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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2017 - L 19 AS 1459/15 NZB   

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https://dejure.org/2017,23221
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2017 - L 19 AS 1459/15 NZB (https://dejure.org/2017,23221)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.01.2017 - L 19 AS 1459/15 NZB (https://dejure.org/2017,23221)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - L 19 AS 1459/15 NZB (https://dejure.org/2017,23221)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB-II-Leistungen; Darlehen zum Ausgleich von Energiekostenrückständen; Rückführung eines Darlehens durch Aufrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB-II -Leistungen; Darlehen zum Ausgleich von Energiekostenrückständen; Rückführung eines Darlehens durch Aufrechnung

  • rechtsportal.de

    SGB-II -Leistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 15.09.1997 - 9 BVg 6/97

    Anspruch auf Versorgungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2017 - L 19 AS 1459/15
    Die Rechtsfrage darf sich nicht unmittelbar und ohne Weiteres aus dem Gesetz beantworten lassen oder bereits von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden sein (vgl. BSG, Beschluss vom 15.09.1997 - 9 BVg 6/97 zum gleichlautenden § 160 SGG).

    Eine Rechtsfrage ist klärungsbedürftig, wenn sie sich nicht unmittelbar und ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten lässt oder bereits von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden ist (vgl. BSG, Beschluss vom 15.09.1997 - 9 BVg 6/97 - zum gleichlautenden § 160 SGG).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2015 - L 20 AS 261/13

    Aufrechnung - Mietkautionsdarlehen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2017 - L 19 AS 1459/15
    Denn nach nun herrschender Auffassung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Rückführung von Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II bzw. § 22 Abs. 8 SGB II durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 10 % des maßgeblichen Regelbedarfs während des Leistungsbezuges nach § 42a Abs. 2 S. 1 SGB II (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.03.2015 - L 20 AS 261/13 - mit Darstellung des Meinungstandes; Bender in Gagel, SGB II, Stand Mai 2016, § 42a Rn. 17ff.).

    Die parallele Tilgung mehrerer Darlehen i.S.v. § 42a Abs. 1 SGB II ist auf maximal 10 % des Regelbedarfs begrenzt (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.03.2015 - L 20 AS 261/13; Bittner in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 4. Aufl., § 42a Rn. 48).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2016 - L 32 AS 516/15

    Aufrechnung - Mietkautionsdarlehen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2017 - L 19 AS 1459/15
    Dem Grundsicherungsträger ist als Darlehensgeber weder ein Entschließungs- noch eine Auswahlermessen eingeräumt (Bittner in Schlegel/Voelzke, juris PK-SGB 11, 4. Aufl., § 42a Rn. 39f; Bender in Gagel, SGB II, Stand Mai 2016, § 42a Rn 16ff; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, § 42a Rn. 163ff; Greiser in Eicher, SGB 11, 11. Aufl., § 42a Rn. 29; Conradis in LPK-SGB 11, 5. Aufl., § 42a Rn. 15 f; siehe auch BT-Drs. 17/3982 S. 10 zu Nr. 22 Art. 2 Nr. 32; a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.02.2016 - L 32 AS 516/15 B PKH).

    Soweit in Teilen der Judikatur (vgl. Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 17.02.2016 - L 32 AS 516/15 B PKH) bei außergewöhnlichen Sachverhaltsgestaltungen eine Ermessensausübung des Verwaltungsträgers hinsichtlich des "Ob" der Aufrechnung im Rahmen von § 42 a SGB II gefordert wird, ist die Frage, ob dieses Erfordernis besteht, für den vorliegenden Fall nicht klärungsbedürftig, da der Beklagte Ermessen ausgeübt hat, zudem keine außergewöhnliche Sachverhaltsgestaltung vorliegt.

  • BSG, 09.03.2016 - B 14 AS 20/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufrechnung in Höhe von 30 % des Regelbedarfs

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2017 - L 19 AS 1459/15
    Nach § 44 SGB II kann die Darlehensforderung des Grundsicherungsträgers dem Leistungsberechtigten erlassen bzw. gestundet oder niedergeschlagen werden, wenn dessen Einziehung nach Lage des Falles unbillig wäre (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 09.03.2016 - B 14 AS 20/15 R).

    In obergerichtlicher und höchstrichterlicher Rechtsprechung ist weitgehend anerkannt, dass die Aufrechnung mit Erstattungsansprüchen gegen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Höhe von 30 % des Regelbedarfs über bis zu 3 Jahre nach § 43 SGB II im Hinblick auf den Gesichtspunkt der Verursachung durch vorwerfbares Verhalten und desweiteren im Hinblick auf bestehende Korrekturmöglichkeiten (Gewährung weiterer Darlehen, Niederschlagung/Erlass) mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar sind (BSG, Urteil vom 09.03.2016 - B 14 AS 20/15 R mit Darstellung des Meinungsstandes; Senat, Urteil vom 13.09.2013 - L 19 AS 662/13).

  • BSG, 05.10.2010 - B 8 SO 61/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz und Verfahrensmangel - unzureichende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2017 - L 19 AS 1459/15
    Die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall begründet keine Divergenz i.S.v. § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG (vgl. BSG, Beschluss vom 05.10.2010 - B 8 SO 61/10 B - mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen zum gleichlautenden § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2017 - L 19 AS 1459/15
    Die Aufrechnung in Höhe von 10% des maßgebenden Regelbedarfs für Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II und § 22 Abs. 8 SGB II ist auch im Hinblick auf den einhergehenden Entzug des im Regelbedarf enthaltenen Ansparbetrags mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2013 - L 19 AS 662/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2017 - L 19 AS 1459/15
    In obergerichtlicher und höchstrichterlicher Rechtsprechung ist weitgehend anerkannt, dass die Aufrechnung mit Erstattungsansprüchen gegen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Höhe von 30 % des Regelbedarfs über bis zu 3 Jahre nach § 43 SGB II im Hinblick auf den Gesichtspunkt der Verursachung durch vorwerfbares Verhalten und desweiteren im Hinblick auf bestehende Korrekturmöglichkeiten (Gewährung weiterer Darlehen, Niederschlagung/Erlass) mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar sind (BSG, Urteil vom 09.03.2016 - B 14 AS 20/15 R mit Darstellung des Meinungsstandes; Senat, Urteil vom 13.09.2013 - L 19 AS 662/13).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.11.2013 - L 10 AS 1793/13

    Mietkaution - Darlehen - Aufrechnung - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2017 - L 19 AS 1459/15
    Soweit in Teilen der Judikatur vertreten worden ist, die laufende Minderung der Leistung zur Deckung des Regelbedarfes wegen Aufwendungen für ein Darlehen verzehre in verfassungsrechtlich nicht tolerabler Weise den Ansparanteil der Regelleistung (u.a. Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 18.11.2013 - L 10 AS 1793/13 B PKH), sind nachfolgende höchstrichterliche Rechtsprechung und Kommentierung dem im Hinblick auf gesetzliche Kompensationsmöglichkeiten bei besonderen Bedarfslagen nicht gefolgt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2017 - L 19 AS 787/17

    SGB-II -Leistungen; Tilgung eines Mietkautionsdarlehens durch eine Aufrechnung;

    Dogmatisch stellt sie eine zwingende Regelung zur Fälligkeit der von der Bestimmung erfassten Darlehensrückzahlungsansprüche sowie zur Höhe und Modalität der Erfüllung dieser Ansprüche während laufenden Leistungsbezugs dar (vgl. Beschluss des Senats vom 26.01.2017 - L 19 AS 1459/15 NZB zum Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II und § 22 Abs. 8 SGB II m.w.N.; Greiser in: Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 42a Rn. 26; Bittner in: Schlegel/Voelzke, jurisPK, SGB II, 4. Aufl. 2015, § 42a Rn. 39).

    Dem Grundsicherungsträger als Darlehensgeber ist weder ein Entschließungs- noch ein Auswahlermessen eingeräumt (Beschluss des Senats vom 26.01.2017 - L 19 AS 1459/15 NZB m.w.N. a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.02.2016 - L 32 AS 516/15 B PKH).

    Angesichts der hier nur 10 Prozent gegenüber 30 Prozent bei der Anwendung von § 43 SGB II umfassenden Höhe der durch die Aufrechnung entstehenden Leistungsminderung sowie der nur 14 Monate umfassenden Tilgungsdauer - gegenüber 36 Monaten bei Ausschöpfung des in § 43 SGB II vorgegebenen zulässigen Zeitmaßes wirft auch die konkrete Gestaltung des Einzelfalles keine verfassungsrechtlichen Fragen auf (vgl. Beschluss des Senats vom 26.01.2017 - L 19 AS 1459/15 NZB; zur Verfassungsmäßigkeit des § 43 SGB II, BSG, Urteil vom 09.03.2016, a.a.O.).

  • SG Gelsenkirchen, 18.12.2020 - S 47 AS 1887/20
    Nach § 42a Abs. 2 S. 1 und 2 SGB II handelt sich um eine gesetzlich gebundene Entscheidung (BSG, Urteil v. 28.11.2018, Az.: B 14 AS 31/17 LSG NRW, Beschluss v. 26.01.2017, Az.: L 19 AS 1459/15).
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