ist.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.05.2008 - L 2 B 94/07
    Dabei kann offen bleiben, ob eine Übernahme ausscheidet, weil es sich zumindest teilweise um wertsteigernde Erneuerungsmaßnahmen handelt (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juli 2007, L 18 B 932/07 AS ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2012 - L 7 AS 244/08
    Grundsätzlich wird daher insoweit in der Rechtsprechung angenommen, dass wertsteigernde Erneuerungsmaßnahmen nicht zum Erhaltungsaufwand zählen und es insoweit auch nicht Aufgabe der Transferleistungen nach dem SGB II ist, grundlegende Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten zu finanzieren (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 31. März 2006 - L 7 AS 343/05 ER: umfangreiche Dachsanierung nach einem Sturmschaden; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. November 2005 - L 2 B 68/05 AS ER: Erneuerung der Heizungsanlage und Austausch des Warmwasserspeichers; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 2007 - L 9 B 136/07 AS-ER: Instandsetzung der Heizungsanlage; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juli 2007 - L 18 B 932/07 AS-ER: Bohrung eines Trinkwasserbrunnens (alle juris)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2007 - L 1 B 38/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Es ist nicht Aufgabe der aus Steuermitteln finanzierten Leistungen nach dem SGB II und XII, grundlegende Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten zu finanzieren (vgl. LSG Niedersachsen, Beschluss vom 31.03.2006 - Az.: L 7 AS 343/05 ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.07.2007 - Az.: L 18 B 932/07 AS ER, Juris; Berlit in LPK-SGB II 2. Auflage 2007, § 22, Rn. 22, m.w.N.).
  • SG Berlin, 28.07.2010 - S 174 AS 21449/07

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - gepachtete Parzelle in

    Einigkeit besteht in der Rechtsprechung, dass wertsteigernde Erneuerungsmaßnahmen nicht zum Erhaltungsaufwand zählen und es insoweit auch nicht Aufgabe der Transferleistungen nach dem SGB II ist, grundlegende Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten zu finanzieren [vgl. Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 31.03.2006, L 7 AS 343/05 ER: umfangreiche Dachsanierung nach einem Sturmschaden; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.11.2005, L 2 B 68/05 AS ER: Erneuerung der Heizungsanlage und Austausch des Warmwasserspeichers; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.08.2007, L 9 B 136/07 AS-ER: Instandsetzung der Heizungsanlage; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.07.2007, L 18 B 932/07 AS-ER: Bohrung eines Trinkwasserbrunnens).
  • SG Osnabrück, 28.09.2007 - S 22 AS 615/07
    § 23 Abs. 1 SGB II kommt als Anspruchsgrundlage ebenfalls nicht in Betracht, weil es sich bei den hier geltend gemachten Aufwendungen nicht um einen von der Regelleistung des § 20 SGB II umfassten Bedarfes handelt (vgl. ausführlich Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juli 2007 - L 18 B 932/07 AS ER -, Juris Rn. 5).
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