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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2016 - L 19 AS 115/16 B ER, L 19 AS 116/16 B   

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https://dejure.org/2016,6524
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2016 - L 19 AS 115/16 B ER, L 19 AS 116/16 B (https://dejure.org/2016,6524)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.03.2016 - L 19 AS 115/16 B ER, L 19 AS 116/16 B (https://dejure.org/2016,6524)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. März 2016 - L 19 AS 115/16 B ER, L 19 AS 116/16 B (https://dejure.org/2016,6524)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz im Beschwerdeverfahren; Streit um die Gewährung von Regelbedarf für Partner einer Bedarfsgemeinschaft und Sozialgeld nach SGB II; Fehlen aussagekräftiger Angaben der Antragsteller im Hinblick auf ihre Hilfebedürftigkeit; Anforderungen an die ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Einstweiliger Rechtsschutz; Gewährung von Regelbedarf für Partner einer Bedarfsgemeinschaft und Sozialgeld; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes für die einstweilige Verpflichtung zur Gewährung von Kosten für ...

  • rechtsportal.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2014 - L 19 AS 632/14
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2016 - L 19 AS 115/16
    Der Anordnungsgrund bei der einstweiligen Zuerkennung von unterkunftsbezogenen Grundsicherungsleistungen nach § 86b Abs. 2 SGG ergibt sich demzufolge weder aus der Vermeidung von Mietschulden/Mehrkosten noch aus dem Risiko einer im Zeitablauf schwieriger werdenden Abwendung eines Wohnungsverlustes, sondern aus der konkret und zeitnah drohenden Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit (vgl. hierzu etwa Beschluss des Senats vom 05.05.2014 - L 19 AS 632/14 B ER m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - L 12 B 97/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2016 - L 19 AS 115/16
    Die schlichte Annahme, es müssten weitere finanzielle Mittel vorhanden sein, ist für eine Leistungsverweigerung nicht ausreichend (vgl. Senatsbeschluss vom 01.04.2014 - L 19 AS 345 /14 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.01.2010 - L 12 B 97/09 AS ER).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13

    Feststellung des Verlusts der Freizügigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2016 - L 19 AS 115/16
    Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn diese unabhängig von dem Willen des Antragstellers bzw. nicht aus einem in seinem Verhalten liegenden Grund eingetreten oder durch einen legitimen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seiner Seite gerechtfertigt ist (vgl. Sozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.11.2014 - L 8 SO 306/14 B ER - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.06.2014 - 4 LB 22/13 - Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl., § 2 FreizügG/EU Rn. 104f) bzw. wenn der Arbeitnehmer die Gründe, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung/Aufhebungsvertrag) geführt haben, nicht zu vertreten hat (vgl. Ziffer 2.3.1.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU - AVV zum FreizügG/EU - i.d.F. vom 03.02.2016).
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 15/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2016 - L 19 AS 115/16
    Es genügt, wenn bei mehreren ernstlich in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten das Vorliegen einer davon relativ am wahrscheinlichsten ist, weil nach Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Möglichkeit spricht (vgl. zum Begriff der Glaubhaftmachung BSG, Beschluss vom 07.04.2011 - B 9 VG 15/10 B - BSG, Beschluss vom 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B - SozR 3-3900 § 15 Nr. 4).
  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 32/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Haushaltsgemeinschaft -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2016 - L 19 AS 115/16
    Entscheidend ist, ob Einkommen in Geld oder Geldeswert im jeweils zu beurteilenden Zeitraum in einer Höhe konkret zur Verfügung steht, die den Gesamtbedarf vollständig deckt (vgl. BSG, Urteil vom 18.02.2010 - B 14 AS 32/08 R - SozR 4-4200 § 9 Nr. 9).
  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2016 - L 19 AS 115/16
    Auch haben sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB II i.V.m. § 30 Abs. 3 S. 2 SGB I (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R -, BSGE 113, 60).
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2016 - L 19 AS 115/16
    Es genügt, wenn bei mehreren ernstlich in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten das Vorliegen einer davon relativ am wahrscheinlichsten ist, weil nach Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Möglichkeit spricht (vgl. zum Begriff der Glaubhaftmachung BSG, Beschluss vom 07.04.2011 - B 9 VG 15/10 B - BSG, Beschluss vom 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B - SozR 3-3900 § 15 Nr. 4).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2016 - L 19 AS 115/16
    Ein solcher kann im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur bejaht werden, wenn dem jeweiligen Antragsteller schwere und unzumutbare Nachteile drohen, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr revidiert werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02, NJW 2003, 1236 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2014 - L 8 SO 306/14

    Vorläufige Gewährung lebensunterhaltssichernder Leistungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2016 - L 19 AS 115/16
    Unfreiwilligkeit der Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn diese unabhängig von dem Willen des Antragstellers bzw. nicht aus einem in seinem Verhalten liegenden Grund eingetreten oder durch einen legitimen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seiner Seite gerechtfertigt ist (vgl. Sozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11.11.2014 - L 8 SO 306/14 B ER - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.06.2014 - 4 LB 22/13 - Dienelt in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl., § 2 FreizügG/EU Rn. 104f) bzw. wenn der Arbeitnehmer die Gründe, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung/Aufhebungsvertrag) geführt haben, nicht zu vertreten hat (vgl. Ziffer 2.3.1.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU - AVV zum FreizügG/EU - i.d.F. vom 03.02.2016).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2017 - L 19 AS 1577/17

    SGB-II -Leistungen; Leistungsausschluss für EU-Ausländer; Einstweiliger

    Selbst eine fristlose Kündigung reicht für die Bejahung der Eilbedürftigkeit regelmäßig nicht aus (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 22.03.2016 - L 19 AS 115/16 B ER, L 19 AS 116/16 B - und vom 02.09.2015 - L 19 AS 1382/15 B ER, m.w.N.).
  • SG Düsseldorf, 27.07.2018 - S 37 AS 1897/18

    Antrag auf einstweilige Anordnung bzgl. der Gewährung von Leistungen der

    Selbst eine fristlose Kündi-gung reicht für die Bejahung der Eilbedürftigkeit regelmäßig nicht aus (vgl. hierzu LSG NRW, Beschluss vom 22.03.2016, L 19 AS 115/16 B ER, L 19 AS 116/16 B, LSG NRW, Beschluss vom 21.08.2018, L 19 AS 1577/17 B und L 19 AS 1578/17 B).
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