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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2011 - L 19 AS 1304/11 B   

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https://dejure.org/2011,12237
LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2011 - L 19 AS 1304/11 B (https://dejure.org/2011,12237)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.09.2011 - L 19 AS 1304/11 B (https://dejure.org/2011,12237)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. September 2011 - L 19 AS 1304/11 B (https://dejure.org/2011,12237)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung Verwaltungsakt wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2011 - L 19 AS 1304/11
    Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 21.06.2011 - B 4 AS 21/10 R, Rn 29 ausdrücklich festgestellt, § 11 Abs. 2 in der bis zum 31.03.2011 geltenden Fassung (nunmehr § 11b SGB II in der Fassung des Regelbedarfs Änderungsgesetzes vom 24.03.2011 - BGBl. I 453) regele, dass auch das Einkommen Selbständiger um zahlreiche Absetzungsbeträge zu bereinigen sei, bevor es zur Leistungsberechnung heranzuziehen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2008 - L 19 B 128/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2011 - L 19 AS 1304/11
    Der Senat hat bereits entschieden (Beschluss vom 01.02.2008 - L 19 B 128/07 AS ER), dass Privatentnahmen berücksichtigungsfähig sind, soweit die Entnahmen aus den laufenden Jahreseinnahmen erfolgen.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2012 - L 6 AS 611/11

    Anrechnung von unregelmäßigen Einkünften beim Arbeitslosengeld II

    Im Übrigen wäre zusätzlich der Freibetrag für Erwerbstätige nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 30 SGB II absetzbar (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.09.2011 - L 19 AS 1304/11 B - RdNr. 13, Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2012 - L 19 AS 879/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Von Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit ist nach §§ 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II a. F. ein Betrag von 100, 00 EUR zur pauschalen Abgeltung der Freibeträge nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 SGB II als Grundfreibetrag bei Erwerbstätigkeit abzuziehen (vgl. LSG NRW Beschluss vom 08.09.2011 - L 19 AS 1304/11 B - m.w.N.).

    Auch im Sinne dieser Vorschrift gelten nicht nur abhängig Beschäftigte, sondern auch Selbständige als Erwerbstätige (LSG NRW Beschluss vom 08.09.2011 - L 19 AS 1304/11 B - m.w.N.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2017 - L 4 AS 27/15

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - selbstständige Tätigkeit -

    c) Etwas anderes folgt auch nicht aus den Erwägungen des Beschlusses des LSG Nordrhein-Westfalen vom 8. September 2011 - L 19 AS 1304/11 B, juris.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2017 - L 4 AS 28/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - selbstständige

    c) Etwas anderes folgt auch nicht aus den Erwägungen des Beschlusses des LSG Nordrhein-Westfalen vom 8. September 2011 - L 19 AS 1304/11 B, juris.
  • LSG Hessen, 11.11.2016 - L 7 AS 197/16

    SGB-II -Leistungen; Bedenken gegen die Höhe des Regelbedarfs; Verfassungskonforme

    Privatentnahmen sind aber - wie der Name schon sagt - nicht betrieblich, sondern privat veranlasst und führen daher nicht zu einer Betriebsausgabe, welche den Gewinn schmälert [vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.09.2011 - L 19 AS 1304/11 B].
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