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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 19 AS 1178/18   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 19 AS 1178/18 (https://dejure.org/2019,54352)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.02.2019 - L 19 AS 1178/18 (https://dejure.org/2019,54352)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - L 19 AS 1178/18 (https://dejure.org/2019,54352)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf aufstockende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zu den Einkünften aus einer selbständigen Tätigkeit; Vollständige Hilfebedarfsdeckung durch anrechenbares Einkommen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 817
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 12.09.2018 - B 14 AS 4/18 R

    Anspruch Selbstständiger auf aufstockende Leistungen zur Sicherung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 19 AS 1178/18
    Gegenstand des Berufungsverfahren ist neben dem Urteil des Sozialgerichts der Bescheid vom 13.10.2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20.11.2017, durch den der Beklagte die Bewilligung von Grundsicherungsleistungen von Juli 2016 bis Dezember 2016 gestützt auf § 41a Abs. 3 S. 3 und 4 SGB II mit der Festsetzung des Leistungsanspruchs auf null Euro ("Nullfeststellung") der Sache nach abschließend abgelehnt hat (vgl. BSG, Urteil vom 12.09.2018 - B 14 AS 4/18 R).

    Denn für eine isolierte Anfechtung des abschließenden Leistungsbescheids nach § 54 Abs. 1 S. 1 SGG mit dem Ziel, die vorläufig bewilligten Leistungen weiter behalten zu dürfen, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, weil der Beklagte die eingeleitete abschließende Feststellung des Leistungsanspruchs für den streitbefangenen Zeitraum durch Verwaltungsakt abzuschließen hat und daher die Aufhebung der Nullfeststellungen allein den Rechtsstreit nicht dauerhaft beenden könnte (BSG, Urteil vom 12.09.2018 - B 14 AS 4/18 R).

    Deshalb haben die Voraussetzungen für eine Zurückverweisung der Streitsache in die Verwaltung nach § 131 Abs. 5 SGG nicht vorgelegen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 12.09.2018 - B 14 AS 4/18 R m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2014 - L 2 AS 975/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 19 AS 1178/18
    Diese Kosten liegen in der Regel bei mindestens 1000, 00 Euro (vgl. hierzu z.B. LSG NRW, Beschluss vom 08.12.2016 - L 4 U 575/16; LSG NRW Urteile Urteil vom 21.01.2014 - L 2 AS 975/13 und vom 07.11.2011 - L 3 R 254/11; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2011 - L 13 R 2150/10).

    Selbst unter Berücksichtigung dieser für 1986/1987 geltenden Werte, die sich zwischenzeitlich aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung deutlich gesteigert haben dürften, sind somit allein für die zur Urteilsabsetzung erforderlichen Richterarbeitsstunden Kosten in Höhe von 1074,- bis 1380,- Euro entstanden (vgl. LSG NRW, Urteil vom 21.01.2014 - L 2 AS 975/13,).

  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2011 - L 13 R 2150/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenauferlegung - Missbräuchlichkeit der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 19 AS 1178/18
    Diese Kosten liegen in der Regel bei mindestens 1000, 00 Euro (vgl. hierzu z.B. LSG NRW, Beschluss vom 08.12.2016 - L 4 U 575/16; LSG NRW Urteile Urteil vom 21.01.2014 - L 2 AS 975/13 und vom 07.11.2011 - L 3 R 254/11; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2011 - L 13 R 2150/10).

    Der Wert einer Richterstunde wurde bereits 1986/1987 mit 350 bis 450 DM (dies entspricht ca. 180 bis 230 Euro) angesetzt (vgl. LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 10.10.2011 - L 13 R 2150/10).

  • BVerfG, 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Halterkostenbescheid

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 19 AS 1178/18
    Von einem Rechtsanwalt ist zu verlangen, dass er sich mit der Rechtsmaterie auseinandersetzt, die Rechtsprechung zu den aufgeworfenen Fragen prüft und die Erfolgsaussichten eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnisse seiner Prüfung verhält (BVerfG, Beschlüsse vom 003.07.1995 - 2 BvR 1379/95 und vom 17.01.2013 - 1 BvR 1578/12).
  • BVerfG, 17.01.2013 - 1 BvR 1578/12

    Nichtannahmebeschluss: Offensichtliche Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 19 AS 1178/18
    Von einem Rechtsanwalt ist zu verlangen, dass er sich mit der Rechtsmaterie auseinandersetzt, die Rechtsprechung zu den aufgeworfenen Fragen prüft und die Erfolgsaussichten eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnisse seiner Prüfung verhält (BVerfG, Beschlüsse vom 003.07.1995 - 2 BvR 1379/95 und vom 17.01.2013 - 1 BvR 1578/12).
  • LSG Sachsen, 31.03.2005 - L 2 U 124/04

    Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung; Gewährung einer Verletztenrente wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 19 AS 1178/18
    Für einen Rechtsanwalt gelten erhöhte Anforderungen (LSG Sachsen, Urteil vom 31.03.2055 - L 2 U 124/04).
  • BVerfG, 19.12.2002 - 2 BvR 1255/02

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 19 AS 1178/18
    Ein Missbrauch ist unter anderem dann anzunehmen, wenn die Klage oder das Rechtsmittel offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und die Erhebung der Klage oder die Einlegung des Rechtsmittels von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. u. a. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2002 - 2 BvR 1255/02 zu der vergleichbaren Regelung des § 34 BVerfGG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2011 - L 3 R 254/11

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 19 AS 1178/18
    Diese Kosten liegen in der Regel bei mindestens 1000, 00 Euro (vgl. hierzu z.B. LSG NRW, Beschluss vom 08.12.2016 - L 4 U 575/16; LSG NRW Urteile Urteil vom 21.01.2014 - L 2 AS 975/13 und vom 07.11.2011 - L 3 R 254/11; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2011 - L 13 R 2150/10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2017 - L 4 U 632/16

    Rücknahme der Anerkennung einer Berufskrankheit; Kostenauferlegung wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 19 AS 1178/18
    Dabei hat er berücksichtigt, dass es sich bei § 192 SGG um eine Schadensersatzregelung handelt (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig, SGG, 12. Aufl. 2017, § 192 Rn. 1a und Rn. 12 m.w.N.), die bei Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung das Privileg der staatlich finanzierten Kostenfreiheit des sozialgerichtlichen Verfahrens entfallen lässt und dazu führt, dass der Beteiligte die tatsächlichen Kosten für die weitere Bearbeitung des Rechtsstreits zu tragen hat (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 08.12.2016 - L 4 U 575/16 und Urteil vom 24.02.2017 - L 4 U 632/16 - jeweils m.w.N.).
  • LSG Bayern, 09.11.2005 - L 1 R 4140/04

    Erstattung der Arbeitgeberanteile an Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 19 AS 1178/18
    Ist ein Beteiligter durch einen Rechtsanwalt vertreten, ist auf dessen Einsichtsfähigkeit abzustellen (LSG Bayern, Urteil vom 09.11.2005 - L 1 R 4140/04; LSG NRW, Urteil vom 20.05.2009 - L 17 U 91/07).
  • SG Duisburg, 28.05.2021 - S 49 AS 4524/17
    Dieser Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts haben sich Rechtsprechung und Literatur mehrheitlich angeschlossen und halten die isolierte Anfechtung einer Festsetzungsentscheidung grundsätzlich - ohne weitere Differenzierungen - für unzulässig (LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.02.2019 - L 19 AS 1178/18, juris, Rn. 30; Sächsisches LSG, Beschl. v. 28.12.2020 - L 7 AS 1077/18, juris, Rn. 17 - "Die vom Kläger erhobene sog. isolierte bzw. reine Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 SGG) war von Anfang an mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, da in Verfahren nach dem SGB II die isolierte Anfechtung einer abschließenden Entscheidung ohne Geltendmachung dessen, was als Leistung tatsächlich beansprucht wird, prozessual ausgeschlossen ist, auch wenn dies höchstrichterlich erst nach dem SG-Urteil unmissverständlich geklärt wurde [...] ." ; Klerks, in: SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende, 7. Auflage 2021 § 41a SGB II, Rn. 107; Grote-Seifert, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2021 - L 3 R 251/21

    Keine Berücksichtigung von Beitragszahlungen zur Alterssicherung der Landwirte

    Ein Missbrauch ist unter anderem dann anzunehmen, wenn die Klage oder das Rechtsmittel offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und die Erhebung der Klage oder die Einlegung des Rechtsmittels von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. u. a. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 2 BvR 1255/02 zu der vergleichbaren Regelung des § 34 BVerfGG; siehe etwa auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Februar 2019 - L 19 AS 1178/18 - Rn. 40).

    Der Senat hat dabei berücksichtigt, dass es sich bei § 192 SGG um eine Schadensersatzregelung handelt (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 192 Rn. 1a und Rn. 12 m.w.N.), die bei Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung das Privileg der staatlich finanzierten Kostenfreiheit des sozialgerichtlichen Verfahrens entfallen lässt und dazu führt, dass der Beteiligte die tatsächlichen Kosten für die weitere Bearbeitung des Rechtsstreits zu tragen hat (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08. Dezember 2016 - L 4 U 575/16 und Urteil vom 24. Februar 2017 - L 4 U 632/16 - jeweils m.w.N.; siehe auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Februar 2019 - L 19 AS 1178/18 - Rn. 42).

    Der Wert einer Richterstunde wurde bereits 1986/1987 mit 350 bis 450 DM (dies entspricht ca. 180 bis 230 EUR) angesetzt (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Oktober 2011 - L 13 R 2150/10; hierzu siehe etwa auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Februar 2019 - L 19 AS 1178/18 - Rn. 42).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2023 - L 3 R 918/22

    Erstattung der Kosten für ein isoliertes Widerspruchsverfahren; Unbeachtlichkeit

    Der Senat hat dabei berücksichtigt, dass es sich bei § 192 SGG um eine Schadensersatzregelung handelt (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 192 Rn. 1a und Rn. 12 m.w.N.), die bei Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung das Privileg der staatlich finanzierten Kostenfreiheit des sozialgerichtlichen Verfahrens entfallen lässt und dazu führt, dass der Beteiligte die tatsächlichen Kosten für die weitere Bearbeitung des Rechtsstreits zu tragen hat (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.12.2016 - L 4 U 575/16 und Urteil vom 24.02.2017 - L 4 U 632/16 - jeweils m.w.N.; siehe auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Februar 2019 - L 19 AS 1178/18 -, Rn. 42).

    Der Wert einer Richterstunde wurde bereits 1986/1987 mit 350 bis 450 DM (dies entspricht ca. 180 bis 230 EUR) angesetzt (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.10.2011 - L 13 R 2150/10; hierzu siehe etwa auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.02.2019 - L 19 AS 1178/18 -, Rn. 42).

  • SG Duisburg, 28.03.2023 - S 49 U 26/22
    Eine tatsächliche, subjektive Einsicht des Betroffenen bzw. ein Handeln wider besseren Wissens ist demgegenüber für § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG nicht erforderlich, da der Anwendungsbereich der sog. Missbrauchskosten in § 192 SGG weiter reicht als der engere Begriff der Mutwillenskosten, der für die frühere Fassung des § 192 SGG a.F. bis zum 31.12.2006 maßgeblich gewesen ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.02.2019 - L 19 AS 1178/18, juris, Rn. 40 - "Ein Missbrauch ist unter anderem dann anzunehmen, wenn die Klage oder das Rechtsmittel offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und die Erhebung der Klage oder die Einlegung des Rechtsmittels von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss [...].
  • LSG Thüringen, 25.05.2023 - L 1 U 459/22

    Verhängung einer Verschuldensgebühr wegen missbräuchlicher Rechtsverfolgung

    Ein Missbrauch ist unter anderem dann anzunehmen, wenn die Klage oder das Rechtsmittel offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und die Erhebung der Klage oder die Einlegung des Rechtsmittels von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. u. a. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 2 BvR 1255/02 zu der vergleichbaren Regelung des § 34 BVerfGG; siehe etwa auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Februar 2019 - L 19 AS 1178/18 - Rn. 40).

    Der Wert einer Richterstunde wurde bereits 1986/1987 mit 350 bis 450 DM (dies entspricht ca. 180 bis 230 Euro) angesetzt (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Februar 2019 - L 19 AS 1178/18 - Rn. 42; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. September 2021 - L 3 R 251/21).

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