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   LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2008 - L 19 AS 1116/06   

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https://dejure.org/2008,17158
LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2008 - L 19 AS 1116/06 (https://dejure.org/2008,17158)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.04.2008 - L 19 AS 1116/06 (https://dejure.org/2008,17158)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. April 2008 - L 19 AS 1116/06 (https://dejure.org/2008,17158)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Leistungen für die Erstausstattung einer Wohnung (Küchenschränke, Wohnzimmerschrank, Bett und Matratze, Fußbodenbelag für das Wohnzimmer) als verlorener Zuschuss; Bestimmung des Begriffs der Erstausstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.02.2007 - L 2 B 261/06

    Ist eine Wohnungserstausstattung für 1.100 Euro möglich?

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2008 - L 19 AS 1116/06
    Der Begriff der "Erstausstattung" umfasst die Bedarfe an allen Wohnungsgegenständen, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein menschenwürdiges Wohnen erforderlich sind (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Februar 2007, L 2 B 261/06 AS ER, veröffentlicht in juris, mwN).

    Eine Verweisung auf die Anschaffung von gebrauchten Möbeln ist nicht zu beanstanden, denn der Verweis auf die Möglichkeit der Anschaffung von gebrauchten Möbeln ist keine (unzulässige) Ausgrenzung des Leistungsempfängers, sondern der Verweis auf ein übliches, sparsames Verhalten (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Februar 2007, aaO).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.02.2008 - L 10 B 2193/07

    Möglichkeit der Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten ohne

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2008 - L 19 AS 1116/06
    Allerdings hat das Rundschreiben für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit keine Bindungswirkung (zur fehlenden Bindungswirkung der Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II - AV-Wohnen - der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz des Landes Berlin vom 30. Mai 2006 - ABl. S. 2062 - iVm dem Rundschreiben vom 22. Dezember 2006 vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Februar 2008, L 10 B 2193/07 AS ER, veröffentlicht in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2007 - L 20 AS 12/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2008 - L 19 AS 1116/06
    26 Der Begriff der Erstausstattung im Sinne des § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II ist nicht legal definiert, sondern bedarfsbezogen zu verstehen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Oktober 2007, L 20 AS 12/07, veröffentlicht in juris, mwN).
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2008 - L 19 AS 1116/06
    Es handelt sich demnach nur um norminterpretierende Handlungsanweisungen zur Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen, die zu einer internen Bindung der durch sie angewiesenen nachgeordneten Behörden führen, jedoch keine anspruchsbegründende Außenwirkung im Verhältnis der Verwaltung zum Bürger entfalten (vgl. BVerwGE 34, 278, 281).
  • SG Frankfurt/Main, 28.05.2009 - S 17 AS 388/06

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - gebrauchter

    27 Allerdings besteht im Rahmen des § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II grundsätzlich nur ein Anspruch auf Leistungen für die Anschaffung gebrauchter Gegenstände, da der Kauf gebrauchter Haushaltsgegenstände einem üblichen, sparsamen Verhalten entspricht (vgl. etwa Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 03.04.2008, L 19 AS 1116/06, juris Rnr. 26; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, B. v. 14.02.2007, L 2 B 261/06 AS ER, juris Rnr. 31, jeweils m.w.N.).
  • SG Hildesheim, 15.03.2011 - S 54 AS 2194/08
    Ferner ist nach der Rechtsprechung des LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 3. April 2008 - L 19 AS 1116/06 -, juris Rn. 29) eine teleologische Reduktion der e.g. Vorschrift dergestalt geboten, dass solche Fallkonstellationen vom Anspruch ausgeschlossen werden, in denen Leistungsempfänger bei Bestehen eines akuten Bedarfs aus eigener freier Entscheidung die Anschaffung an sich erforderlicher haushaltstypischer Wohnungsgegenstände auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, obgleich ihnen mit den im Bedarfszeitpunkt zur Verfügung stehenden Mitteln die Beschaffung der Gegenstände möglich gewesen wäre.

    Andernfalls würde dies die vom LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 3. April 2008, a.a.O.) angesprochene und als unzulässig erachtete Verschiebung des Anschaffungszeitpunkts auf spätere Zeiten des Hilfebezugs bedeuten, die nach Sinn und Zweck der Vorschrift des § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II nicht gewünscht ist.

  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2010 - L 1 AS 3681/10
    Allerdings besteht im Rahmen des § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II grundsätzlich nur ein Anspruch auf Leistungen für die Anschaffung gebrauchter Gegenstände, da der Kauf gebrauchter Haushaltsgegenstände einem üblichen, sparsamen Verhalten entspricht (vgl. etwa Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.04.2008, L 19 AS 1116/06; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.02.2007, L 2 B 261/06 AS ER, beide zitiert nach Juris.).

    Lässt ein zeitliches Verschieben einer Anschaffung, wenn zum Zeitpunkt der Entstehung eines solchen Anspruchs bedarfsdeckende Mittel vorhanden waren, den Anspruch auf Erstausstattung entfallen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. April 2008 - L 19 AS 1116/06), gilt dies erst recht, wenn im Zeitpunkt der Antragstellung die Anschaffungen aus den Ansparungen bereits getätigt worden sind.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2010 - L 1 B 25/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Ausgehend von diesem rechtlichen Ansatzpunkt, besteht regelmäßig kein Anspruch auf Ausstattung einer neu bezogenen Wohnung mit einem Teppichboden, weil es sich dabei regelmäßig nicht (mehr) um eine Erst-, sondern um eine individuelle Zusatzausstattung handelt (BSG jeweils aaO; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 3.4.2008, Az L 19 AS 1116/06; LSG Sachsen Anhalt, Beschl. v. 14.2.2007, Az L 2 B 261/06 AS ER).
  • LSG Hamburg, 15.03.2012 - L 4 AS 40/09
    Der Hilfebedürftige kann auf die Anschaffung von Gebrauchtmöbeln verwiesen werden; dies entspricht durchaus den Lebensgewohnheiten gering verdienender Bevölkerungskreise (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 3.4.2008, L 19 AS 1116/06; LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 14.2.2007, L 2 B 261/06 AS ER).
  • LSG Bayern, 12.12.2008 - L 7 AS 283/07

    Erstausstattung der Wohnung bei bereits vor Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs

    Insoweit hat es das SG versäumt, auf einen sachdienlichen Antrag hinzuwirken, aus dem sich auch die Berufungssumme ergeben hätte; üblicherweise sind in dem Antrag die begehrten Ausstattungsstücke und Ausstattungsleistungen (z.B. Teppichverlegen) aufzunehmen sowie der begehrte Zuschuss der Höhe nach zu beziffern (vgl. LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 03.04.2008, L 19 AS 1116/06).
  • LSG Sachsen, 09.08.2010 - L 7 AS 595/09

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme der Kosten für die Erstausstattung

    Abzugrenzen ist der Begriff der Erstausstattung nach allgemeiner Meinung vom so genannten Erhaltungs- und Ergänzungsbedarf (z.B. SächsLSG, Urteil vom 13.10.2008 - L 7 AS 146/07 RdNr. 26; ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.04.2008 - L 19 AS 1116/06).
  • SG Frankfurt/Main, 28.05.2009 - S 17 AS 87/08

    Anspruch auf Leistungen für die Anschaffung eines Fernsehgerätes im Rahmen der

    29 Allerdings besteht im Rahmen des § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II grundsätzlich nur ein Anspruch auf Leistungen für die Anschaffung gebrauchter Gegenstände, da der Kauf gebrauchter Haushaltsgegenstände einem üblichen, sparsamen Verhalten entspricht (vgl. etwa Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 03.04.2008, L 19 AS 1116/06, juris Rnr. 26; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, B. v. 14.02.2007, L 2 B 261/06 AS ER, juris Rnr. 31, jeweils m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2010 - L 8 SO 10/10
    Denn die Erstausstattung umfasse nur solche Einrichtungsgegenstände, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein menschenwürdiges Leben erforderlich seien (Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. April 2008 L 19 AS 1116/06 zu einer Erstausstattung gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II); dazu BSG, Urteil vom 20. August 2009 B 14 AS 45/08 R NDV-RD 2010, Seite 7).
  • SG Stuttgart, 10.05.2010 - S 24 AS 3424/09

    Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB 2 - zu den

    siehe nur LSG Bln.-Bbg., Urt. v. 03.04.2008 - L 19 AS 1116/06, juris; LSG Sachs.-Anh., Beschl. v. 14.02.2007 - L 2 B 261/06 AS ER, juris; SG Frankfurt am Main, Urt. v. 28.05.2009 - S 17 AS 388/06, juris.
  • OVG Bremen, 15.10.2008 - S2 S 384/08
  • OVG Bremen, 15.10.2008 - S 2 S 384/08
  • LSG Bayern, 16.07.2008 - L 7 B 184/08
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