Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 19 AS 1286/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
SGB-II-Leistungen; Rückforderung; Restschuldbefreiung; Unpfändbarkeit der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Aufrechnung mit einer Insolvenzforderung gegen neu entstandene Forderungen des Schuldners nach erteilter RSB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB-II -Leistungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)
Jobcenter kann nach Erteilung der Restschuldbefreiung nicht mehr aufrechnen
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 05.05.2017 - S 13 AS 4444/16
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 19 AS 1286/17
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Thüringen, 08.06.2021 - L 12 R 331/18
(Unzulässigkeit einer Auf- bzw Verrechnung nach § 51 bzw § 52 SGB 1 nach …
Im Übrigen werde auf das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 15. März 2018 - L 19 AS 1286/17 Bezug genommen.Anders als in dem vom LSG Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 15. März 2018 - L 19 AS 1286/17 entschiedenen Fall - hier griff der Kläger zunächst einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid (als Grundlage einer etwaigen, nachfolgenden Aufrechnung seitens des Beklagten) an - steht vorliegend die zur Aufrechnung (Verrechnung) gestellte Gegenforderung nicht mehr im Streit.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 13 AS 234/17
Arbeitslosengeld II - Rechtmäßigkeit der endgültigen Festsetzung von Leistungen …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der in § 43 Abs. 1 SGB II vorgesehenen Möglichkeit der Aufrechnung von Erstattungsansprüchen gegen die - regelmäßig unpfändbaren - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Zwar ist eine Aufrechnung von Insolvenzforderungen gegen Leistungsansprüche nach dem SGB II nicht grundsätzlich ausgeschlossen und kann ggf. auch trotz Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle durchgeführt werden (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. März 2018 - L 19 AS 1286/17 - juris Rn. 45). - LSG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2019 - L 19 AS 2151/18 Die Klägerin hat ein hinreichendes Feststellungsinteresse, ein nach der Sachlage vernünftigerweise gerechtfertigtes Interesse rechtlicher Natur an der Feststellung (vgl. BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R) , da gegen sie ein Mahnverfahren betreffend die Darlehensforderungen und damit ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet worden ist (vgl. Urteil des Senats vom 15.03.2018 - L 19 AS 1286/17).
Da vorliegend nach Einstellung des Insolvenzverfahrens gemäß § 213 InsO die Klägerin keine Restschuldbefreiung nach § 301 InsO beantragt hat und eine entsprechende Befreiung nicht erteilt worden ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29.09.2011 - IX ZR 219/10, LG Berlin, Beschluss vom 10.01.2009 - 86), hat sich die Darlehnsforderung des Beklagten nicht in eine Naturalobligation umgewandelt (vgl. hier Urteil des Senats vom 15.03.2018 - L 19 AS 1286/17).