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   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2015 - L 18 R 353/12   

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https://dejure.org/2015,26767
LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2015 - L 18 R 353/12 (https://dejure.org/2015,26767)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.01.2015 - L 18 R 353/12 (https://dejure.org/2015,26767)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - L 18 R 353/12 (https://dejure.org/2015,26767)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um die Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung; Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Versicherten im allgemeinen Erwerbsleben; Hier keine Erforderlichkeit der Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit; Prüfung eines Anspruchs auf Rente wegen teilweiser ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit um die Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.12.2002 - 2 BvR 1255/02

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2015 - L 18 R 353/12
    Eine missbräuchliche Rechtsverfolgung liegt vor, wenn die Weiterführung des Rechtsstreits von jedem Einsichtigen als aussichtslos angesehen werden muss (vgl Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.12.2002, Az 2 BvR 1255/02, juris RdNr 3).
  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2015 - L 18 R 353/12
    Die Anspruchsschwelle ist überschritten, wenn dem Versicherten binnen eines Jahres kein geeigneter und freier (Teilzeit-)Arbeitsplatz in einem zumutbaren Beruf angeboten wird; dann ist eine Arbeitsmarktrente in der Form und (im Übrigen) nach den Regeln einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zu bewilligen (BSGE 78, 207 ff = SozR 3-2600 § 43 Nr. 13; BSG SozR 3-2200 § 1276 Nr. 3).
  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 106/96

    Hinzuziehung einer Gemeindeprüfungsanstalt als Sachverständiger; Beeidigung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2015 - L 18 R 353/12
    § 410 Abs. 1 S 1 ZPO regelt entgegen dem ersten Anschein keine Beeidigungspflicht, sondern nur die Modalitäten der Beeidigung (BGH NJW 1998, 3355).
  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2015 - L 18 R 353/12
    Eine solche Benennungspflicht (der Beklagten) kommt in Betracht, wenn aufgrund erheblicher Leistungseinschränkungen auch das Spektrum der leichten Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weiter eingeschränkt sein könnte, also Zweifel bestehen, ob dort noch ausreichend leichte Tätigkeiten zur Verfügung stehen, die der Versicherte mit seinem Restleistungsvermögen wettbewerbsfähig verrichten kann (vgl dazu BSGE 80, 24ff = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8; BSGE 109, 189ff = SozR 4-2600 § 43 Nr. 16 und insbesondere BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 18).
  • BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 1/91

    Zeitrentengewährung nur bei grundsätzlich zugänglichem Arbeitsmarkt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2015 - L 18 R 353/12
    Die Anspruchsschwelle ist überschritten, wenn dem Versicherten binnen eines Jahres kein geeigneter und freier (Teilzeit-)Arbeitsplatz in einem zumutbaren Beruf angeboten wird; dann ist eine Arbeitsmarktrente in der Form und (im Übrigen) nach den Regeln einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zu bewilligen (BSGE 78, 207 ff = SozR 3-2600 § 43 Nr. 13; BSG SozR 3-2200 § 1276 Nr. 3).
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2015 - L 18 R 353/12
    Eine solche Benennungspflicht (der Beklagten) kommt in Betracht, wenn aufgrund erheblicher Leistungseinschränkungen auch das Spektrum der leichten Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weiter eingeschränkt sein könnte, also Zweifel bestehen, ob dort noch ausreichend leichte Tätigkeiten zur Verfügung stehen, die der Versicherte mit seinem Restleistungsvermögen wettbewerbsfähig verrichten kann (vgl dazu BSGE 80, 24ff = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8; BSGE 109, 189ff = SozR 4-2600 § 43 Nr. 16 und insbesondere BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 18).
  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2015 - L 18 R 353/12
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat insoweit die gesetzlichen Vorgaben durch Richterrecht ergänzt (BSGE 43, 75 = SozR 2200 § 1246 Nr. 13).
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