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   LSG Bayern, 16.05.2013 - L 18 SO 74/12   

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https://dejure.org/2013,17701
LSG Bayern, 16.05.2013 - L 18 SO 74/12 (https://dejure.org/2013,17701)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.05.2013 - L 18 SO 74/12 (https://dejure.org/2013,17701)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - L 18 SO 74/12 (https://dejure.org/2013,17701)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Eingliederungshilfe - Bewilligung eines persönlichen Budgets - Abschluss einer Zielvereinbarung nach § 4 BudgetV als zwingende Voraussetzung - Streit über den Inhalt der Zielvereinbarung - Zulässigkeit der Festlegung von Anforderungen an die Qualifikation der ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.11.2011 - B 11 AL 7/10 R

    Besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - anerkannte Werkstatt -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.05.2013 - L 18 SO 74/12
    Zwar muss die dem pB zugrundeliegende Zielsetzung, dem Leistungsberechtigten ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen (§ 17 Abs. 2 S. 1 SGB IX) und dem bereits in § 9 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ausdrücklich geregelten Wunsch- und Wahlrecht des Leistungsberechtigten entsprechen (Hessisches LSG, Beschluss vom 22.06.2012, L 4 SO 121/12 B ER), bei der zu treffenden Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch und insoweit bei der Auslegung der einschlägigen Rechtsgrundlagen berücksichtigt werden (vgl. BSG, Urteil vom 30. November 2011, B 11 AL 7/10 R, jurisRdnr. 17).
  • LSG Hessen, 22.06.2012 - L 4 SO 121/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.05.2013 - L 18 SO 74/12
    Zwar muss die dem pB zugrundeliegende Zielsetzung, dem Leistungsberechtigten ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen (§ 17 Abs. 2 S. 1 SGB IX) und dem bereits in § 9 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ausdrücklich geregelten Wunsch- und Wahlrecht des Leistungsberechtigten entsprechen (Hessisches LSG, Beschluss vom 22.06.2012, L 4 SO 121/12 B ER), bei der zu treffenden Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch und insoweit bei der Auslegung der einschlägigen Rechtsgrundlagen berücksichtigt werden (vgl. BSG, Urteil vom 30. November 2011, B 11 AL 7/10 R, jurisRdnr. 17).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - L 9 SO 448/12
    Auszug aus LSG Bayern, 16.05.2013 - L 18 SO 74/12
    26 Zu den grundlegenden allgemeinen Anforderungen an Teilhabeleistungen gehört, dass diese durch fachlich ausreichend qualifiziertes Personal erbracht werden (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.01.2013, L 9 SO 448/12 B ER).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.05.2011 - L 8 SO 29/10

    Leistungen zur Teilhabe von Behinderten: Voraussetzung der Gewährung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 16.05.2013 - L 18 SO 74/12
    Die Zielvereinbarung ist damit wesentlicher Bestandteil der Bewilligung eines pB (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.05.2011, L 8 SO 29/10 B ER mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.10.2009 - L 7 SO 3329/09
    Auszug aus LSG Bayern, 16.05.2013 - L 18 SO 74/12
    Es begründet aber keinen Anspruch auf neue Formen der Teilhabeleistung, sondern lediglich die Möglichkeit, anstelle der Inanspruchnahme der durch den Rehabilitationsträger bereitgestellten Sachleistung sich selbst die erforderlichen Hilfen zu organisieren (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Oktober 2009, L 7 SO 3329/09 ER-B, mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 3516/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Wohngemeinschaft - Leistungserbringung in

    Ein solches bereichsspezifisches Ermessen besteht vorliegend indes nicht, da lediglich Eingliederungshilfeleistungen nach § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII streitgegenständlich sind: Hinsichtlich der Eingliederungshilfeleistungen für wesentlich Behinderte - wie die Klägerin - im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII besteht kein behördliches Ermessen, sondern ein Anspruch des wesentlich Behinderten (BSG, Urteil vom 8. März 2017 - B 8 SO 2/16 R - juris Rdnr. 19; LSG Bayern, Urteil vom 16. Mai 2013 - L 18 SO 74/12 - juris Rdnr. 21).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2018 - L 7 SO 1419/15

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Leistungsbewilligung in Form eines

    Ein solches bereichsspezifisches Ermessen entfällt allerdings dann, wenn lediglich Eingliederungshilfeleistungen nach § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII für wesentlich Behinderte streitgegenständlich sind (BSG, Urteil vom 8. März 2017 - B 8 SO 2/16 R - juris Rdnr. 19; LSG Bayern, Urteil vom 16. Mai 2013 - L 18 SO 74/12 - juris Rdnr. 21).
  • SG München, 02.03.2015 - S 22 SO 101/13

    Streitigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

    Die Zielvereinbarung ist damit wesentlicher Bestandteil der Bewilligung eines Persönlichen Budgets (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 16. Mai 2013 - L 18 SO 74/12).
  • SG München, 24.02.2015 - S 22 SO 101/13

    Leistungen, Bewilligung, Eingliederungshilfe, Erwerbsminderung, Rente, Bescheid,

    Die Zielvereinbarung ist damit wesentlicher Bestandteil der Bewilligung eines Persönlichen Budgets (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 16. Mai 2013 - L 18 SO 74/12).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2014 - L 9 R 399/12
    Es begründet aber keinen Anspruch auf neue Formen der Teilhabeleistung, sondern lediglich die Möglichkeit, anstelle der Inanspruchnahme der durch den Rehabilitationsträger bereitgestellten Sachleistung sich selbst die erforderlichen Hilfen zu organisieren (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.10.2009 - L 7 SO 3329/09 ER-B - LSG Bayern, Urteil vom 16.05.2013 - L 18 SO 74/12 - (jeweils juris)).
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